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Auswahl und Pflege von Schutzkleidung

Alles klar mit PSA
Auswahl und Pflege von Schutzkleidung

Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) muss eine Vielzahl von Kri­te­rien erfüllen, die der Geset­zge­ber vorschreibt. Die beson­dere Her­aus­forderung für Unternehmen und Träger beste­ht darin, die richtige PSA auszuwählen sowie ihre Schutzkri­te­rien aufrecht zu erhal­ten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie acht­en müssen.

Pflicht eines jeden Arbeit­ge­bers ist es, seine Mitar­beit­er im Job aus­re­ichend zu sich­ern. Die Arbeit­sklei­dung stellt im Rah­men der Arbeitssicher­heit einen bedeu­ten­den Bere­ich dar. Zu unter­schei­den sind hier zwei Arten von Arbeit­sklei­dung: Zum einen die Work­wear, die sich durch eine starke Stra­pazier­fähigkeit und den Schutz gegen Schmutz bei der Arbeit ausze­ich­net und zum anderen die Schutzk­lei­dung, die für einen Mitar­beit­er eine per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) darstellt.

Diese soge­nan­nten per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen, die beispiel­sweise gegen Wet­ter, Hitze und Chemikalien schützen, unter­liegen geset­zlichen Nor­men, die unbe­d­ingt erfüllt wer­den müssen. Wichtig ist für die Mitar­beit­er, dass der Arbeit­ge­ber für jeden Arbeit­splatz eine Gefährdungs­beurteilung durch­führt. Daraus wer­den die Anforderun­gen an tech­nis­che und organ­isatorische Schutz­maß­nah­men abgeleit­et. Für die verbleiben­den Restrisiken muss dann eine PSA aus­gewählt werden.

Die Auswahl von Schutzkleidung

Warn­schutz, Hitzeschutz, Flamm­schutz, Kälte- und Regen­schutz, sowie Schutz vor Chemikalien – mod­erne Arbeit­sklei­dung leis­tet eine Menge. Betriebe haben heute eine bre­ite Auswahl an hochw­er­tiger und funk­tionaler Schutzkleidung.

Dank großer Fortschritte in den Entwick­lungsabteilun­gen der Her­steller kann Schutzk­lei­dung heute viel mehr als noch vor weni­gen Jahren. In der Tat sind oft PSA mit zahlre­ichen Funk­tio­nen sehr gefragt. Diese Multi­normk­lei­dung scheint auf dem ersten Blick die Lösung schlechthin für alle möglichen Anforderun­gen zu sein. Jedoch täuscht der Ein­druck, dass sie effizient gegen alle bein­hal­tende Gefahren schützt.

Wählt ein Arbeit­ge­ber allzu viele Schutz­funk­tio­nen aus, kann das ein Zeichen dafür sein, dass er in der Gefährdungs­beurteilung nicht sich­er ist und durch das ver­meintliche Abdeck­en viel­er Risiken auf der sicher­eren Seite sein möchte. Das Gegen­teil ist jedoch der Fall: Die Gesund­heit des Arbeit­nehmers kann unter Umstän­den gefährdet sein. Daher sollte für eine sin­nvolle Auswahl der PSA für jeden Arbeit­splatz eine Gefährdungs­beurteilung durchge­führt werden.

Natür­lich dient die Gefährdungs­beurteilung und deren Doku­men­ta­tion auch dem Nach­weis, dass der Arbeit­ge­ber seine geset­zliche Verpflich­tung erfüllt. Sie sollte aber nicht als bürokratis­che Anforderung gese­hen wer­den, die ein­fach nur abge­hakt wer­den muss. Stattdessen sollte die Ein­schätzung von Gefährdun­gen, die sich daraus ergeben­den Präven­tion­s­maß­nah­men und die Stärkung des Sicher­heits­be­wusst­seins als selb­stver­ständlich­es betrieblich­es Han­deln von Vorge­set­zen und Mitar­beit­ern etabliert werden.

Die Maß­nah­men aus der Gefährdungs­beurteilung wer­den in der Regel nach dem TOP-Prinzip abgeleitet:

  1. Tech­nis­che Maßnahmen
  2. Organ­isatorische Maßnahmen
  3. Per­sön­liche Maß­nah­men, z.B. PSA, Sicher­heit­sun­ter­weisun­gen usw.

Am Ende ein­er Gefährdungs­beurteilung kann das Ergeb­nis fest­ste­hen, dass der Arbeit­ge­ber dem Arbeit­nehmer Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) zur Ver­fü­gung stellen muss. Um die für den jew­eili­gen Arbeit­splatz passende Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung zu find­en, ist eine Bew­er­tung und Pri­or­isierung möglich­er Gefährdun­gen unerlässlich.

Rund 50 Nor­men existieren für die Auswahl von Per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung durch alle Gefährdungs­bere­iche hin­durch. Die hohe Kom­plex­ität der Nor­me­nan­forderun­gen und ‑struk­turen, in Verbindung mit den geset­zlichen Vor­gaben, stellt sehr viele Arbeit­ge­ber vor eine große Her­aus­forderung. Umso wichtiger sind gute und weitre­ichende Infor­ma­tio­nen über die Inhalte von Nor­men, geset­zlichen Anforderun­gen und die Ken­nt­nisse von Mate­ri­aleigen­schaften. Nur so kann auf der Basis ein­er beste­hen­den Gefährdungs­analyse ein opti­males Pro­dukt emp­fohlen werden.

