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Künstliche Intelligenz - mögliche Einsatzgebiete

Mögliche Einsatzgebiete
Künstliche Intelligenz

Petra Hannen
Die Ein­satzge­bi­ete für Kün­stliche Intel­li­genz sind extrem vielfältig. Sie reichen von Pro­duk­tempfehlun­gen beim Online-Shop­ping über Sprach- oder Gesicht­serken­nung bis hin zu selb­st­fahren­den Autos. Auch in immer mehr Unternehmen ziehen KI-basierte Sys­teme ein – und kön­nen eine tatkräftige Unter­stützung für die Beschäftigten darstellen.

Pep­per ist 1,20 Meter klein, hat große schwarze Kuller­au­gen und einen glänzend weißen Kör­p­er; er kann spie­len und sin­gen, sich Gesichter merken und in mehreren Sprachen ein­fache Gespräche führen. Pep­per ist ein Pflege-Robot­er und war in Pilot­pro­jek­ten deutsch­landweit in ver­schiede­nen Pflegeein­rich­tun­gen und Kranken­häusern im Ein­satz. Seine Algo­rith­men sind darauf trainiert, Men­schen und deren Mimik, Gestik und Sprache zu analysieren und darauf zu reagieren. Und als soge­nan­nter humanoi­der Robot­er entspricht Pep­per wahrschein­lich am ehesten dem Bild, das die meis­ten Men­schen zurzeit von Kün­stlich­er Intel­li­genz (KI) haben.

In der Regel gesichtslos

Mit der Real­ität von Kün­stlich­er Intel­li­genz im All­t­ag hat Pep­per jedoch wenig zu tun. Denn KI hat in der Regel kein Gesicht – sie steckt etwa hin­ter der opti­malen Routen­pla­nung in Nav­i­ga­tion­ssys­te­men, der Kom­mu­nika­tion mit dig­i­tal­en Sprachas­sis­ten­zen und Chat­bots, der medi­zinis­chen Kreb­s­di­ag­nos­tik und der Gesicht­serken­nung am Flughafen, dem automa­tisierten Sicht­en von Bewer­bun­gen und der Bewil­li­gung von Kred­iten, der Steuerung von Heizungs- und Lich­tan­la­gen im Smarthome. Mit der Dig­i­tal­isierung der Indus­trie ziehen auch in immer mehr Pro­duk­tions­bere­ichen KI-basierte Sys­teme ein; im Jahr 2021 nutzte etwa jedes zehnte Unternehmen in Deutsch­land KI in irgen­dein­er Form.

Vorausschauende Wartung

Tech­nisch ist KI nichts anderes als eine Fortschrei­bung der Automa­tisierung. Ein großer Ein­satzbere­ich ist die vorauss­chauende Wartung beziehungsweise Pre­dic­tive Main­te­nance. Dabei wer­den Echtzeit-Dat­en, die Sen­soren von den Fer­ti­gungs­maschi­nen liefern, mit weit­eren Dat­en, etwa aus den Pro­duk­tion­sleit­sys­te­men, mit einem KI-Sys­tem analysiert, um Prob­leme erken­nen zu kön­nen, bevor sie auftreten. Das macht die Instand­hal­tung effizien­ter und ver­hin­dert Still­stände. Auto­bauer BMW beispiel­sweise erfasst in seinem Werk in München die Sen­sor­dat­en von 600 Schweißzan­gen, mit denen Robot­er im Karosseriebau arbeit­en. Die Sen­soren messen dreimal pro Schicht die Rei­bung und melden, wenn Abwe­ichun­gen auftreten. Eine Soft­ware wertet die Dat­en mith­il­fe von KI kon­tinuier­lich aus und kann so Vorher­sagen tre­f­fen, wann ein Aus­fall droht.

