Lärm gefährdet die Gesundheit. Deshalb schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, den Schalldruckpegel in Arbeitsstätten so niedrig zu halten, wie dies nach Art des Betriebes möglich ist. Hierfür gibt es einen Maßnahmenkatalog nach dem TOP-Prinzip (Kasten rechts).
Technische Verbesserungen
Arbeitgeber müssen zunächst versuchen, die technische Ausstattung in der Produktionshalle so zu verbessern, dass der Lärm gesenkt wird. Eine Möglichkeit hierzu ist, laute Maschinen durch leisere zu ersetzen. Aber Achtung: Bei der Lärmbelastung spielt auch die Umgebung der Maschine eine wichtige Rolle. Bestehen Wände, Boden und Decken aus einem schallharten Material wie zum Beispiel Beton, Gips oder Stein, reflektieren sie den Lärm wesentlich mehr, als wenn diese schallabsorbierend sind. Und auch der Abstand von der Maschine zu den Umgebungsflächen, anderen Maschinen und dem Arbeitnehmer beeinflusst die akustische Wirkung. Um sicher zu beurteilen, welche Gefährdung tatsächlich vorliegt, sollte eine fachkundige Person die Lärmexposition ermitteln und prüfen, ob die Auslösewerte gegebenenfalls überschritten werden (siehe Infokasten auf Seite 20).
Die Situation beurteilen
Zunächst einmal ist zu klären, in welchen Frequenzbereichen der Lärm auftritt und welche Maschinen in der Halle am lautesten sind. Mit einer Nachhallmessung wird zudem die Absorptionsfläche in der Halle ermittelt. Entspricht diese dem aktuellen Stand der Technik, ist der Absorptionsgrad 0,3. Fällt er geringer aus, muss zusätzliches schallabsorbierendes Material angebracht werden.
Platten, Baffeln, Würfel
Dieses besteht häufig aus Melaminschaumstoff und wird auf dem Markt zum Beispiel als Platten, Baffeln oder Würfel angeboten. Da sich der Schall an ihnen „bricht“, erzielen letztere Dank ihrer Kanten einen noch besseren Effekt. Doch grundsätzlich spielt die Form des Materials für die Raumakustik eine eher untergeordnete Rolle – entscheidend ist, dass das schallabsorbierende Material in der richtigen Menge (errechnet der Akustikspezialist) und gleichmäßig im Raum verteilt wird. Da in den meisten Industriehallen die Decke die am besten zugängliche Fläche ist, liegt es nahe, hier den Melaminschaumstoff anzubringen. Doch auch Wände eignen sich dafür hervorragend. Befindet sich beispielsweise eine lärmende Maschine direkt an einer schallharten Wand, sollten die akustisch wirksamen Elemente nach Möglichkeit dort angebracht werden.
In sehr großen Produktionsräumen ist es recht schwierig, den Nachhall zu ermitteln. Um hier zu einem verlässlichen Wert zu gelangen, hilft eine weitere Messung: Um wie viel reduziert sich der Schallpegel, wenn der Abstand zur Schallquelle verdoppelt wird? Schallschutzexperten messen dazu ein gleichbleibendes Rauschen in einem Abstand von 0,75 Metern, anderthalb Metern, drei Metern und sechs Metern (genormtes Vorgehen). In einer akustisch optimierten Halle würde dieser Schallpegel um 4 dB(A) pro Abstandsverdoppelung sinken. Ist dies nicht der Fall, muss nachgebessert werden.
Geeignete Schutzmaßnahmen
Hierfür werden in der Regel schallabsorbierende Materialien an Decke und/oder Wand angebracht. Beachtenswert: Verdoppelt man die schallabsorbierende Fläche, vermindert sich der Lärm in einer Halle um 3 dB(A), was der Halbierung der Schallenergie entspricht. Bildlich ausgedrückt: Es ist so, als würde man bei zwei gleich lauten Maschinen eine abschalten.
