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Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung

Neue Branchenregel
Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung

Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung
Die neue Branchenregel berücksichtigt die Bedürfnisse der Praxis. Foto: © DGUV
Unfal­lver­sicherungsträger, Entsorgungswirtschaft und die Vere­inte Dien­stleis­tungs­gew­erkschaft (ver.di) haben einen Kon­sens zum Rück­wärts­fahren bei der Abfall­samm­lung gefun­den. Dieser ist in der neuen Branchen­regel „Abfall­samm­lung“ umge­set­zt, die vom Grund­satzauss­chuss Präven­tion der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) am 24.10.2016 beschlossen wurde und in der DGUV Pub­lika­tions­daten­bank zur Ver­fü­gung steht.

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