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Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe - Den "richtigen" finden

Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe auswählen
Fußschutz: Den „Richtigen“ finden

Fußschutz: Den „Richtigen“ finden
Foto: © Andreas Vogt
Sicher­heits- und Beruf­ss­chuhe erfüllen sicher­heit­stech­nis­che Grun­dan­forderun­gen, bieten aber den­noch bei vie­len Arbeit­en keinen hin­re­ichen­den Schutz für die Beschäftigten. Dieser Beitrag informiert, welche Zusatzan­forderun­gen es für die Prax­is gibt. Fachkräfte für Arbeitssicher­heit erhal­ten damit eine Auswahlhil­fe für geeigneten Fußschutz.

Andreas Vogt

Nach dem Arbeitss­chutzge­setz und der DGUV Vorschrift 1 „Grund­sätze der Präven­tion“ muss ein Unternehmer die bei der Arbeit auftre­tenden Gefährdun­gen ermit­teln und die notwendi­gen Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes fes­tle­gen. Die Beurteilung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Möglich ist, dass von ein­er Tätigkeit Gefährdun­gen aus­ge­hen, die Fußschutz mit Zusatzan­forderun­gen notwendig machen. Unternehmer, die hier die richtige Auswahl tre­f­fen, machen einen großen Schritt in Rich­tung Sicherheit.

Sicherheitstechnische Zusatzanforderungen im Überblick

Neben Grun­dan­forderun­gen gibt es zahlre­iche nor­mgerechte optionale Zusatzan­forderun­gen für beson­dere Anwen­dun­gen. Tabelle 1 stellt diese Anforderun­gen überblickar­tig mit den zuge­höri­gen Sym­bol­en für die Kennze­ich­nung dar. Die DIN EN ISO 20345:2011 „PSA – Sicher­heitss­chuhe“ und die DIN EN ISO 20347:12 „PSA – Beruf­ss­chuhe“ schreiben für die jew­eilige Anforderung die Min­destanforderun­gen fest. Die Schutz­funk­tion ist damit begren­zt. Dies ist sowohl den tech­nis­chen Möglichkeit­en als auch der Aufrechter­hal­tung der Trag­barkeit sowie ergonomis­chen Aspek­ten geschuldet.

Durchtrittsicherheit

Die Zusatzan­forderung Durchtrittsicher­heit „P“ hat die Auf­gabe, das Ein­drin­gen von spitzen und schar­fen Gegen­stän­den durch die Schuh­sohle in die Fußun­ter­seite zu ver­hin­dern. Für die durchtrittsichere Ein­lage ist kein bes­timmter Werk­stoff vorgeschrieben. Maßgebend ist die beim Durch­drück­en eines Prüf­nagels (Durchmess­er 4,5 mm) erforder­liche Kraft, die größer als 1100 N sein muss. 1100 N entsprechen in etwa der Gewicht­skraft ein­er Masse von 110 kg oder der auftre­tenden Kraft eines 80 bis 90 kg schw­eren Men­schen beim Gehen. Trotz­dem sind die Fälle sel­ten, in denen die durchtrittsichere Ein­lage vom Nagel durch­drun­gen wird. Find­en tex­tile Ein­la­gen zur Durchtrittsicher­heit Ver­wen­dung, so muss bei Gegen­stän­den, deren Durchmess­er weniger als 4,5 mm beträgt, in der Regel von einem reduzierten Schutz gegen Durch­stich aus­ge­gan­gen wer­den. Der Schutz sinkt mit dem Abnehmen des Durchmessers des durch­drin­gen­den Gegen­standes. Aus diesem Grunde ist in Bere­ichen, in denen dün­nere Gegen­stände als 4,5 mm Durchmess­er als Gefährdung vor­liegen, eine Ein­lage zur Durchtrittsicher­heit aus Met­all zu empfehlen, zum Beispiel im Baubere­ich für Schal‑, Dach- oder Zimmererarbeiten.

Leitfähigkeit

Leit­fähige Schuhe „C“ haben eine obere Gren­ze des Wider­standes von 105 Ω. Beschäftigte soll­ten elek­trisch leit­fähige Schuhe tragen

  • wenn die Notwendigkeit beste­ht, eine elek­tro­sta­tis­che Aufladung (zum Beispiel bei der Hand­habung von Explo­sion­sstof­fen) in schnell­st­möglich­er Zeit durch ein Ableit­en der elek­tro­sta­tis­chen Ladung über die Sohle zu ver­min­dern und
  • wenn die Gefahr eines elek­trischen Schocks durch ein elek­trisches Gerät oder durch span­nungs­führende Teile vol­lkom­men aus­geschlossen ist.

