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Ungeklärt: Wann kam es zu dem Zeckenbiss?

Erfolglose Klage einer Lehrerin
Ungeklärt: Wann kam es zu dem Zeckenbiss?

Ein Zeck­en­biss kann nur dann als Arbeit­sun­fall anerkan­nt wer­den, wenn mit dem erforder­lichen Voll­be­weis fest­gestellt wer­den kann, dass der Arbeit­nehmer sich den Biss während der Arbeit­szeit zuge­zo­gen hat. Geklagt hat­te eine Lehrerin, die im Rah­men eines Sport­festes ein­er staatlichen Grund­schule bis cir­ca 14 Uhr Auf­sicht geführt hat­te. Beim

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