Eine ausreichende Ausleuchtung des Betriebsgeländes und der Gebäude ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit des Arbeitsumfeldes. Gerade im Winter, wenn wegen schlechten Wetters und kurzer Tage die Stunden mit Tageslicht begrenzt sind, kommt daher einer der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz angemessenen künstlichen Beleuchtung besondere Bedeutung zu. Sie muss mindestens den Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A 3.4) entsprechen – wenn beispielsweise im Unternehmen Sehbehinderte oder viele ältere Beschäftigte arbeiten, es zwischen benachbarten Bereichen große Hell-Dunkel-Unterschiede gibt oder Unfallschwerpunkte hervorgehoben werden sollen, sind höhere Beleuchtungsstärken sinnvoll.
Angepasste Beleuchtungsstärken
Im Inneren leuchtet häufig eine Allgemeinbeleuchtung – in der Regel eine Deckenbeleuchtung – den gesamten Arbeitsraum fast gleichmäßig aus. Da gleiches Licht für alle oft keine befriedigende Lösung ist, gibt es Richtwerte für unterschiedliche Bereiche. Die Beleuchtungsstärke muss beispielsweise in Fluren mindestens 100 Lux betragen, an Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux. Auch Treppenhäuser müssen mit mindestens 100 Lux beleuchtet sein. Ist das während der Arbeitszeiten nicht ununterbrochen der Fall, müssen Beschäftigte die Beleuchtung in jeder Etage einschalten können – am besten über einen Lichtschalter, der selbst leuchtet und am Treppenzugang platziert ist.
Im Außenbereich sind je nach Nutzung ebenfalls bestimmte Lux-Werte vorgeschrieben. Betriebliche Parkplätze beispielsweise müssen mit mindestens zehn Lux beleuchtet sein, Toranlagen mit 50 Lux und Werkstraßen je nach Geschwindigkeitsbegrenzung mit zehn oder 20 Lux.
Schatten ermöglichen übrigens die räumliche Wahrnehmung, weil sie dabei helfen, Form und Oberflächenstruktur von Gegenständen zu erkennen. Sie dürfen jedoch nicht das Unfallrisiko erhöhen, indem sie Gefahrenquellen überdecken. Vermeiden lässt sich das, wenn in kritischen Bereichen mehrere Leuchten aus verschiedenen Richtungen Licht abgeben.
In Gefahrenbereichen und auf Fluchtwegen ist übrigens für die Beleuchtung der Einsatz von weißer Lichtfarbe notwendig. Nur diese Beleuchtung gibt Farben unverfälscht wider, was besonders wichtig ist, wenn Beschäftigte beispielsweise Signalfarben von Warnschildern schnell und eindeutig erkennen sollen.
Autorin: Petra Hannen
Lux …
… ist die physikalische Einheit für die Beleuchtungsstärke einer Lichtquelle (Abkürzung lx). Sie gibt an, welcher Lichtstrom (gemessen in Lumen, lm) auf eine Flächeneinheit (gemessen in Quadratmetern, m2) fällt. Bei Tageslicht werden etwa 10.000 Lux gemessen, im Schatten rund 5000 Lux, bei Kerzenlicht im Abstand von etwa einem Meter noch 1 Lux.