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Lärm reduzieren - Schallschutzdämpfer für die Produktion

Lärm reduzieren
Schalldämpfer für die Produktion

In Indus­triehallen ist es meist recht laut. Neben dem Maschi­nen­lärm an sich spie­len auch die Umge­bung und die Raumver­hält­nisse eine Rolle: Schluck­en Wände, Boden und Deck­en Schall oder wer­fen sie diesen zurück? Zur Schal­lab­sorp­tion gibt es ver­schiedene Möglichkeiten.

Dipl.-Ing. Clau­dia El Ahwany

Lärm gefährdet die Gesund­heit. Deshalb schreibt die Arbeitsstät­ten­verord­nung vor, den Schall­druck­pegel in Arbeitsstät­ten so niedrig zu hal­ten, wie dies nach Art des Betriebes möglich ist. Hier­für gibt es einen Maß­nah­menkat­a­log nach dem TOP-Prinzip (Kas­ten rechts).

Technische Verbesserungen

Arbeit­ge­ber müssen zunächst ver­suchen, die tech­nis­che Ausstat­tung in der Pro­duk­tion­shalle so zu verbessern, dass der Lärm gesenkt wird. Eine Möglichkeit hierzu ist, laute Maschi­nen durch leis­ere zu erset­zen. Aber Achtung: Bei der Lärm­be­las­tung spielt auch die Umge­bung der Mas­chine eine wichtige Rolle. Beste­hen Wände, Boden und Deck­en aus einem schall­harten Mate­r­i­al wie zum Beispiel Beton, Gips oder Stein, reflek­tieren sie den Lärm wesentlich mehr, als wenn diese schal­lab­sorbierend sind. Und auch der Abstand von der Mas­chine zu den Umge­bungs­flächen, anderen Maschi­nen und dem Arbeit­nehmer bee­in­flusst die akustis­che Wirkung. Um sich­er zu beurteilen, welche Gefährdung tat­säch­lich vor­liegt, sollte eine fachkundi­ge Per­son die Lärm­ex­po­si­tion ermit­teln und prüfen, ob die Aus­lösew­erte gegebe­nen­falls über­schrit­ten wer­den (siehe Infokas­ten auf Seite 20).

Die Situation beurteilen

Zunächst ein­mal ist zu klären, in welchen Fre­quenzbere­ichen der Lärm auftritt und welche Maschi­nen in der Halle am lautesten sind. Mit ein­er Nach­hallmes­sung wird zudem die Absorp­tions­fläche in der Halle ermit­telt. Entspricht diese dem aktuellen Stand der Tech­nik, ist der Absorp­tion­s­grad 0,3. Fällt er geringer aus, muss zusät­zlich­es schal­lab­sorbieren­des Mate­r­i­al ange­bracht werden.

Platten, Baffeln, Würfel

Dieses beste­ht häu­fig aus Melamin­schaum­stoff und wird auf dem Markt zum Beispiel als Plat­ten, Baf­feln oder Wür­fel ange­boten. Da sich der Schall an ihnen „bricht“, erzie­len let­ztere Dank ihrer Kan­ten einen noch besseren Effekt. Doch grund­sät­zlich spielt die Form des Mate­ri­als für die Rau­makustik eine eher unter­ge­ord­nete Rolle – entschei­dend ist, dass das schal­lab­sorbierende Mate­r­i­al in der richti­gen Menge (errech­net der Akustik­spezial­ist) und gle­ich­mäßig im Raum verteilt wird. Da in den meis­ten Indus­triehallen die Decke die am besten zugängliche Fläche ist, liegt es nahe, hier den Melamin­schaum­stoff anzubrin­gen. Doch auch Wände eignen sich dafür her­vor­ra­gend. Befind­et sich beispiel­sweise eine lär­mende Mas­chine direkt an ein­er schall­harten Wand, soll­ten die akustisch wirk­samen Ele­mente nach Möglichkeit dort ange­bracht werden.

In sehr großen Pro­duk­tion­sräu­men ist es recht schwierig, den Nach­hall zu ermit­teln. Um hier zu einem ver­lässlichen Wert zu gelan­gen, hil­ft eine weit­ere Mes­sung: Um wie viel reduziert sich der Schallpegel, wenn der Abstand zur Schal­lquelle ver­dop­pelt wird? Schallschutzex­perten messen dazu ein gle­ich­bleiben­des Rauschen in einem Abstand von 0,75 Metern, anderthalb Metern, drei Metern und sechs Metern (genormtes Vorge­hen). In ein­er akustisch opti­mierten Halle würde dieser Schallpegel um 4 dB(A) pro Abstandsver­dop­pelung sinken. Ist dies nicht der Fall, muss nachgebessert werden.

Geeignete Schutzmaßnahmen

Hier­für wer­den in der Regel schal­lab­sorbierende Mate­ri­alien an Decke und/oder Wand ange­bracht. Beacht­enswert: Ver­dop­pelt man die schal­lab­sorbierende Fläche, ver­min­dert sich der Lärm in ein­er Halle um 3 dB(A), was der Hal­bierung der Schal­len­ergie entspricht. Bildlich aus­ge­drückt: Es ist so, als würde man bei zwei gle­ich laut­en Maschi­nen eine abschalten.

Doch jede Halle ist anders: In einem indi­vidu­ellen Schallschutzkonzept stellen Schallschutzspezial­is­ten wie die Fir­ma Sonat­e­ch die jew­eils richti­gen Schallschutz­ma­te­ri­alien, den opti­malen Abstand zur Lär­mquelle und das passende Mon­tagesys­tem zusammen.


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Schallschutz nach dem TOP-Prinzip

Wer­den die Aus­lösew­erte der „Verord­nung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdun­gen durch Lärm und Vibra­tio­nen“ über­schrit­ten, müssen die Betriebe Schutz­maß­nah­men ergreifen. Hier gibt die Verord­nung eine Rei­hen­folge vor. Sie lässt sich mit dem Begriff TOP zusam­men­fassen und set­zt sich aus den Anfangs­buch­staben der Maß­nah­men zusammen:

  • Tech­nis­che Lösung: Hierunter ver­ste­ht man, dass die Arbeitsstätte mit Maschi­nen aus­ges­tat­tet wird, die weniger Lärm verur­sachen. Ist Sub­sti­tu­tion nicht möglich, soll­ten rau­makustis­che Maß­nah­men in Form von Lär­mdäm­mung und ‑dämp­fung getrof­fen werden.
  • Organ­isatorische Maß­nah­men: Hier wird ver­sucht, die lärm­be­lastete Tätigkeit auf eine gewisse Zeit zu beschränken. So arbeit­et der Mitar­beit­er beispiel­sweise nur zwei bis drei Stun­den pro Tag an ein­er laut­en Mas­chine und die restliche Zeit in einem ruhi­gen Bere­ich der Produktion.
  • Per­sön­liche Schutz­maß­nah­men: Sie sind immer das let­zte Mit­tel der Wahl. Der Arbeit­nehmer benötigt einen geeigneten Hörschutz, zudem ist eine arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge erforderlich.

Auslösewerte

Die „Lärm- und Vibra­tions-Arbeitss­chutzverord­nung“ (Lär­mVi­bra­tionsArb­SchV) sieht soge­nan­nte Aus­lösew­erte vor. Wer­den diese erre­icht oder über­schrit­ten, muss der Arbeit­ge­ber han­deln. Zu den Aus­lösew­erten gehören die Tages-Lärm­ex­po­si­tion und der Spitzenschalldruckpegel.

  • Tages-Lärm­ex­po­si­tion (LEx, 8 h)

Bei der Tages-Lärm­ex­po­si­tion wird ermit­telt, welch­er Lärm­be­las­tung ein Mitar­beit­er während eines Acht-Stun­den-Arbeit­stages aus­ge­set­zt ist. Ab einem Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel von 80 dB(A) sind die Beschäftigten zu informieren. Erre­icht der Tages-Lärm­ex­po­si­tion­spegel den Gren­zw­ert von 85 dB (A), muss der Arbeit­nehmer einen geeigneten Hörschutz tra­gen. Arbeit­splätze, bei denen dieser Aus­lösew­ert erre­icht wird, sind mit einem entsprechen­den Sym­bol zu kennze­ich­nen. Ist der Arbeit­splatz mobil, zum Beispiel bei ein­er trans­portablen Mas­chine, sollte die Kennze­ich­nung direkt am Gerät erfol­gen. Zudem sind weit­ere Maß­nah­men erforder­lich, die hier nicht voll­ständig aufge­lis­tet wer­den können.

  • Spitzen­schall­druck­pegel (LpC, peak)

Nicht nur dauer­hafter Lärm führt oft zu Hörschä­den. Auch kurze und extrem laute Geräusche kön­nen das Gehör beein­trächti­gen. Sie wer­den als Spitzen­schall­druck­pegel beze­ich­net. Erre­icht dieser einen Gren­zw­ert von 137 dB (A), muss der Arbeit­nehmer unter anderem einen Gehörschutz tra­gen und der Arbeits­bere­ich mit einem Sym­bol gekennze­ich­net werden.


Raumakustikrechner

  • Um ein­schätzen zu kön­nen, ob lär­m­min­dernde Maß­nah­men erforder­lich sind und wie diese ausse­hen kön­nen, bietet der Schallschutzspezial­ist Sonat­e­ch einen Rau­makustikrech­n­er an. Dieser fragt unter anderem ab, wie groß ein Raum ist, aus welchem Mate­r­i­al die Wände beste­hen und was für ein Boden­be­lag ver­legt ist. Mith­il­fe dieser Angaben errech­net das Tool, ob die Empfehlun­gen der DIN 18041 erfüllt sind. Falls nicht, schlägt es passende Schallschutz­maß­nah­men vor. Dieser Ser­vice ist kosten­los. http://t1p.de/sahw
  • Auch das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung IFA hat einen Rau­makustikrech­n­er entwickelt.
    www.dguv.de (Web­code d130076)
  • Umfassende Infor­ma­tio­nen zum The­ma Lärm mit weit­er­führen­den Links zu Geset­zen, Verord­nun­gen, Tech­nis­chen Regeln, Infor­ma­tions­blät­tern und mehr gibt es bei der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all. www.bghm.de (Web­code 454)
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