Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) hat seine Handlungsanleitungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen neu aufgelegt.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Gesunderhaltung und letztlich auch der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Sie soll helfen, zu verhindern, dass berufsbedingte Erkrankungen entstehen. Beschäftigte werden über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gesundheitsgefährdungen aufgeklärt und beraten, damit sie sich gesundheitsbewusst und den Regeln des Arbeitsschutzes entsprechend an ihrem Arbeitsplatz verhalten und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen frühzeitig erkannt werden. Dazu wertet der Betriebsarzt vor Ort die arbeitsmedizinische Vorsorge aus und empfiehlt geeignete Maßnahmen.
Verordnung zur abeitsmedizinischen Vorsorge in der Praxis
Hilfe geben ihm dabei die neu aufgelegten Handlungsanleitungen des Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie zeigen, was die „Verordnung zur abeitsmedizinischen Vorsorge“ für den Betrieb bedeutet und wie die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen organisiert werden kann. Die Broschüren verschaffen eine Orientierung über die grundlegenden Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie können heruntergeladen werden unter
www.lia.nrw.de/service/publikationen-downloads