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GHS-Memocard neu aufgelegt

Gefahrenpiktogramme einfach erklärt
GHS-Memocard neu aufgelegt

Haushalt­sreiniger, Lösemit­tel oder Bau­chemikalien: Seit dem 1. Juni 2017 dür­fen auch chemis­che Gemis­che nur dann in Europa verkauft wer­den, wenn sie nach der CLP-Verord­nung gekennze­ich­net sind. Passend dazu veröf­fentlicht die BAuA die Neuau­flage der GHS-Mem­o­card „Gefahrstoffe kom­pakt“. Sie gibt einen auch für Laien ver­ständlichen Überblick über die einzel­nen Pik­togramme und ihre Bedeutung.

In klaren Worten beschreibt sie das Aus­maß und die Bedeu­tung der Gefahren, vor denen die Sym­bole war­nen. Hin­weise auf die jew­eils angezeigten Ver­hal­tens­maßregeln ergänzen diese Angaben prax­is­nah. Durch ihr han­dlich­es For­mat passt die GHS-Mem­o­card in jede Tasche und behält außer­dem durch ihre robuste Aus­führung auch bei häu­figem Gebrauch die Form.

Die GHS-Mem­o­card wird bei Bestel­lung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) sind kosten­los zu bestellen. Es fall­en Ver­sand­kosten an.

www.baua.de

(Ange­bote – Pub­lika­tio­nen – Prax­is – Sonderformate)

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