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Stromschlag - Hand kribbelt

Echt spannend
Wie viel Strom der Mensch verträgt

Wie viel Strom der Mensch verträgt
Foto: © industrieblick - Fotolia.com
Werner Fisi, BGN Mannheim
Elek­trisch­er Strom bewegt sich weit­ge­hend unsicht­bar und unbe­merkt durch unseren All­t­ag. Seine Gefahren wer­den häu­fig unter­schätzt und der Umgang mit defek­ten Schal­tern und Leitun­gen wird mitunter risikofreudig gepflegt. Ob man bei einem Strom­schlag mit harm­losem Kribbeln davonkommt oder ein Herzstill­stand dro­ht, ist von mehreren Fak­toren abhängig. 

Nor­maler­weise sind Maschi­nen, Elek­trogeräte und span­nungs­führende Teile so gesichert, dass der men­schliche Kör­p­er nicht direkt mit dem Strom oder der Span­nung in Kon­takt kommt. Für den Men­schen dro­ht keine Gefahr, solange  er nicht Teil des Stromkreis­es wird. Das kann immer dann sein, wenn Isolierun­gen beschädigt sind oder leichtsin­nig mit der Elek­trik umge­gan­gen wird, wie zum Beispiel bei offe­nen Schaltschränken, beschädigten Anschlus­sleitun­gen oder defek­ten Steck­dosen. Beim Berühren von span­nungs­führen­den Teilen fließt der Strom von der Hand durch den Kör­p­er zur Erde. Das ist ein Stromschlag.

Kribbeln, Krampfen, Flimmern nach einem Stromschlag

Ob ein Strom­schlag tödlich endet, hängt davon ab, wie lange, auf welchem Weg und mit welch­er Stärke der men­schliche Organ­is­mus durch­flossen wird. Liegt das Herz in der Strom­bahn, ste­hen die Chan­cen fürs Über­leben schlecht. Lebens­bedrohliche Störun­gen des Herzrhyth­mus set­zen bei Durch­flussstärken von rund 80 Mil­liampere ein. Beim soge­nan­nten Herzkam­mer­flim­mern geht die peri­odis­che Tätigkeit des Herzens in eine völ­lig regel­lose über. Das Herz hört auf, Blut zu pumpen. Das führt zu einem Sauer­stoff­man­gel im Gehirn und dies wiederum inner­halb weniger Minuten zum Tod.

Ein leichter Strom­schlag macht sich nur durch ein Kribbeln in den Fin­ger­spitzen bemerk­bar. Der Schreck, den man dabei bekommt, führt aber häu­fig zu einem Unfall. Beispiel­sweise dann, wenn jemand infolge des Strom­schlags von ein­er Leit­er fällt oder Gegen­stände fall­en lässt. Schon bei rel­a­tiv gerin­gen Strom­stärken begin­nen sich die Muskeln der­art zu verkrampfen, dass ein umfasster Leit­er nicht mehr los­ge­lassen wer­den kann.

Unfall­helfer kön­nen nur durch Abschal­ten des Stroms oder unter Ver­wen­dung nicht lei­t­en­der Mate­ri­alien den Verun­fall­ten vom umfassten Gegen­stand lösen. Die Loslass-Schwelle liegt bei 15 bis 20 Mil­liampere. Ab 30 Mil­liampere ist auch die Atem­musku­latur betrof­fen. Es dro­hen Atem­not und schließlich Atemstillstand.

Eingebaute Sicherheit bei unter Spannung stehenden Teilen

Schutz­maß­nah­men wie Isolierun­gen ver­hin­dern das direk­te Berühren von unter Span­nung ste­hen­den Teilen. Isolierun­gen umhüllen Leitun­gen oder schal­ten in der Regel bei Fehler­strö­men, zum Beispiel durch das Berühren eines fehler­haften Geräts, von max­i­mal 30 mA die Anlage in weniger als 40 ms ab. Bei Ver­sagen des Basiss­chutzes (Isolierung etc.) muss ver­hin­dert wer­den, dass gefährliche Berührungss­pan­nun­gen auftreten. Dies wird in der Regel durch Über­strom­schutzein­rich­tun­gen (Sicherun­gen) erreicht.

Wenn bei einem Kör­per­schluss zum Beispiel durch fehler­hafte Isolierun­gen Span­nung an das Gehäuse eines Geräts gelangt, soll der am Gehäuse des Geräts befes­tigte Schut­zleit­er bewirken, dass die Sicherung abschal­tet. Der Schut­zleit­er muss dazu richtig geerdet sein und ist laufend von ein­er Elek­tro­fachkraft auf seine Wirk­samkeit zu prüfen.


Damit der Strom keine falschen Wege geht

Alle Arbeit­en und Repara­turen an elek­trischen Geräten oder Anla­gen­teilen (Leitun­gen, Steck­dosen, Schal­ter) nur von ein­er Elek­tro­fachkraft durch­führen lassen. Nie improvisieren.

Aus­nahme: Eine elek­trotech­nisch unter­wiesene Per­son darf bes­timmte wiederkehrende Arbeit­en wie Prüf- oder Messtätigkeit­en an unter Span­nung ste­hen­den Teilen oder Auswech­seln von NH-Sicherun­gen, die nicht gegen direk­tes Berühren geschützt sind, unter Leitung und Auf­sicht ein­er Elek­tro­fachkraft durchführen.

  • Schaltschränke geschlossen hal­ten. Zugang nur durch Elek­tro­fachkraft oder elek­trotech­nisch unter­wiesene Person.
  • Auf Beschädi­gun­gen an Leitun­gen (Isolierung), Steck­dosen und Schal­tern acht­en und sofort repari­eren lassen.
  • Die Elek­troin­stal­la­tion und alle Elek­trogeräte regelmäßig prüfen lassen. Elek­trische Anla­gen und orts­feste Geräte alle vier Jahre, mobile Geräte alle sechs Monate.
  • Auch unbe­nutzte Elek­troin­stal­la­tio­nen (tote Leitun­gen oder Ähn­lich­es) ohne aus­re­ichen­den Iso­la­tion­ss­chutz ent­fer­nen lassen.
  • In feucht­en Räu­men und Bere­ichen Fehler­strom­schutzschal­ter (fi-Schutzschal­ter, rcd) ein­set­zen und laufend auf Wirk­samkeit prüfen lassen.
  • Reini­gungsar­beit­en in elek­trischen Betrieb­sräu­men nur durch eine elek­trotech­nisch unter­wiesene Per­son durch­führen lassen.

Ein Mitar­beit­er gilt als elek­trotech­nisch unter­wiesen, wenn er von ein­er Elek­tro­fachkraft über die ihm über­tra­ge­nen Auf­gaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Ver­hal­ten unter­richtet und angel­ernt wurde. Außer­dem muss er über die notwendi­gen Schutz­maß­nah­men unter­wiesen wor­den sein.

 
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