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Sicherheitsregeln der Elektrotechnik

Das Grundgesetz für sicheres Arbeiten in der Elektrotechnik
Die fünf Sicherheitsregeln im Detail

Dipl.-Ing. Rainer Rottmann
„Weniger ist mehr“ – dieser Grund­satz gilt ins­beson­dere für Fra­gen der Sicher­heit: Wenn Schutz­maß­nah­men all­ge­mein ver­ständlich sind und auch mit wenig Aufwand umge­set­zt wer­den kön­nen, erhöht dies deut­lich ihre Chance auf Akzep­tanz. So wie die bib­lis­chen zehn Gebote die Grund­la­gen für das Zusam­men­leben definieren, stellen die fünf Sicher­heit­sregeln der Elek­trotech­nik das Über­leben sich­er. Dieser Beitrag zeigt, was hin­ter diesen ein­fachen Regeln steckt und warum diese auch für Sicher­heits­beauf­tragte rel­e­vant sind, die nicht vom Fach sind.

Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon ein­mal kleinere Elek­troar­beit­en wie das Anklem­men ein­er Lampe oder das Auswech­seln ein­er Steck­dose aus­ge­führt? Für jede solch­er ver­meintlichen Kleinigkeit­en gle­ich einen Elek­trik­er zu rufen, erscheint vie­len Men­schen über­trieben. Dabei wird oft nicht bedacht, dass im Umgang mit elek­trischem Strom bere­its kle­in­ste Fehler fatale Auswirkun­gen haben kön­nen. Umso wichtiger ist es, Sicher­heit­sregeln der Elek­trotech­nik zu ken­nen und zu beachten. 

Gel­ernte Elek­trik­er wer­den – sofern der Aus­bil­dungs­be­trieb seine Auf­gabe ernst nimmt – gründlich für die Gefahren im Umgang mit Strom sen­si­bil­isiert. Von Beginn an wer­den ihnen dabei die fünf Sicher­heit­sregeln für das sichere Arbeit­en an elek­trischen Anla­gen und Betrieb­smit­teln ans Herz gelegt. Das Wis­sen um die anzuwen­den­den Schutz­maß­nah­men ist jedoch noch längst keine Garantie dafür, ein Leben lang alles richtig zu machen, denn wie bere­its Her­bert Gröne­mey­er fest­stellte: „Der Men­sch heißt Men­sch, weil er ver­gisst, weil er verdrängt…“.

Dies spiegelt sich lei­der auch in den Unfal­lzahlen wider, die in der Elek­trotech­nik zeitweise so hoch waren, dass die „in Sachen Elek­trotech­nik“ fed­er­führende Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM) ein eigenes Insti­tut zur Erforschung von Elek­troun­fällen ein­gerichtet hat. Diesem wer­den nicht nur die Unfälle im Zuständigkeits­bere­ich der BG ETEM gemeldet, son­dern auch jene, die sich bei anderen Unfal­lver­sicherungsträgern ereignen. Die Auswer­tun­gen zeigen nicht nur auf, wer einen Elek­troun­fall erlei­det, son­dern zum Beispiel auch, welche Branche beson­ders betrof­fen ist oder bei welchen Tätigkeit­en es aus welchem Grund zum Unfall kommt.

Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik

Aus­gew­ertet wurde unter anderem auch, wie viele Unfälle durch Ver­stöße gegen die fünf Sicher­heit­sregeln verur­sacht wur­den. Schützen kön­nen diese Regeln dem­nach nur, wenn sie nicht nur in der richti­gen Rei­hen­folge, son­dern auch mit den richti­gen Maß­nah­men angewen­det wer­den. Sei es, dass ins­beson­dere junge Elek­tro­fachkräfte damit noch nicht so ver­traut sind oder ihre Risikobere­itschaft ein­fach höher ist: Die BG ETEM hat­te wohl ger­ade diese Ziel­gruppe im Sinn, als sie die „Fan­tastis­chen Fünf“ schuf, um die fünf Sicher­heit­sregeln der Elek­trotech­nik der Prax­iswelt nahezubringen.

1. Freischalten

Wenn keine Span­nung vorhan­den ist, kann auch kein Strom fließen. Diese ein­fache Erken­nt­nis stellt die erste aller Schutz­maß­nah­men in der Elek­trotech­nik dar. So sim­pel sie klingt, so groß kön­nen die damit in der Prax­is ver­bun­de­nen Prob­leme sein: Während die Freis­chal­tung bei vie­len Geräten ein­fach durch das Abziehen des Steck­ers erfol­gen kann, set­zt sie bei elek­trischen Anla­gen zum Beispiel voraus, dass die Lage des „Sicherungskas­tens“ (Unter­verteilung) bekan­nt ist, dieser zugänglich ist und die Abschal­tung keine neuen Gefahren birgt. Jed­er, der schon ein­mal als Fahrgast eines Aufzugs von ein­er Stromab­schal­tung betrof­fen war, wird wis­sen, was gemeint ist…

Schutzziel dieser ersten Sicher­heit­sregel ist die sichere Freis­chal­tung des Betrieb­smit­tels oder Anla­gen­teils, an dem gear­beit­et wer­den soll. Bei ortsverän­der­lichen Betrieb­smit­teln genügt es, den Steck­er zu ziehen. Bei ein­er elek­trischen Anlage oder einem fest angeschlosse­nen Betrieb­smit­tel sollte die Abschal­tung vorzugsweise über die Sicherun­gen oder über einen Hauptschal­ter erfol­gen. Das Auss­chal­ten über einen Lichtschal­ter oder Ähn­lich­es bietet in der Regel keine aus­re­ichende Sicherheit.

2. Gegen Wiedereinschalten sichern

Einem Sicherungsauto­mat­en sieht man nicht unbe­d­ingt an, ob er aus­gelöst hat oder absichtlich abgeschal­tet wurde. So manch­er Elek­trik­er musste im Ver­lauf seines Beruf­slebens die unan­genehme Über­raschung erleben, dass eine andere Per­son auf der Suche nach der Ursache eines „Stro­maus­falls“ die ger­ade erst abgeschal­tete Sicherung wieder einschaltete.

Weil Strom „begehrt“ ist, beste­ht das Schutzziel der zweit­en Sicher­heit­sregel darin, die Abschalt­stelle gegen das unbefugte Wiedere­in­schal­ten zu sich­ern. Die Wiedere­in­schal­tung kann ver­hin­dert wer­den, indem der Hauptschal­ter oder bess­er gle­ich die ganze Verteilung so abges­per­rt oder ver­riegelt wird, dass kein ander­er – egal ob Elek­tro­fachkraft oder nicht – unbefugt schal­ten kann. Zusät­zlich sollte unmissver­ständlich verdeut­licht wer­den, dass die Abschal­tung absichtlich erfol­gte und dieser Zus­tand nicht durch andere verän­dert wer­den darf. Dies kann zum Beispiel durch ein entsprechen­des Schild „Schal­ten ver­boten!“ erre­icht wer­den (Ver­bot­sze­ichen P031 gemäß der Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten ASR A1.3 „Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“).

3. Spannungsfreiheit feststellen

Die Tat­sache, dass etwas freigeschal­tet wurde, bedeutet noch lange nicht, dass die Freis­chal­tung am richti­gen Stromkreis erfol­gte. Dies gilt beson­ders für jene Bere­iche, in denen mit „Kreativlö­sun­gen“ von Hob­by-Heimw­erk­ern zu rech­nen ist. Es gibt aber auch in ord­nungs­gemäß errichteten Elek­troin­stal­la­tio­nen Gründe dafür, warum ver­meintlich abgeschal­tete Stromkreise nach wie vor unter Span­nung ste­hen (zum Beispiel wenn Betrieb­smit­tel sowohl über die All­ge­mein- als auch die Sicher­heitsstromver­sorgung gespeist wer­den). Für die Eigen­sicherung gilt deshalb die Maxime Lenins: „Ver­trauen ist gut, Kon­trolle ist bess­er!“ Selb­st, wenn man sich durch Ziehen des Steck­ers auf der sicheren Seite wäh­nt, kann das Messen der Span­nungs­frei­heit sin­nvoll sein, denn gefährliche Span­nun­gen kön­nen zum Beispiel in Kon­den­satoren über län­gere Zeit gespe­ichert bleiben. Das Schutzziel der drit­ten Sicher­heit­sregel beste­ht also darin, vor dem Beginn der Arbeit zu über­prüfen, ob an der betr­e­f­fend­en Arbeitsstelle wirk­lich keine Span­nung vorhan­den ist.

