Pflicht eines jeden Arbeitgebers ist es, seine Mitarbeiter im Job ausreichend zu sichern. Die Arbeitskleidung stellt im Rahmen der Arbeitssicherheit einen bedeutenden Bereich dar. Zu unterscheiden sind hier zwei Arten von Arbeitskleidung: Zum einen die Workwear, die sich durch eine starke Strapazierfähigkeit und den Schutz gegen Schmutz bei der Arbeit auszeichnet und zum anderen die Schutzkleidung, die für einen Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) darstellt.
Diese sogenannten persönlichen Schutzausrüstungen, die beispielsweise gegen Wetter, Hitze und Chemikalien schützen, unterliegen gesetzlichen Normen, die unbedingt erfüllt werden müssen. Wichtig ist für die Mitarbeiter, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Daraus werden die Anforderungen an technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abgeleitet. Für die verbleibenden Restrisiken muss dann eine PSA ausgewählt werden.
Die Auswahl von Schutzkleidung
Warnschutz, Hitzeschutz, Flammschutz, Kälte- und Regenschutz, sowie Schutz vor Chemikalien – moderne Arbeitskleidung leistet eine Menge. Betriebe haben heute eine breite Auswahl an hochwertiger und funktionaler Schutzkleidung.
Dank großer Fortschritte in den Entwicklungsabteilungen der Hersteller kann Schutzkleidung heute viel mehr als noch vor wenigen Jahren. In der Tat sind oft PSA mit zahlreichen Funktionen sehr gefragt. Diese Multinormkleidung scheint auf dem ersten Blick die Lösung schlechthin für alle möglichen Anforderungen zu sein. Jedoch täuscht der Eindruck, dass sie effizient gegen alle beinhaltende Gefahren schützt.
Wählt ein Arbeitgeber allzu viele Schutzfunktionen aus, kann das ein Zeichen dafür sein, dass er in der Gefährdungsbeurteilung nicht sicher ist und durch das vermeintliche Abdecken vieler Risiken auf der sichereren Seite sein möchte. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die Gesundheit des Arbeitnehmers kann unter Umständen gefährdet sein. Daher sollte für eine sinnvolle Auswahl der PSA für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Natürlich dient die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation auch dem Nachweis, dass der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt. Sie sollte aber nicht als bürokratische Anforderung gesehen werden, die einfach nur abgehakt werden muss. Stattdessen sollte die Einschätzung von Gefährdungen, die sich daraus ergebenden Präventionsmaßnahmen und die Stärkung des Sicherheitsbewusstseins als selbstverständliches betriebliches Handeln von Vorgesetzen und Mitarbeitern etabliert werden.
Die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung werden in der Regel nach dem TOP-Prinzip abgeleitet:
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Maßnahmen, z.B. PSA, Sicherheitsunterweisungen usw.
Am Ende einer Gefährdungsbeurteilung kann das Ergebnis feststehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen muss. Um die für den jeweiligen Arbeitsplatz passende Persönliche Schutzausrüstung zu finden, ist eine Bewertung und Priorisierung möglicher Gefährdungen unerlässlich.
Rund 50 Normen existieren für die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung durch alle Gefährdungsbereiche hindurch. Die hohe Komplexität der Normenanforderungen und ‑strukturen, in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben, stellt sehr viele Arbeitgeber vor eine große Herausforderung. Umso wichtiger sind gute und weitreichende Informationen über die Inhalte von Normen, gesetzlichen Anforderungen und die Kenntnisse von Materialeigenschaften. Nur so kann auf der Basis einer bestehenden Gefährdungsanalyse ein optimales Produkt empfohlen werden.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass die PSA auf die tatsächlichen und wesentlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Wenige, aber dafür optimale Schutzfunktionen bieten in aller Regel mehr Sicherheit.
Schützen, was Schutz gibt
Für die Ausstattung stehen dem Unternehmen die Möglichkeiten des Kaufes und des Leasings zur Verfügung. Beim Kauf schafft das Unternehmen die Kleidung einmal an. Die Pflege der Kleidung kann dann entweder dem Mitarbeiter selbst übertragen werden (siehe Kasten unten) oder sie wird über eine externe Wäscherei geregelt. In beiden Fällen ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass die Schutzeigenschaften der Kleidung erhalten bleiben. Entscheidet sich der Arbeitgeber für einen textilen Leasinganbieter, so garantiert dieser die Einhaltung.
Da das Thema Schutzkleidung sehr komplex und aufwendig ist, binden immer mehr Unternehmen professionelle Textildienstleister ein. Diese wenden spezielle PSA-Waschverfahren an, überprüfen in regelmäßigem Turnus die Kleidung auf ihre Schutzfunktionen hin und reparieren fachgerecht bei Bedarf.
Letztlich geht es doch auch bzw. gerade bei Schutzkleidung um den gesamten Zyklus: Die kompetente Beratung, richtige Auswahl mit zertifizierter Schutzkleidung, passgenaue und moderne Schnitte mit hohem Tragekomfort sowie den Erhalt aller Schutzeigenschaften über den gesamten Lebenszyklus der Kleidung runden das Dienstleistungsangebot professioneller Leasinganbieter ab.
Autor: Werner Münnich
Vorsitzender des Arbeitskreis Workwear/PSA im Deutschen Textilreinigung-Verband
Autorin: Beate Schäfer
Vorsitzende des Arbeitskreis Workwear/PSA im Deutschen Textilreinigung-Verband
Informationen für Arbeitgeber und Träger von PSA
Persönliche Schutzausrüstung ist für viele gewerbliche Einsatzbereiche unerlässlich. Problematisch ist aber schon die korrekte Auswahl der Kleidung, mit der Anwender angesichts der Vielzahl von Einsatzzwecken und gesetzlichen Vorgaben häufig überfordert sind. Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Workwear/PSA des Deutschen Textilreinigungs-Verbands (DTV) ein PSA-Kompendium veröffentlicht, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Grundlagen, die Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl sowie den Erhalt der Schutzfunktion von PSA enthält. Das rund 80-seitige Kompendium wurde anlässlich der A+A 2019 veröffentlicht und steht als Online-Blätterkatalog unter www.dtv-deutschland.org/Arbeitskleidung.html sowie als kostenpflichtige Hardcopy in der DTV-Geschäftsstelle zur Verfügung. Interessenten melden sich bitte bei Frau Catarina Bauer unter bauer@dtv-deutschland.org.
Schutzkleidung privat waschen?
Das private Waschen von Schutzkleidung empfehlen Experten aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht. Denn wird Schutzkleidung durch unsachgemäße Pflege falsch behandelt, können die Schutzeigenschaften erheblich beeinträchtigt werden.
Oder mit anderen Worten: Falsches Waschen gefährdet den Mitarbeiter. So kann beispielsweise Hitze- und Flammschutzkleidung nach dem Waschen mit Weichspüler entzündbar sein. Auch die Leuchtkraft der Reflektoren geht bei nicht sachgemäßem Waschen früher verloren. Ist die Kleidung aus dem Job mit Lösungsmitteln, Farben, Lacken, Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigt, kann sie außerdem private Wäschestücke kontaminieren. Daher sollte Arbeitskleidung auf keinen Fall mit privat genutzten Textilien zusammen gewaschen werden.