In einer Arbeitswelt, in der sitzende und bewegungsarme Tätigkeiten vorherrschen und gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel Verspannungen, Bandscheibenvorfälle und Übergewicht vermehrt auftreten, sollten Unternehmen das Thema „gesunde Belegschaft“ ernst nehmen. Sie können zum Beispiel im Betrieb einen Raum für den Sport zur Verfügung stellen und ihn mit Gymnastikmatten oder Sportgeräten ausstatten.
Lohnendes Angebot
Betriebssport ist eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich für das Unternehmen lohnt – in mehfacher Hinsicht. Denn wirtschaftlicher Erfolg hängt nicht zuletzt von der Arbeitskraft und dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter ab.
- Durch regelmäßige Sporteinheiten nimmt die Leistungsfähigkeit langfristig zu.
- Bewegung vor, nach oder während der Arbeitszeit fördert die psychische Gesundheit der Beschäftigten.
- Durch gemeinsames Sporttreiben verbessert sich das Klima innerhalb der Belegschaft.
- Der Betriebssport stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen.
Wichtig: Versicherungsschutz
Fußball, Yoga oder Fitnessgymnastik – Arbeitgeber können die Bewegungsfreude ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses fördern. Allerdings sollte vorab die Frage des Versicherungsschutzes geklärt sein. Erst wenn die Angebote von der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenkasse als Betriebssport eingestuft werden, sind die Teilnehmenden – auch auf dem Weg zwischen Sportstätte und Arbeit oder Sportstätte und Wohnsitz – gesetzlich versichert.
Damit sportliche Aktivitäten – auch Online-Angebote – gesetzlich unfallversichert sind, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Fokus des Sportangebots muss auf der gesundheitlichen Prävention liegen. Um die alltäglichen Arbeitsbelastungen auszugleichen, sollte sich das Training sowohl positiv auf den Körper als auch auf den Geist auswirken und zum Beispiel Stress abbauen.
- Betriebssportangebote müssen regelmäßig stattfinden, das heißt mindestens einmal pro Monat. Bei Online-Angeboten ist die Teilnahme etwa dadurch zu überprüfen, dass sich die Teilnehmenden bei Echtzeitangeboten zurückmelden müssen.
- Übungszeit und Dauer des Betriebssports müssen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Betriebssport direkt vor oder nach der Arbeitszeit stattfindet oder während der Arbeitspausen. Auch ein Samstagstermin kann dazu zählen.
- Die Teilnahme am Betriebssport ist auf die Beschäftigten des Unternehmens beschränkt. Externe Personen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen. Es ist allerdings möglich, dass sich mehrere Unternehmen zu betriebssportlichen Zwecken zusammenschließen. Für den einzelnen Teilnehmer reicht dann die Zugehörigkeit zu einem der Unternehmen.
- Beim Sportangebot muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen nachweisbar sein. Das bedeutet, dass das Unternehmen das Angebot entweder direkt oder über einen Betriebssportverein verantwortlich (mit)organisiert. Dazu mietet das Unternehmen zum Beispiel die Sportanlage, stellt den Übungsleiter oder lässt Bewegungsangebote innerhalb der Arbeitszeit zu. Das Unternehmen kann aber auch externe Anbieter wie Fitnessstudios oder Physiotherapeuten beauftragen. Das gilt auch für Online-Angebote, für die beispielsweise das Unternehmen die technischen Voraussetzungen schafft.
- Findet der Betriebssport als Mannschaftssport statt, sind die Beschäftigten innerhalb der Übungsstunden unfallversichert.
Nicht versichert sind …
- Aktivitäten am Arbeitsplatz, die nur einmalig oder gelegentlich durchgeführt werden.
- Aktivitäten mit Freizeitcharakter wieprivate Treffen im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft, mehrtägige Skifreizeiten oder Ausflugsfahrten.
- Teilnahmen an Wettkämpfen: Tritt zum Beispiel eine Betriebsmannschaft bei einem Fußballturnier an, so haben die Spieler keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, auch wenn am Turnier ausschließlich Betriebssportgemeinschaften teilnehmen.
- Einsatzkräfte im Unternehmen aus Zeitarbeitsfirmen.
- Hochleistungssport: Er fällt nicht unter den Bereich Prävention.
- Online-Angebote in Form von Übungsvideos: Verschickt der Arbeitgeber beispielsweise einen Link zu einem Übungsvideo, überlässt aber jedem Beschäftigten selbst, ob, wann und wie er im Homeoffice trainiert, liegt keine unternehmensbezogene Organisation vor und somit entfällt der Versicherungsschutz.
Von der Planung bis zur Umsetzung
Wer kümmert sich darum, dass der Betriebssport ins Rollen kommt und zum Dauerbrenner wird? Diese Aufgabe sollte man idealerweise jemanden aus der Belegschaft übertragen. Er oder sie sollte:
- guten Kontakt zur Belegschaft haben,
- gerne organisieren,
- kommunikationsstark sein und zum Mitmachen motivieren,
- selbst mit gutem Beispiel vorangehen,
- das Angebot gelegentlich überprüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.