Voraus­set­zung für die Span­nungsmes­sung ist ein hier­für geeignetes und funk­tions­fähiges Gerät. Für Mes­sun­gen im 230 V bzw. 400 V Strom­netz eines Gebäudes ist meist ein zweipoliger Span­nung­sprüfer erste Wahl, denn mit diesem kann allpolig, das heißt zwis­chen allen Anschlüssen gemessen wer­den. Mit einem „Phasen­prüfer“ (meist in Form eines durch­sichti­gen Schrauben­drehers) kann hinge­gen immer nur eine Leitung über­prüft wer­den. Ein Blick auf die Auf­schriften verdeut­licht den Unter­schied: Auf einem zweipoli­gen Span­nung­sprüfer wird meist angegeben, dass er für Span­nun­gen bis 750 V beziehungsweise 1000 V aus­gelegt ist, ein Phasen­prüfer hinge­gen meist nur bis 250 V. Auch wenn der oft als „Lügen­s­tift“ beze­ich­nete Phasen­prüfer Bestandteil viel­er Werkzeugsätze ist: Für die sichere Bes­tim­mung des span­nungs­freien Zus­tands eignet sich dieses Gerät nicht.

Beson­dere Vor­sicht ist bei der Ver­wen­dung von Vielfach-Mess­geräten („Mul­ti­me­tern“) geboten: Ein­fache Geräte aus den Heimw­erk­er- beziehungsweise Hob­by-Bedarf sind meist nicht kurz­schlussfest aus­gelegt. Wird vergessen, von der Strommes­sung in die Span­nungsmes­sung umzuschal­ten, kön­nen solche Geräte buch­stäblich explodieren. Wichtig bei der Auswahl eines Prüfgerätes ist zudem die Mess­geräte-Kat­e­gorie (CAT-Kennze­ich­nung): Wer­den Mes­sun­gen an Ver­brauch­ern durchge­führt, die über Net­zsteck­er an 230 V angeschlossen sind, reicht ein Mess­gerät der Kat­e­gorie CAT II gegebe­nen­falls bere­its aus. Bei Mes­sun­gen an der Gebäude­in­stal­la­tion sollte es hinge­gen schon ein Gerät der Kat­e­gorie CAT III sein. Und bei Mes­sun­gen an beson­ders energiere­ichen Anla­gen, wie zum Beispiel am Zäh­ler oder der Ein­speisung, muss sog­ar die Kat­e­gorie CAT IV erfüllt sein. Es gilt: Je höher der zu erwartende Kurz­schlussstrom, desto höher die Gerätekat­e­gorie. Doch ob nun ein Span­nung­sprüfer, ein Phasen­prüfer oder ein Mul­ti­me­ter ver­wen­det wird: Für jedes dieser Geräte gilt, dass sie vor jed­er Nutzung zunächst auf ihre ord­nungs­gemäße Funk­tion getestet wer­den müssen.

4. Erden und kurzschließen

Unter dieser Schutz­maß­nahme wer­den sich Laien wohl am wenig­sten vorstellen kön­nen. Das liegt zum einen daran, dass sie weniger an den End­stromkreisen, son­dern eher in elek­trischen Betrieb­sräu­men angewen­det wird, zu denen Laien nor­maler­weise keinen Zutritt haben. Zum anderen kommt diese Schutz­maß­nahme vor­wiegend dort zum Zuge, wo fer­nges­teuerte Zuschal­tun­gen möglich sind. Das ist zum Beispiel an Anla­gen der elek­trischen Energiev­er­sorgung der Fall, ins­ge­samt gese­hen aber eher sel­ten. Durch die Anwen­dung der vierten Sicher­heit­sregel kön­nen gle­ich zwei Schutzziele erre­icht wer­den: Indem die zuvor freigeschal­teten und gesicherten Anla­gen­teile mit ein­er speziellen Erdungs­gar­ni­tur sowohl untere­inan­der als auch mit der Erdung ver­bun­den wer­den, stellt sich im Falle ein­er Wiederzuschal­tung auf­grund dieser gut leit­fähi­gen Erd­verbindung ein Kurz­schluss ein, der inner­halb kürzester Zeit die Sicherun­gen zur Aus­lö­sung bringt. Da die Arbeitsstelle zudem hin­ter der geerde­ten und kurzgeschlosse­nen Stelle liegt, kann sich dort auch nicht die Span­nung in voller Höhe auf­bauen. Das Erden und Kurz­schließen emp­fiehlt sich auch für jene Fälle, in denen Arbeit­en nicht abgeschlossen wer­den kon­nten und die Sicherungs­maß­nah­men aufrechtzuer­hal­ten sind.

