Wird Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in explosionsgefährdeten Bereichen genutzt, darf diese nicht gefährlich aufgeladen werden. Die PSA muss deshalb speziellen Anforderungen genügen, die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe aufgeführt sind.
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber zur Bereitstellung von PSA verpflichtet. Die Benutzung der PSA bei
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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