Einsatz in der Qualitätssicherung

Die Qual­itätssicherung ist ein weit­er­er wichtiger Bere­ich. Im Press­werk von Audi in Ingol­stadt etwa über­prüfen Kam­eras alle Bauteile direkt nach der Her­stel­lung. Eine vom Unternehmen selb­st entwick­elte Machine-Learn­ing-Soft­ware analysiert diese Bilder und markiert eventuelle feine Risse oder andere Fehler in den Blechteilen pix­el­ge­nau. Dank der Lern­fähigkeit der KI müssen die Kam­eras nicht wie früher für jedes neue Bauteil kon­fig­uri­ert wer­den, was die Prüf­prozesse laut Audi deut­lich beschle­u­nigt. Zudem sorge das Sys­tem für zuver­läs­sigere Ergebnisse.

Intelligenter Schutz vor Verletzungen

KI in Unternehmen konzen­tri­ert sich aber nicht nur auf Maschi­nen und Pro­duk­te, son­dern auch auf die Beschäftigten. So bietet die Fir­ma Altendorf eine Kreis­säge, die zum Schutz vor Hand­ver­let­zun­gen nicht auf kapaz­i­tive Sen­soren, son­dern auf ein optis­ches Sys­tem set­zt (wir berichteten in Sicher­heits­beauf­tragter 03/2022). Eine spezielle Han­derken­nungssoft­ware gle­icht die Bilder von zwei Kam­eras aus dem Gefahren­bere­ich der Kreis­säge per­ma­nent mit rund ein­er hal­ben Mil­lion Fotos in ein­er Bild­daten­bank ab. Dabei lernt die Soft­ware ständig dazu und lässt das Säge­blatt bei Gefahr inner­halb ein­er Vier­telsekunde unter dem Bear­beitungstisch verschwinden.

Ergonomie-Frühwarnsystem

Auf KI-basierte Exoskelette set­zt seit diesem Som­mer das Logis­tikun­ternehmen Fiege. Am Stan­dort Ibben­büren unter­stützen diese die Beschäftigten bei der Be- und Ent­ladung und in der Kom­mis­sion­ierung beim schw­eren Heben und auf lan­gen Wegen: mit bis zu 30 Kilo­gramm Unter­stützung pro Hebevor­gang an manuellen Arbeit­splätzen und ein­er aktiv­en Lau­fun­ter­stützung. Über LTE oder Wifi sind die Exoskelette zudem an die Sys­tem­plat­tform des Her­stellers Ger­man Bion­ic ange­bun­den. Durch die Ein­satz­dat­en und das Feed­back der Nutzen­den kön­nen sie zum einen ständig dazuler­nen. Zum anderen sollen die auflaufend­en Dat­en für Fiege Verbesserungsmöglichkeit­en erschließen. So etwa beim Opti­mieren von Prozessen, weil die manuellen Arbeit­splätze in den dig­i­tal­en Work­flow des Unternehmens inte­gri­ert wer­den, beim rechtzeit­i­gen Erken­nen von Eng­pässen oder auch beim Arbeitss­chutz, weil das inte­gri­erte KI-basierte Ergonomie-Früh­warn­sys­tem Ermü­dungser­schei­n­un­gen, Fehlhal­tun­gen und falschen Hebetech­niken vor­beu­gen soll.

Mensch-Roboter-Kollaboration

Neben den diversen Report­ing-Funk­tio­nen soll die KI der Exoskelette auch dafür sor­gen, dass Men­sch und Gerät naht­los und intu­itiv miteinan­der inter­agieren. Das gilt eben­so für die KI, welche die soge­nan­nte Men­sch-Robot­er-Kol­lab­o­ra­tion am Arbeit­splatz unter­stützt, also den Wan­del des Robot­ers vom Werkzeug zum Kol­le­gen. Der weltweit erste Robot­er, der für die Men­sch-Robot­er-Kol­lab­o­ra­tion zuge­lassen wurde, ist ein Cobot der Augs­burg­er Fir­ma Kuka, zu dessen ersten Arbeits­feldern der Karosseriebau gehört. Bei BMW hil­ft er beispiel­sweise Beschäftigten, Aus­gle­ichs­ge­häuse für die Vorder­achs­getriebe mil­lime­ter­ge­nau einzu­passen, indem er die schw­eren und schlecht zu greifend­en Teile hebt. Bei Ford übern­immt er das anstren­gende und unreine Anbrin­gen der Dicht­stoffnähte an Karosse­rien, sodass der Men­sch sich bei dem Arbeitss­chritt auf den flüs­si­gen Ablauf konzen­tri­eren kann. Die Cobots ler­nen dabei von den men­schlichen Bewe­gun­gen und kön­nen auch darauf reagieren, etwa indem sie bei Bedarf Beschäftigten ausweichen.

