Haushaltsreiniger, Lösemittel oder Bauchemikalien: Seit dem 1. Juni 2017 dürfen auch chemische Gemische nur dann in Europa verkauft werden, wenn sie nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sind. Passend dazu veröffentlicht die BAuA die Neuauflage der GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“. Sie gibt einen auch für Laien verständlichen Überblick über die einzelnen Piktogramme und ihre Bedeutung.
In klaren Worten beschreibt sie das Ausmaß und die Bedeutung der Gefahren, vor denen die Symbole warnen. Hinweise auf die jeweils angezeigten Verhaltensmaßregeln ergänzen diese Angaben praxisnah. Durch ihr handliches Format passt die GHS-Memocard in jede Tasche und behält außerdem durch ihre robuste Ausführung auch bei häufigem Gebrauch die Form.
Die GHS-Memocard wird bei Bestellung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) sind kostenlos zu bestellen. Es fallen Versandkosten an.
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