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Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung

Ein- und Ausblick
Auf dem Weg zur Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung

Die bish­erige Warn­klei­dung mit retrore­flek­tieren­den Bere­ichen wird durch zum Beispiel neuar­tige, intel­li­gente Fahrzeug­beleuch­tung bei Dunkel­heit nicht mehr aus­re­ichend erkan­nt. Her­stell­fir­men und Prüfin­sti­tute sind aufge­fordert, Anforderun­gen an aktiv leuch­t­ende Warn­klei­dung zu unter­suchen und zu definieren.

Bish­er gebräuch­liche Warn­klei­dung find­et in ein­er Vielzahl von Bere­ichen wie unter anderem auf Baustellen, im Straßen­verkehr, im inner­be­trieblichen Trans­port und Verkehr, im Hafenum­schlag, auf Flughäfen, usw. Anwen­dung. Retrore­flek­tierende Bestandteile der Warn­klei­dung sollen bei Dunkel­heit unter anderem die 360°-Sichtbarkeit und damit die Sicher­heit der Träger von allen Seit­en gewährleis­ten. Sie ist aber weit­ge­hend wirkungs­los, wenn der Benutzende nicht durch eine Fremdlichtquelle, sei es zum Beispiel durch das Schein­wer­fer­licht von Arbeits­maschi­nen oder das Abblendlicht des rol­len­den Verkehrs, angeleuchtet wird. Die Anforderun­gen an diese Warn­klei­dung hin­sichtlich ihrer Beschaf­fen­heit und Prü­fung sind in der DIN EN ISO 20471 [1] dargelegt.

Um die Sicht­barkeit­slücke bei dif­fusen Lichtver­hält­nis­sen oder Schat­ten­bil­dun­gen zu schließen, arbeit­en ver­schiedene Her­stell­fir­men an Lösun­gen für eine aktiv leuch­t­ende Warn­klei­dung. Um fehlende Anforderun­gen an die aktiv leuch­t­ende Warn­klei­dung – zusät­zlich zu den beste­hen­den retrore­flek­tieren­den und flu­o­reszieren­den Flächen auf Warn­klei­dung nach DIN EN ISO 20471 – gerecht zu wer­den, wird zurzeit an der Erstel­lung ein­er Vornorm für aktive Beleuch­tung auf Warn­klei­dung gear­beit­et. Hier nehmen Mitar­bei­t­ende der Beruf­sgenossen­schaft Verkehr, Prüfin­sti­tute, die Kom­mis­sion Arbeitss­chutz und Nor­mung (KAN), Her­stell­fir­men von Warn­klei­dung und von Leucht­mit­teln teil. Damit soll schnell auf den Bedarf und die Sit­u­a­tion des Mark­tes, ins­beson­dere auf den Prüf- und Zer­ti­fizierungs­be­darf nach der PSA-Verord­nung [2] einge­gan­gen werden.

Das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) wid­met sich bere­its seit vie­len Jahren, neben der Prü­fung und Zer­ti­fizierung von Warn­klei­dung, der Forschung und der Mark­t­beobach­tung der Benutzung dieser Klei­dung. Dies geschieht ins­beson­dere im Hin­blick auf deren opti­malen Ein­satz in Verbindung mit der 360°-Sichtbarkeit der Benutzen­den – bei unter­schiedlichen Tätigkeit­en und Situationen.

Grundsatzuntersuchungen

Um die Anforderun­gen an Warn­klei­dung mit aktiv­er Beleuch­tung im Straßen­verkehr und im inner­be­trieblichen Trans­port und Verkehr zu ermit­teln, wurde das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) von der Beruf­sgenossen­schaft Verkehr mit hierzu erforder­lichen Grund­satzun­ter­suchun­gen beauftragt.

Einzelne Fragestel­lun­gen betr­e­f­fen unter anderem die Fes­tle­gung von Min­dest­men­gen und die Posi­tion­ierung von LED’s beziehungsweise LED-Bän­dern auf der Warn­klei­dung, um eine umfassende Sicht­barkeit der Benutzen­den zu garantieren. Des Weit­eren sollen Unter­suchun­gen zur Nacht­sicht­barkeit durchge­führt wer­den. In diesem Zusam­men­hang müssen Fra­gen zur Farbe, Hel­ligkeit, Blendung und dem Abstrahlwinkel (Öff­nungswinkel) von LED’s unter­sucht und gek­lärt wer­den. Große Bedeu­tung wird auch der Beant­wor­tung von Fra­gen zur sicheren Stromver­sorgung (unter anderem Akku­sicher­heit und ‑laufzeit), die maßge­blich die Ver­füg­barkeit der aktiv­en Beleuch­tung bes­tim­men, beigemessen. Darüber hin­aus müssen weit­ere Punk­te, wie die Elek­tro­mag­netis­che Verträglichkeit (EMV), Elek­tro­mag­netis­che Felder (EMF) für Implan­tat-Tra­gende, elek­trische Sicher­heit, IP-Schutzarten, mech­a­nis­che Anforderun­gen und let­z­tendlich auch Fra­gen zur Real­isierung der Reini­gung der Warn­klei­dung mit aktiv­er Beleuch­tung unter­sucht werden.