Schwachpunkt „Denkfehler“

Eine der größten Schwach­punk­te von Kün­stlichen Intel­li­gen­zen ist, dass Algo­rith­men nicht denken wie Men­schen. KI greift auf Dat­en zurück, um darin Muster zu erken­nen und basierend darauf zu han­deln. Dass dieser Prozess fehler­an­fäl­lig sein kann, zeigen die Entschei­dun­gen eines neu­ronalen Net­zes, dem das IT-Team anhand von Fotos beige­bracht hat­te, zwis­chen Wölfen und Hun­den zu unter­schei­den. Bei genauer Analyse dieses Prozess­es zeigte sich, dass bei den Fotos der Daten­ba­sis die Wölfe auf Schnee standen und die Hunde auf Gras – und dass das neu­ronale Netz anhand des Unter­grun­des entsch­ied, welch­es Tier abge­bildet war. Dieser Fehler würde einem Men­schen wahrschein­lich nicht passieren. Aber die Sorge davor, dass KI solche oder ähn­liche Fehlentschei­dun­gen trifft, begrün­det die grund­sät­zlichen Vor­be­halte, die viele Men­schen gegenüber den Sys­te­men haben.

Diese Vor­be­halte nehmen zwar etlichen Umfra­gen zufolge seit eini­gen Jahren – also seit schwache KI-Sys­teme immer öfter im All­t­ag anzutr­e­f­fen sind – stetig ab. Stattdessen rück­en konkretere Fra­gen in den Vorder­grund, etwa wie gut die Dat­en bei KI-Anwen­dun­gen geschützt sind, welche Regeln für den Ein­satz von KI gel­ten und ob die neue Tech­nik Arbeit­splätze bedro­ht. Viele dieser Fra­gen sind weit­er­hin noch offen – nicht zulet­zt, weil KI-Anwen­dun­gen sich so dynamisch entwickeln.

Rechtsrahmen im Entwurfstadium

Den weltweit ersten Entwurf für einen Recht­srah­men für KI hat die EU-Kom­mis­sion im April 2021 vorgelegt. Dieser sieht unter anderem eine Risikoe­in­stu­fung für KI-Sys­teme unter Berück­sich­ti­gung von Grun­drecht­en, Sicher­heit und Pri­vat­sphäre vor und wird ger­ade in den Mit­glied­staat­en disku­tiert. Bis dieser Recht­srah­men zumin­d­est ergänzend greift, gel­ten die je nach Pro­dukt oder Ein­satzbere­ich sek­tor­spez­i­fis­chen Regeln – wie etwa das Daten­schutzge­setz, das Geräte- und Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz, die Maschi­nen­richtlin­ie und die grund­sät­zliche Pflicht des Arbeit­ge­bers, die Sicher­heit der Beschäftigten am Arbeit­splatz zu gewährleisten.

Keine „Arbeitsplatzvernichtung“ zu erwarten

Mit Blick auf die Sicher­heit des Arbeit­splatzes selb­st äußert sich die beim Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um ange­siedelte Denk­fab­rik Dig­i­tale Arbeits­ge­sellschaft opti­mistisch. Zwar wird dem­nach – wie schon bei früheren Inno­va­tio­nen – die neue Tech­nik bes­timmte bis­lang von Men­schen aus­ge­führte Tätigkeit­en übernehmen. An die men­schliche Intel­li­genz reiche KI jedoch noch nicht her­an, vor allem nicht, wenn zwis­chen­men­schliche und soziale Kom­pe­ten­zen, Kreativ­ität oder die Fähigkeit zur Prob­lem­lö­sung gefragt seien.