Mit einer Umfrage lassen sich die Interessen und Wünsche der Mitarbeiter ermitteln. Ein entscheidender Aspekt von Betriebssport im Unternehmen ist die Verbesserung des Betriebsklimas und die Stärkung des „Wir-Gefühls“ innerhalb der Belegschaft. Deshalb sollte darauf hingewiesen werden, dass Angebote mit Gruppencharakter gegenüber individuellen Angeboten Vorrang genießen. Damit keine falschen Erwartungen geweckt werden, ist es zudem wichtig, vorab einen finanziellen Rahmen abzustecken.
Werbung für das neue Angebot
Wenn es losgehen kann, müssen alle darüber informiert werden.
- Machen Sie einen Aushang am schwarzen Brett.
- Stellen Sie das Angebot ins Intranet.
- Verschicken Sie eine E‑Mail, nehmen Sie das Thema in Ihren betrieblichen Newsletter, streuen Sie es in den sozialen Medien, auf denen Sie präsent sind.
- Sprechen Sie Mitarbeiter persönlich an.
- Machen Sie bei Schulungen, Unterweisungen oder Arbeitsplatzbegehungen Werbung für den Betriebssport.
Betriebssport in öffentlichen Anlagen und im Verein
Viele Betriebe haben keine Möglichkeit, einen Raum für Betriebssport bereitzustellen. Und manche Sportarten wie zum Beispiel Schwimmen lassen sich gar nicht auf dem Betriebsgelände durchführen. Wer dazu auf öffentliche Anlagen ausweichen möchte, muss das über den zuständigen Stadt- oder Landessportverband beantragen. Denn nur eingetragene Vereine dürfen öffentliche Sportstätten nutzen.
Wer den Betriebssport generell nicht selbst organisieren kann oder will, ist beim Deutschen Betriebssportverband e.V. (DBSV) gut aufgehoben. In den Betriebssportvereinen und ‑gemeinschaften (BSG), die rechtlich wie jeder Verein auf der Basis des Vereinsrechts geführt werden, dürfen auch Zugehörige mehrerer Betriebe gemeinsam trainieren. Das kann zum Beispiel für kleinere Unternehmen interessant sein, die kein eigenes Sportprogramm zusammenbekommen.
Corona: Folgen für den Betriebssport
In den vergangenen Monaten mussten die Betriebssportangebote zurückgefahren oder ganz eingestellt werden. Doch Durchhalten und Dranbleiben sind auf Dauer im Team leichter: Den „inneren Schweinhund“ allein zu überwinden, fällt den meisten schwer. Einige Unternehmen haben deshalb während des Lockdowns Online-Trainings durchgeführt. Ein wichtiges Signal für das „Wir-Gefühl“, das so trotz räumlicher Entfernung gefördert werden konnte.
Wichtig: Auch Online-Betriebssport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Das bedeutet, dass das Unternehmen zum Beispiel einen Trainer beauftragt, der regelmäßig zu einer bestimmten Uhrzeit Übungsstunden anzubieten. Die interessierten Beschäftigten müssen am Training in Echtzeit teilnehmen. Dies lässt sich per Videokonferenz organisieren und überprüfen, da sich dabei alle sehen und hören können.
Mit den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen haben sich die Möglichkeiten für den Betriebssport wieder erweitert. Die Sorge, dass sie sich anstecken könnten, hält viele jedoch noch vom gemeinsamen Sporttreiben zurück. Betriebssport sollte deshalb weiterhin präsent und online angeboten werden.
Linktipps
Weitere Informationen gibt es unter anderem…
- beim Deutschen Betriebssportverband e.V. unter www.betriebssport.net
- bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unter www.vbg.de (Suchwort Betriebssport)
- im Beitrag „Versicherungsschutz bei Betriebssport“ bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) unter
www.bgrci.de
Unser Tipp: Aktive Mittagspause
- Wer den ganzen Arbeitstag am Schreibtisch sitzt oder an der Maschine steht, bewegt sich meist zu wenig. In solchen Fällen kann eine aktive Mittagspause Bewegung ins berufliche Umfeld bringen.
- Bieten Sie mindestens einmal pro Woche ein 30-minütiges Training am Arbeitsplatz, in der Kantine oder im Pausenraum an.
- Lassen Sie die Übungen zum Beispiel von einem externen Trainer oder einem Physiotherapeuten anleiten. Vielleicht findet sich auch ein Übungsleiter in der Belegschaft, der daran Freude hat.
- Bleiben Sie dran, auch wenn am Anfang nur wenige mitmachen. Es braucht eine Weile, bis sich ein Angebot rumgesprochen hat und die Scheu vor etwas Neuem überwunden ist.
- Motivieren Sie immer wieder zu Sport und Bewegung.
Was gilt als Betriebssport?
Es gibt keine rechtlich verbindliche Definition, was unter Betriebssport zu verstehen ist. Arbeitnehmer können allerdings davon ausgehen, dass Betriebssport, auch wenn er während der Arbeitszeit stattfindet, weder Arbeitszeit noch Bestandteil der Arbeitszeit ist. Die Arbeit, die durch das Sporttreiben versäumt wird, muss nachgeholt werden. Ansonsten gilt: Die Teilnahme ist freiwillig. Niemand darf zu Betriebssport gezwungen werden. Der Arbeitgeber darf die Teilnahme aber auch nicht verbieten. Und: Betriebssport heißt nicht, dass der Sport im Betrieb stattfinden muss.