5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Die Durch­führung von Arbeit­en an elek­trischen Anla­gen und Betrieb­smit­teln bringt meist mit sich, dass auch in deren Nähe gear­beit­et wer­den muss. Dabei kann es sein, dass in der Nähe befind­liche Teile aus schw­er­wiegen­den Grün­den nicht abgeschal­tet sind. Wenn dann Werkzeuge oder Klein­teile her­ab­fall­en, Met­all­späne herum­fliegen, sper­rige Teile trans­portiert wer­den oder eine son­stige falsche Bewe­gung aus­ge­führt wird, kann es nicht nur zu ein­er „span­nen­den Berührung“ kom­men, son­dern es kön­nen auch Licht­bö­gen aus­gelöst wer­den. Durch die Anwen­dung der fün­ften Sicher­heit­sregel soll also aus­geschlossen wer­den, dass man selb­st wed­er direkt mit dem Kör­p­er, oder indi­rekt, zum Beispiel über Werkzeuge oder Mate­ri­alien, mit unter Span­nung ste­hen­den Teilen in Berührung kommt oder ein Licht­bo­gen aus­gelöst wird.

Das Abschranken gewährleis­tet einen aus­re­ichen­den Abstand zu den unter Span­nung ste­hen­den Teilen, während das Abdeck­en (zum Beispiel mit ein­er isolieren­den Abdeck­plat­te oder einem isolieren­den Gum­mi­tuch) für die Dauer der Arbeit­en eine aus­re­ichende zusät­zliche Isolierung sich­er­stellt. Die Anwen­dung dieser Schutz­maß­nahme muss übri­gens nicht nur auf die Durch­führung elek­trotech­nis­ch­er Arbeit­en beschränkt sein: Wer­den Anstrich- oder Reini­gungsar­beit­en in elek­trischen Betrieb­sräu­men durchge­führt, sor­gen Absper­rbalken oder Käfige dafür, dass Laien den notwendi­gen Abstand zu gefährlichen Teilen, wie zum Beispiel Trans­for­ma­toren oder Strom­schienen, ein­hal­ten. Weit­ere Anwen­dungs­fälle ergeben sich zum Beispiel bei Dach- oder Baum­schnit­tar­beit­en in der Nähe von Freileitun­gen. Hier ist die Anwen­dung dieser Sicher­heit­sregel beson­ders wichtig, weil auf­grund der Span­nung­shöhe oft nicht ein­mal ein direk­ter Kon­takt mit den unter Span­nung ste­hen­den Teilen notwendig ist, son­dern nur die Unter­schre­itung des Min­destab­stands! Und das kann recht leicht passieren, wenn die Konzen­tra­tion auf die Durch­führung der Arbeit, aber nicht auf das Umfeld gerichtet ist.

Damit diese Schutz­maß­nahme wirk­sam ist, müssen sich die notwendi­gen Hil­f­s­mit­tel sowohl im ord­nungs­gemäßen Zus­tand befind­en als auch entsprechend angewen­det wer­den. Deshalb ist ins­beson­dere bei isolieren­den Abdeck­plat­ten und ‑tüch­ern auf Alterung, Beschädi­gun­gen und Ver­schmutzun­gen zu acht­en. Sie müssen zudem so ange­bracht wer­den, dass sie sich nicht leicht lösen kön­nen. Die Befes­ti­gungsmit­tel (zum Beispiel Klam­mern, Zwin­gen oder Schrauben) müssen aus isolieren­dem Mate­r­i­al bestehen.

Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten

Wenn die Durch­führung elek­trotech­nis­ch­er Arbeit­en und die Anwen­dung der Sicher­heit­sregeln der Elek­trotech­nik meist Elek­tro­fachkräften vor­be­hal­ten ist, stellt sich die Frage, inwiefern Sicher­heits­beauf­tragte (und ins­beson­dere solche, die elek­trotech­nis­che Laien sind) mit dieser The­matik etwas zu tun haben. Die Frage lässt sich ganz ein­fach mit der Rolle der Sicher­heits­beauf­tragten als Bindeglied zwis­chen Arbeitss­chutz und Betrieb beant­worten: Im Falle der ersten bei­den Sicher­heit­sregeln kön­nen Sicher­heits­beauf­tragte zum Beispiel bei der Ein­weisung in die Örtlichkeit („Wo ist der Sicherungskas­ten?“) sowie bei der Sich­er­stel­lung des Infor­ma­tions­flusses („Wer ist zu informieren?“) unterstützen.

Zwar ist es bei den näch­sten drei Sicher­heit­sregeln für Laien schwierig zu beurteilen, ob diese Regeln richtig angewen­det wer­den, doch ist genau­so wichtig, ob sie über­haupt angewen­det wer­den, wie zum Beispiel die Unfall­häu­fung auf­grund der Nicht­fest­stel­lung der Span­nungs­frei­heit belegt. Ger­ade wenn an energiere­ichen Anla­gen gear­beit­et wer­den soll, kön­nen Sicher­heits­beauf­tragte zudem einen Blick auf die Bek­lei­dung und die PSA sowie das Werkzeug und die Hil­f­s­mit­tel wer­fen: Bedeckt die Klei­dung den Kör­p­er möglichst großflächig und beste­ht diese aus einem flammwidri­gen Mate­r­i­al, sodass eventuell auftre­tende Licht­bö­gen nicht gle­ich zu ein­er schw­eren Ver­bren­nung führen? Ver­fügt der Elek­trik­er gegebe­nen­falls über Hand­schuhe und einen Helm mit Gesichtss­chutz? Sind die beschriebe­nen Werkzeuge und Hil­f­s­mit­tel vorhan­den und befind­en sich diese in einem augen­schein­lich ord­nungs­gemäßen Zustand?

Manch­er Elek­tro­fachkraft mag es zwar befremdlich erscheinen, von Laien auf die Ein­hal­tung der Sicher­heit­sregeln der Elek­trotech­nik ange­sprochen zu wer­den, doch der Men­sch ist bekan­ntlich ein Gewohn­heit­sti­er und so manche eingeschlich­ene Sor­glosigkeit hat bere­its zum Unfall geführt.


Die fünf Sicherheitsregeln der Elekrtotechnik

  • Freis­chal­ten
  • Gegen Wiedere­in­schal­ten sichern
  • Span­nungs­frei­heit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • Benach­barte unter Span­nung ste­hende Teile abdeck­en oder abschranken

Linktipps

  • Die BG ETEM stellt auf ihrer Web­site ein Lern­mod­ul zu den Gefahren des elek­trischen Stroms, den fünf Sicher­heit­sregeln und Maß­nah­men zur Ersten Hil­fe bei Stro­mun­fällen zur Ver­fü­gung. Die Lernein­heit dauert cir­ca 20 Minuten. Der Test­bo­gen, der anschließend zur Über­prü­fung des Lern­er­fol­gs bear­beit­et wer­den kann, umfasst 15 Fragen.
  • Einen Auss­chnitt ihres umfan­gre­ichen Ange­bots an Infor­ma­tion­s­mit­teln zum The­ma elek­trische Gefährdun­gen hat die BG ETEM in ihrem Medi­en­por­tal zusam­mengestellt. Hier kön­nen unter anderem Aufk­le­ber mit den fünf Sicher­heit­sregeln oder Aufk­le­ber mit dem Warn­hin­weis „Schal­ten ver­boten, es wird gear­beit­et“ bestellt werden.

Dipl.-Ing. Rainer Rottmann
Dipl.-Ing. Rain­er Rottmann; Foto: © privat

Autor:
Dipl.-Ing. Rain­er Rottmann

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