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Gefahren besser sehen. Die richtige Beleuchtung im Betrieb

Beleuchtung
Gefahren besser sehen

Gefahren besser sehen
In Fluren muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen. Foto: © photo 5000 / stock.adobe.com
Tages­licht ist im Win­ter knapp, aber auch an ver­schieden­sten Stellen in Gebäu­den und Betrieb­sstät­ten. Aber dank Kun­stlicht lässt sich innen, außen und in Gefahren­bere­ichen für aus­re­ichende Beleuch­tung sorgen.

 

Eine aus­re­ichende Ausleuch­tung des Betrieb­s­gelän­des und der Gebäude ist ein wesentlich­er Fak­tor für die Sicher­heit des Arbeit­sum­feldes. Ger­ade im Win­ter, wenn wegen schlecht­en Wet­ters und kurz­er Tage die Stun­den mit Tages­licht begren­zt sind, kommt daher ein­er der Sicher­heit und dem Gesund­heitss­chutz angemesse­nen kün­stlichen Beleuch­tung beson­dere Bedeu­tung zu. Sie muss min­destens den Vor­gaben der Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten (ASR A 3.4) entsprechen – wenn beispiel­sweise im Unternehmen Sehbe­hin­derte oder viele ältere Beschäftigte arbeit­en, es zwis­chen benach­barten Bere­ichen große Hell-Dunkel-Unter­schiede gibt oder Unfallschw­er­punk­te her­vorge­hoben wer­den sollen, sind höhere Beleuch­tungsstärken sinnvoll.

Angepasste Beleuchtungsstärken

Im Inneren leuchtet häu­fig eine All­ge­mein­beleuch­tung – in der Regel eine Deck­en­beleuch­tung – den gesamten Arbeit­sraum fast gle­ich­mäßig aus. Da gle­ich­es Licht für alle oft keine befriedi­gende Lösung ist, gibt es Richtwerte für unter­schiedliche Bere­iche. Die Beleuch­tungsstärke muss beispiel­sweise in Fluren min­destens 100 Lux betra­gen, an Bild­schir­mar­beit­splätzen 500 Lux. Auch Trep­pen­häuser müssen mit min­destens 100 Lux beleuchtet sein. Ist das während der Arbeit­szeit­en nicht unun­ter­brochen der Fall, müssen Beschäftigte die Beleuch­tung in jed­er Etage ein­schal­ten kön­nen – am besten über einen Lichtschal­ter, der selb­st leuchtet und am Trep­pen­zu­gang platziert ist.

Im Außen­bere­ich sind je nach Nutzung eben­falls bes­timmte Lux-Werte vorgeschrieben. Betriebliche Park­plätze beispiel­sweise müssen mit min­destens zehn Lux beleuchtet sein, Toran­la­gen mit 50 Lux und Werk­straßen je nach Geschwindigkeits­be­gren­zung mit zehn oder 20 Lux.

Schat­ten ermöglichen übri­gens die räum­liche Wahrnehmung, weil sie dabei helfen, Form und Ober­flächen­struk­tur von Gegen­stän­den zu erken­nen. Sie dür­fen jedoch nicht das Unfall­risiko erhöhen, indem sie Gefahren­quellen überdeck­en. Ver­mei­den lässt sich das, wenn in kri­tis­chen Bere­ichen mehrere Leucht­en aus ver­schiede­nen Rich­tun­gen Licht abgeben.

In Gefahren­bere­ichen und auf Fluchtwe­gen ist übri­gens für die Beleuch­tung der Ein­satz von weißer Licht­farbe notwendig. Nur diese Beleuch­tung gibt Far­ben unver­fälscht wider, was beson­ders wichtig ist, wenn Beschäftigte beispiel­sweise Sig­nal­far­ben von Warn­schildern schnell und ein­deutig erken­nen sollen.

 

Autorin: Petra Hannen


Lux …

… ist die physikalis­che Ein­heit für die Beleuch­tungsstärke ein­er Lichtquelle (Abkürzung lx). Sie gibt an, welch­er Licht­strom (gemessen in Lumen, lm) auf eine Fläch­enein­heit (gemessen in Quadrat­metern, m2) fällt. Bei Tages­licht wer­den etwa 10.000 Lux gemessen, im Schat­ten rund 5000 Lux, bei Kerzen­licht im Abstand von etwa einem Meter noch 1 Lux.

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