Sichtbarkeitsuntersuchungen

Für die Durch­führung der Unter­suchun­gen wur­den ver­schiedene Leucht­mit­tel wie LED’s, LED-Bän­der, Lichtleit­ertech­nik in unter­schiedlichen Bau­for­men und Far­ben sowie eine geeignete Messtech­nik (siehe Seite 36, kleine Abbil­dung) zur Beurteilung der Bauele­mente hin­sichtlich ihrer Leucht­dichte unter ver­schiede­nen Abstrahlwinkeln, verwendet.

Im Laufe der Unter­suchun­gen wur­den bei Dunkel­heit (gemessene Beleuch­tungsstärke 0,3 lx) Freifeld-Unter­suchun­gen mit Proban­den zur Sicht­barkeit von unter­schiedlichen LED-Anord­nun­gen, Leucht­dicht­en (600 cd/m2 und 1200 cd/m2) und Far­ben (rot und gelb) bei gestaffel­ten Ent­fer­nun­gen von 50 m, 80 m, 100 m und 150 m durchge­führt. Dabei zeigte sich, dass die auf ein­er Plat­te, in Abstän­den von 3,5 cm bzw. 10 cm, ange­ord­neten LED’s bei ein­er ver­gle­ich­sweise gerin­gen Leucht­dichte von 600 cd/m2 für alle Proban­den bis zu ein­er Ent­fer­nung von 150 m zur Lichtquelle sicht­bar waren. Dabei gaben 80 Prozent der Ver­suchsper­so­n­en an, dass aus ein­er Ent­fer­nung von 150 m die roten LED’s gegenüber den gel­ben LED’s deut­lich­er erkennbar sind. 20 Prozent der Proban­den gaben an, im Nah­bere­ich zur Lichtquelle (Ent­fer­nung 1 m) bei ein­er Leucht­dichte von 1200 cd/m2 von der Lichtquelle geblendet zu wer­den. Bei ein­er Leucht­dichte von 600 cd/m2 wurde keine Blendung festgestellt.

Weit­erge­hende Unter­suchun­gen an mit LED’s bestück­ter Warn­klei­dung zeigten, dass es zu Verdeck­ungs-Effek­ten der Leucht­mit­tel durch Hand, Arm, Kör­per­be­we­gun­gen, umge­hängte Taschen oder Trage­gurte kom­men kann. Damit wäre eine zen­trale, sicher­heit­srel­e­vante Forderung an die 360°-Sichtbarkeit nicht mehr erfüllt. Dies gilt es, durch die Anbringung von ein­er aus­re­ichen­den Anzahl und intel­li­gen­ter Anord­nung der Leucht­mit­tel auf der Warn­klei­dung zu vermeiden.

Wie geht es weiter?

Erste Ergeb­nisse aus den bish­er durchge­führten Unter­suchun­gen zeigen, dass nicht alle Leucht­mit­tel und Far­ben uneingeschränkt, ger­ade im Hin­blick auf Sicht­barkeit und Blendung, für die Benutzung als aktive Beleuch­tung an Warn­klei­dung geeignet sind. Rote und gelbe LED’s wiesen unter den bish­er durchge­führten Unter­suchungs­be­din­gun­gen und ger­ade bei Dunkel­heit eine gute Eig­nung hin­sichtlich der Sicht­barkeit über größere Streck­en, bis 150 m bei ein­er Leucht­dichte von 600 cd/m2, auf.

Bezüglich der Anord­nung von Leucht­mit­teln sind weit­er­führende Unter­suchun­gen notwendig. Hier muss die 360°-Sichtbarkeit der Tra­gen­den im Vorder­grund ste­hen. Zukün­ftige Unter­suchungs­felder sind unter anderem die elek­trische Sicher­heit, die Elek­tro­mag­netis­che Verträglichkeit, Elek­tro­mag­netis­che Felder und der Ein­fluss der Reini­gung­sprozesse auf die Warn­klei­dung mit aktiv­er Beleuchtung.

Die ersten Ergeb­nisse sollen in die Erar­beitung der Vornorm ein­fließen. Die gewonnenen Erken­nt­nisse wer­den die Beratungskom­pe­tenz der Unfal­lver­sicherungsträger im Hin­blick auf die Ein­satzge­bi­ete der Warn­klei­dung mit aktiv­er Beleuch­tung stärken.

Lit­er­atur

  • DIN EN ISO 20471: Hochsicht­bare Warn­klei­dung – Prüfver­fahren und Anforderun­gen: 2013 + A1:2016, Beuth Ver­lag GmbH, 2017-03
  • PSA-Verord­nung (EU) 2016/425

Autoren:

Dipl.-Ing. Mar­tin Dauber

BG Verkehr, Region­al­abteilung Präven­tion, Wiesbaden

Dipl.-Ing. Olaf Mewes
Dipl.-Ing. Cori­na Walther
M. Sc. Chris­t­ian Werner
Dipl.-Ing. Wern­er Grommes
Insti­tut für Arbeitss­chutz der DGUV (IFA),


 

 

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