Ein Zeckenbiss kann nur dann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn mit dem erforderlichen Vollbeweis festgestellt werden kann, dass der Arbeitnehmer sich den Biss während der Arbeitszeit zugezogen hat. Geklagt hatte eine Lehrerin, die im Rahmen eines Sportfestes einer staatlichen Grundschule bis circa 14 Uhr Aufsicht geführt hatte. Beim
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