Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt, die ihre Schutzfunktion schwächen und zu akuten oder chronischen Erkrankungen führen können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsermittlung Gefährdungen der Haut nach Art und Umfang zu ermitteln, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unsere Fachautorin erklärt, wie…
Teilen: