Betreiber oder Verantwortliche wissen häufig nicht, worauf es beim Aushang der Brandschutzordnung Teil A ankommt. So stoßen Brandschutzberater bei ihren Prüfungen immer wieder auf nicht korrekte Brandschutzordnungen – die im Falle eines Brandes nicht helfen, sondern schlimmstenfalls die Personen im Gebäude verwirren können und ihre Sicherheit dadurch zusätzlich gefährden.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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