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Brandschutzordnung Teil A

Örtliche Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden
Brandschutzordnung Teil A – maßgeschneidert oder „von der Stange“?

Betreiber oder Ver­ant­wortliche wis­sen häu­fig nicht, worauf es beim Aushang der Brand­schut­zord­nung Teil A ankommt. So stoßen Brand­schutzber­ater bei ihren Prü­fun­gen immer wieder auf nicht kor­rek­te Brand­schut­zord­nun­gen – die im Falle eines Bran­des nicht helfen, son­dern schlimm­sten­falls die Per­so­n­en im Gebäude ver­wirren kön­nen und ihre Sicher­heit dadurch zusät­zlich gefährden.
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