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Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise

Organisation des Arbeitsschutzes
Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise

Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise
Foto: © hd-design – stock.adobe.com
An vie­len Stellen des staatlichen und beruf­sgenossen­schaftlichen Arbeitss­chutzregel­w­erks wird die Pflicht zur Unter­weisung dem Arbeit­ge­ber beziehungsweise Unternehmer oder dessen nach §13 Arb­SchG / §13 DGUV-Vorschrift 1 ver­ant­wortlichen Per­so­n­en aufgegeben. Jedoch schweigen sich alle Rechts­grund­la­gen  — bis auf die Gefahrstof­fverord­nung — über eine Auf­be­wahrung der Nach­weise aus.

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