Normalerweise sind Maschinen, Elektrogeräte und spannungsführende Teile so gesichert, dass der menschliche Körper nicht direkt mit dem Strom oder der Spannung in Kontakt kommt. Für den Menschen droht keine Gefahr, solange er nicht Teil des Stromkreises wird. Das kann immer dann sein, wenn Isolierungen beschädigt sind oder leichtsinnig mit der Elektrik umgegangen wird, wie zum Beispiel bei offenen Schaltschränken, beschädigten Anschlussleitungen oder defekten Steckdosen. Beim Berühren von spannungsführenden Teilen fließt der Strom von der Hand durch den Körper zur Erde. Das ist ein Stromschlag.
Kribbeln, Krampfen, Flimmern nach einem Stromschlag
Ob ein Stromschlag tödlich endet, hängt davon ab, wie lange, auf welchem Weg und mit welcher Stärke der menschliche Organismus durchflossen wird. Liegt das Herz in der Strombahn, stehen die Chancen fürs Überleben schlecht. Lebensbedrohliche Störungen des Herzrhythmus setzen bei Durchflussstärken von rund 80 Milliampere ein. Beim sogenannten Herzkammerflimmern geht die periodische Tätigkeit des Herzens in eine völlig regellose über. Das Herz hört auf, Blut zu pumpen. Das führt zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn und dies wiederum innerhalb weniger Minuten zum Tod.
Ein leichter Stromschlag macht sich nur durch ein Kribbeln in den Fingerspitzen bemerkbar. Der Schreck, den man dabei bekommt, führt aber häufig zu einem Unfall. Beispielsweise dann, wenn jemand infolge des Stromschlags von einer Leiter fällt oder Gegenstände fallen lässt. Schon bei relativ geringen Stromstärken beginnen sich die Muskeln derart zu verkrampfen, dass ein umfasster Leiter nicht mehr losgelassen werden kann.
Unfallhelfer können nur durch Abschalten des Stroms oder unter Verwendung nicht leitender Materialien den Verunfallten vom umfassten Gegenstand lösen. Die Loslass-Schwelle liegt bei 15 bis 20 Milliampere. Ab 30 Milliampere ist auch die Atemmuskulatur betroffen. Es drohen Atemnot und schließlich Atemstillstand.
Eingebaute Sicherheit bei unter Spannung stehenden Teilen
Schutzmaßnahmen wie Isolierungen verhindern das direkte Berühren von unter Spannung stehenden Teilen. Isolierungen umhüllen Leitungen oder schalten in der Regel bei Fehlerströmen, zum Beispiel durch das Berühren eines fehlerhaften Geräts, von maximal 30 mA die Anlage in weniger als 40 ms ab. Bei Versagen des Basisschutzes (Isolierung etc.) muss verhindert werden, dass gefährliche Berührungsspannungen auftreten. Dies wird in der Regel durch Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen) erreicht.
Wenn bei einem Körperschluss zum Beispiel durch fehlerhafte Isolierungen Spannung an das Gehäuse eines Geräts gelangt, soll der am Gehäuse des Geräts befestigte Schutzleiter bewirken, dass die Sicherung abschaltet. Der Schutzleiter muss dazu richtig geerdet sein und ist laufend von einer Elektrofachkraft auf seine Wirksamkeit zu prüfen.
Damit der Strom keine falschen Wege geht
Alle Arbeiten und Reparaturen an elektrischen Geräten oder Anlagenteilen (Leitungen, Steckdosen, Schalter) nur von einer Elektrofachkraft durchführen lassen. Nie improvisieren.
Ausnahme: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf bestimmte wiederkehrende Arbeiten wie Prüf- oder Messtätigkeiten an unter Spannung stehenden Teilen oder Auswechseln von NH-Sicherungen, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
- Schaltschränke geschlossen halten. Zugang nur durch Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person.
- Auf Beschädigungen an Leitungen (Isolierung), Steckdosen und Schaltern achten und sofort reparieren lassen.
- Die Elektroinstallation und alle Elektrogeräte regelmäßig prüfen lassen. Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte alle vier Jahre, mobile Geräte alle sechs Monate.
- Auch unbenutzte Elektroinstallationen (tote Leitungen oder Ähnliches) ohne ausreichenden Isolationsschutz entfernen lassen.
- In feuchten Räumen und Bereichen Fehlerstromschutzschalter (fi-Schutzschalter, rcd) einsetzen und laufend auf Wirksamkeit prüfen lassen.
- Reinigungsarbeiten in elektrischen Betriebsräumen nur durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person durchführen lassen.
Ein Mitarbeiter gilt als elektrotechnisch unterwiesen, wenn er von einer Elektrofachkraft über die ihm übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt wurde. Außerdem muss er über die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen worden sein.