Daher ist es von großer Bedeu­tung, dass die PSA auf die tat­säch­lichen und wesentlichen Gefährdun­gen am Arbeit­splatz zugeschnit­ten ist. Wenige, aber dafür opti­male Schutz­funk­tio­nen bieten in aller Regel mehr Sicherheit.

Schützen, was Schutz gibt

Für die Ausstat­tung ste­hen dem Unternehmen die Möglichkeit­en des Kaufes und des Leas­ings zur Ver­fü­gung. Beim Kauf schafft das Unternehmen die Klei­dung ein­mal an. Die Pflege der Klei­dung kann dann entwed­er dem Mitar­beit­er selb­st über­tra­gen wer­den (siehe Kas­ten unten) oder sie wird über eine externe Wäscherei geregelt. In bei­den Fällen ist der Arbeit­ge­ber ver­ant­wortlich, dass die Schutzeigen­schaften der Klei­dung erhal­ten bleiben. Entschei­det sich der Arbeit­ge­ber für einen tex­tilen Leasin­gan­bi­eter, so garantiert dieser die Einhaltung.

Da das The­ma Schutzk­lei­dung sehr kom­plex und aufwendig ist, binden immer mehr Unternehmen pro­fes­sionelle Tex­til­dien­stleis­ter ein. Diese wen­den spezielle PSA-Waschver­fahren an, über­prüfen in regelmäßigem Tur­nus die Klei­dung auf ihre Schutz­funk­tio­nen hin und repari­eren fachgerecht bei Bedarf.

Let­ztlich geht es doch auch bzw. ger­ade bei Schutzk­lei­dung um den gesamten Zyk­lus: Die kom­pe­tente Beratung, richtige Auswahl mit zer­ti­fiziert­er Schutzk­lei­dung, pass­ge­naue und mod­erne Schnitte mit hohem Tragekom­fort sowie den Erhalt aller Schutzeigen­schaften über den gesamten Leben­szyk­lus der Klei­dung run­den das Dien­stleis­tungsange­bot pro­fes­sioneller Leasin­gan­bi­eter ab.


Foto: © CWS-boco Deutsch­land GmbH

Autor: Wern­er Münnich

Vor­sitzen­der des Arbeit­skreis Workwear/PSA im Deutschen Textilreinigung-Verband

www.dtv-deutschland.org


Foto: © DTV

Autorin: Beate Schäfer

Vor­sitzende des Arbeit­skreis Workwear/PSA im Deutschen Textilreinigung-Verband

www.dtv-deutschland.org


Informationen für Arbeitgeber und Träger von PSA

Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung ist für viele gewerbliche Ein­satzbere­iche uner­lässlich. Prob­lema­tisch ist aber schon die kor­rek­te Auswahl der Klei­dung, mit der Anwen­der angesichts der Vielzahl von Ein­satzz­weck­en und geset­zlichen Vor­gaben häu­fig über­fordert sind. Aus diesem Grund hat der Arbeit­skreis Workwear/PSA des Deutschen Tex­til­reini­gungs-Ver­bands (DTV) ein PSA-Kom­pendi­um veröf­fentlicht, das wesentliche Infor­ma­tio­nen über die rechtlichen Grund­la­gen, die Gefährdungs­beurteilung, die Auswahl sowie den Erhalt der Schutz­funk­tion von PSA enthält. Das rund 80-seit­ige Kom­pendi­um wurde anlässlich der A+A 2019 veröf­fentlicht und ste­ht als Online-Blät­terkat­a­log unter www.dtv-deutschland.org/Arbeitskleidung.html sowie als kostenpflichtige Hard­copy in der DTV-Geschäftsstelle zur Ver­fü­gung. Inter­essen­ten melden sich bitte bei Frau Cata­ri­na Bauer unter bauer@dtv-deutschland.org.


Schutzkleidung privat waschen?

Das pri­vate Waschen von Schutzk­lei­dung empfehlen Experten aus Hygiene- und Sicher­heits­grün­den aus­drück­lich nicht. Denn wird Schutzk­lei­dung durch unsachgemäße Pflege falsch behan­delt, kön­nen die Schutzeigen­schaften erhe­blich beein­trächtigt werden.

Oder mit anderen Worten: Falsches Waschen gefährdet den Mitar­beit­er. So kann beispiel­sweise Hitze- und Flamm­schutzk­lei­dung nach dem Waschen mit Weich­spüler entzünd­bar sein. Auch die Leuchtkraft der Reflek­toren geht bei nicht sachgemäßem Waschen früher ver­loren. Ist die Klei­dung aus dem Job mit Lösungsmit­teln, Far­ben, Lack­en, Öl, Teer oder Chemikalien verun­reinigt, kann sie außer­dem pri­vate Wäschestücke kon­t­a­minieren. Daher sollte Arbeit­sklei­dung auf keinen Fall mit pri­vat genutzten Tex­tilien zusam­men gewaschen werden.

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