Gle­ichzeit­ig könne KI jedoch men­schliche Arbeit unter­stützen, ohne sie zu erset­zen, sowie völ­lig neue Berufe und Geschäft­sideen her­vor­brin­gen. „Welche Entwick­lung ein­treten wird, ist noch nicht aus­gemacht, son­dern hängt davon ab, wie wir selb­st den Ein­satz von KI-Tech­nolo­gien heute schon und zukün­ftig gestal­ten“, so die Denkfabrik.

Pfleger­o­bot­er Pep­per muss übri­gens ger­ade ler­nen, mit einem harten Kar­ri­ere­bruch umzuge­hen. Nach­dem Pep­pers Funk­tio­nen und Fähigkeit­en nicht mit seinen ambi­tion­ierten Zie­len Schritt hal­ten kon­nten, hat Her­steller Soft­bank dem maschinellen Helfer wegen fehlen­der Ein­satzmöglichkeit­en den Steck­er gezogen.


Aktuelle Anwendungsbeispiele

Die Plat­tform Ler­nende Sys­teme stellt laufend neue Beispiele für die Anwen­dung Kün­stlich­er Intel­li­genz in der Prax­is vor. Dabei geht es um den Ein­satz von KI in Unternehmen unter­schiedlich­er Größen und Forschungsin­sti­tu­tio­nen sowie um den konkreten Nutzen, der damit ver­bun­den ist.


Charta für gute Arbeit

Der europäis­che Maschi­nen­bau-Ver­band EUnit­ed hat eine Char­ta für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit von Robot­ern und Men­schen entwick­elt, die möglichst viele Unternehmen unterze­ich­nen sollen.

Die „Good Work Char­ter“ unter­stützt die Entwick­lungsziele der Vere­in­ten Natio­nen und definiert zehn Fokus­bere­iche, um den Arbeit­splatz der Zukun­ft zu gestal­ten. Dabei stellt die Char­ta ein­deutig den Men­schen in den Mit­telpunkt. Die zehn Schw­er­punk­te sind:

1. Wie Men­schen arbeit­en, nicht wie Maschinen

2. Men­schen müssen die Kon­trolle behalten

3. Qual­i­fizierungslück­en schließen

4. Junge Men­schen für MINT-Fäch­er begeistern

5. Inklu­sion und Teil­habe stärken

6. Nutzungs­bar­ri­eren senken

7. Stärken von Men­schen und Maschi­nen nutzen

8. Bedi­en­barkeit vereinfachen

9. Auf Nach­haltigkeit setzen

10. Den demografis­chen Wan­del gestalten


Künstliche Intelligenz – die zentralen Begriffe

  • KI: Für den Begriff Kün­stliche Intel­li­genz – oder auch Arti­fi­cial Intel­li­gence (AI) – gibt es bis­lang keine all­ge­me­ingültige Def­i­n­i­tion. Der Branchen­ver­band Bitkom definiert KI als „die Eigen­schaft eines IT-Sys­tems, men­schenähn­liche, intel­li­gente Ver­hal­tensweisen zu zeigen“. Unter schwach­er KI ver­ste­ht man Maschi­nen, die eine einzelne, men­schliche kog­ni­tive Fähigkeit erset­zen kön­nen – etwa Bilderken­nung. Eine starke KI wäre eine Mas­chine, die im Ganzen diesel­ben Fähigkeit­en wie ein Men­sch besitzt oder die men­schlichen Fähigkeit­en sog­ar über­steigt. Momen­tan sind solche starken KI-Sys­teme, die auch Sin­gu­lar­itäten genan­nt wer­den, noch eine Vision.
  • Algo­rith­mus: Algo­rith­men sind detail­lierte und sys­tem­a­tis­che Hand­lungsan­weisun­gen, die Schritt für Schritt definieren, wie ein Prob­lem gelöst wer­den kann. Dafür wer­den sie imple­men­tiert, also in Pro­gram­mier­sprache über­set­zt, sodass der Com­put­er oder die Mas­chine aus gegebe­nen Infor­ma­tio­nen die gewün­schte Lösung erzeu­gen kann.
  • Machine Learn­ing: Maschinelles Ler­nen beschreibt Sys­teme, die entwed­er überwacht (super­vised) oder nicht überwacht (unsu­per­vised) ler­nen. Beim überwacht­en Ler­nen gibt der Men­sch der Mas­chine sowohl eine Daten­menge als Input vor als auch die Kat­e­gorien des Out­puts. Beim nicht überwacht­en Ler­nen legt das Sys­tem selb­st die Out­put-Kat­e­gorien fest, indem sie die Dat­en anhand von gle­ichen Eigen­schaften grup­piert. Die ver­wen­de­ten Algo­rith­men kön­nen aus ein­er großen Zahl an Beispielfällen ler­nen, all­ge­meine Regeln ableit­en und diese Erken­nt­nisse dann auf reale Fälle anwenden.
  • Deep Learn­ing: Diese Algo­rith­men wer­den zur Analyse und Ver­ar­beitung von beson­ders großen Daten­men­gen genutzt, dabei wer­den die Dat­en struk­turi­ert und ihre Merk­male bes­timmt. Das Sys­tem bildet ein kün­stlich­es neu­ronales Netz, das selb­st­ständig ler­nen und Entschei­dun­gen tre­f­fen kann – warum dabei bes­timmte Einord­nun­gen getrof­fen wer­den, ist allerd­ings oft nicht ein­fach zu sagen. Solche neu­ronalen Net­ze kom­men Fach­leuten zufolge ein­er men­schenähn­lichen kün­stlichen Intel­li­genz im Moment am nächsten.
  • NLP: Nat­ur­al Lan­guage Pro­cess­ing wird sowohl im Machine Learn­ing als auch im Deep Learn­ing ange­wandt. Bei diesem Prozess wird gesproch­ene Sprache – wie etwa von Siri oder Alexa – mit Hil­fe von Algo­rith­men codiert und ver­ar­beit­et. Dabei wird auf den Satzbau, die seman­tis­che Ebene der Infor­ma­tion und den all­ge­meinen Kon­text eines Satzes geachtet.
  • Dig­i­taler Zwill­ing: Ein Dig­i­taler Zwill­ing ste­ht für die Verbindung von analoger und dig­i­taler Welt. Er ist ein dig­i­tales Abbild real­er Maschi­nen, Pro­duk­te oder Fab­riken mit deren Eigen­schaften, Zus­tand und Ver­hal­ten. Ein Dig­i­taler Zwill­ing kann zur schnelleren Erfas­sung von Sys­temzustän­den, zur Prog­nose von zukün­ftigem Ver­hal­ten und zu ein­er effizien­teren Pla­nung genutzt werden.
  • Cobot: Der Ein­satz von Robot­ern in der Fer­ti­gung ist weit ver­bre­it­et. Die neueste Gen­er­a­tion von Robot­er­sys­te­men ist in der Lage, neben dem Men­schen zu arbeit­en oder auch naht­los und sich­er mit der men­schlichen Belegschaft zu inter­agieren. Daraus haben sich die Begriffe Men­sch-Robot­er-Kol­lab­o­ra­tion sowie kol­lab­o­ra­tive Robot­er beziehungsweise Cobot entwickelt.

Weit­ere Begriff­serk­lärun­gen hat die Kom­pe­ten­z­plat­tform Kün­stliche Intel­li­genz Nor­drhein-West­falen im „Glos­sar: KI-Schlüs­sel­be­griffe“ zusam­men­stellt. Erk­lärun­gen rund um ler­nende Sys­teme und KI find­en sich darüber hin­aus auf der Web­site des Bun­desmin­is­teri­ums für Bil­dung und Forschung zum Wis­senschaft­s­jahr 2019 Kün­stliche Intelligenz.


Lesen Sie, wir KI auf Baustellen zum Einsatz kommen kann

Mit KI auf die Baustelle


Petra Hannen
Petra Han­nen; Foto: © Bar­bara Dietl

Autorin:
Petra Hannen
Fachjournalistin

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