Doch jede Halle ist anders: In einem individuellen Schallschutzkonzept stellen Schallschutzspezialisten wie die Firma Sonatech die jeweils richtigen Schallschutzmaterialien, den optimalen Abstand zur Lärmquelle und das passende Montagesystem zusammen.
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Schallschutz nach dem TOP-Prinzip
Werden die Auslösewerte der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ überschritten, müssen die Betriebe Schutzmaßnahmen ergreifen. Hier gibt die Verordnung eine Reihenfolge vor. Sie lässt sich mit dem Begriff TOP zusammenfassen und setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Maßnahmen zusammen:
- Technische Lösung: Hierunter versteht man, dass die Arbeitsstätte mit Maschinen ausgestattet wird, die weniger Lärm verursachen. Ist Substitution nicht möglich, sollten raumakustische Maßnahmen in Form von Lärmdämmung und ‑dämpfung getroffen werden.
- Organisatorische Maßnahmen: Hier wird versucht, die lärmbelastete Tätigkeit auf eine gewisse Zeit zu beschränken. So arbeitet der Mitarbeiter beispielsweise nur zwei bis drei Stunden pro Tag an einer lauten Maschine und die restliche Zeit in einem ruhigen Bereich der Produktion.
- Persönliche Schutzmaßnahmen: Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl. Der Arbeitnehmer benötigt einen geeigneten Hörschutz, zudem ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich.
Auslösewerte
Die „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ (LärmVibrationsArbSchV) sieht sogenannte Auslösewerte vor. Werden diese erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber handeln. Zu den Auslösewerten gehören die Tages-Lärmexposition und der Spitzenschalldruckpegel.
- Tages-Lärmexposition (LEx, 8 h)
Bei der Tages-Lärmexposition wird ermittelt, welcher Lärmbelastung ein Mitarbeiter während eines Acht-Stunden-Arbeitstages ausgesetzt ist. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind die Beschäftigten zu informieren. Erreicht der Tages-Lärmexpositionspegel den Grenzwert von 85 dB (A), muss der Arbeitnehmer einen geeigneten Hörschutz tragen. Arbeitsplätze, bei denen dieser Auslösewert erreicht wird, sind mit einem entsprechenden Symbol zu kennzeichnen. Ist der Arbeitsplatz mobil, zum Beispiel bei einer transportablen Maschine, sollte die Kennzeichnung direkt am Gerät erfolgen. Zudem sind weitere Maßnahmen erforderlich, die hier nicht vollständig aufgelistet werden können.
- Spitzenschalldruckpegel (LpC, peak)
Nicht nur dauerhafter Lärm führt oft zu Hörschäden. Auch kurze und extrem laute Geräusche können das Gehör beeinträchtigen. Sie werden als Spitzenschalldruckpegel bezeichnet. Erreicht dieser einen Grenzwert von 137 dB (A), muss der Arbeitnehmer unter anderem einen Gehörschutz tragen und der Arbeitsbereich mit einem Symbol gekennzeichnet werden.
Raumakustikrechner
- Um einschätzen zu können, ob lärmmindernde Maßnahmen erforderlich sind und wie diese aussehen können, bietet der Schallschutzspezialist Sonatech einen Raumakustikrechner an. Dieser fragt unter anderem ab, wie groß ein Raum ist, aus welchem Material die Wände bestehen und was für ein Bodenbelag verlegt ist. Mithilfe dieser Angaben errechnet das Tool, ob die Empfehlungen der DIN 18041 erfüllt sind. Falls nicht, schlägt es passende Schallschutzmaßnahmen vor. Dieser Service ist kostenlos. http://t1p.de/sahw
- Auch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung IFA hat einen Raumakustikrechner entwickelt.
www.dguv.de (Webcode d130076) - Umfassende Informationen zum Thema Lärm mit weiterführenden Links zu Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, Informationsblättern und mehr gibt es bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. www.bghm.de (Webcode 454)