Antistatik

Beschäftigte soll­ten anti­s­ta­tis­che Schuhe „A“ tra­gen, wenn

  • die Notwendigkeit beste­ht, eine elek­tro­sta­tis­che Aufladung durch Ableit­en der elek­trischen Ladung zu ver­min­dern, so dass die Gefahr der Zün­dung (zum Beispiel durch ent­flamm­bare Sub­stanzen oder Dämpfe durch Funken) aus­geschlossen wird und
  • wenn die Gefahr eines elek­trischen Schlages durch ein elek­trisches Gerät oder durch span­nungs­führende Teile nicht voll­ständig aus­geschlossen ist.

Ein Wert von 105 Ω wird grund­sät­zlich als unter­ste Gren­ze für den Wider­stand eines Pro­duk­tes fest­gelegt, um einen begren­zten Schutz gegen gefährliche elek­trische Kör­per­durch­strö­mungen (Schläge) bei Arbeit­en bis zu 250 V zu gewährleis­ten. Die obere Gren­ze liegt bei 109 Ω. Anti­s­ta­tis­che Schuhe bieten keinen hin­re­ichen­den Schutz gegen eine elek­trische Kör­per­durch­strö­mung, da sie nur einen Wider­stand zwis­chen Boden und Fuß auf­bauen. Der elek­trische Wider­stand des Schuhs kann sich durch Biegen, Ver­schmutzen oder Feuchtigkeit beträchtlich ändern. Schuhe der Klas­si­fizierung I (zum Beispiel aus Led­er) kön­nen bei län­ger­er Tragezeit Feuchtigkeit absorbieren und unter feucht­en und nassen Bedin­gun­gen leit­fähig wer­den. Wird der Schuh unter Bedin­gun­gen benutzt, bei denen das Sohlen­ma­te­r­i­al kon­t­a­miniert wird, muss der Unternehmer fes­tle­gen, wie die elek­trischen Eigen­schaften der Schuhe vor Betreten des gefährlichen Bere­ich­es zu prüfen sind.

Elektrische Isolierung

Elek­trisch isolierende Schuhe „I“ sollen bei Arbeit­en an unter Span­nung ste­hen­den Teilen elek­trisch­er Anla­gen oder in deren Nähe in Verbindung mit anderen elek­trisch isolieren­den per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen (zum Beispiel Isolier­mat­ten und Isolier­hand­schuhen) gegen elek­trische Schocks schützen und eine gefährliche Kör­per­durch­strö­mung über die Füße ver­hin­dern. Sie müssen der elek­trischen Klasse 00 beziehungsweise der elek­trischen Klasse 0 entsprechen. Ein Wert von 109 Ω wird grund­sät­zlich als unter­ste Gren­ze für den Wider­stand eines Pro­duk­tes spezifiziert.

Wärme- und Kälteisolierung

Schuhe, die den Anforderun­gen an die Wärmeisolierung genü­gen, sind mit „HI“ gekennze­ich­net. Die Isolierung erfol­gt über den Schuhunter­bau (Sohle). Die Prü­fung wird mit ein­er Kon­tak­t­tem­per­atur von 150° C durchge­führt. Gemessen wird der Tem­per­at­u­ranstieg im Schuh nach 30 Minuten. Es darf gegenüber der Tem­per­atur von (23 ± 2)° C zu ein­er max­i­malen Erhöhung von 22° C kom­men. Eine Höch­st­tem­per­atur im Innern des Schuh­es von 42° C gilt medi­zinisch noch als unbe­den­klich. Solch­es Schuh­w­erk tra­gen Beschäftigte, die sich auf heißen Unter­grün­den bewe­gen, beispiel­sweise Abdichter, Dachdeck­er oder Asphaltierer.

Zum Schutz gegen Kälte sind Schuhe mit käl­teisolieren­dem Unter­bau aus­gerüstet (Kennze­ich­nung „CI“). Die Prü­fung erfol­gt bei ein­er Außen­tem­per­atur von –17° C und ein­er Tem­per­atur im Schuhin­nern von +23° C. Die Anforderung käl­teisolieren­der Unter­bau gilt als erfüllt, wenn der Tem­per­at­urab­fall nach 30 Minuten im Schuhin­nern auf der Ober­fläche der Brand­sohle nicht mehr als 10° C beträgt. Solch­es Schuh­w­erk tra­gen Beschäftigte, die sich auf kalten Unter­grün­den bewe­gen, beispiel­sweise in Käl­tekam­mern oder im Win­ter bei Tätigkeit­en im Freien.

Schutz des Fersenbeins

Das Fersen­bein ist ein sehr frag­iles Ele­ment am Fuß: Es kann bei entsprechen­der Belas­tung beziehungsweise Beanspruchung leicht brechen. Bere­its Stürze aus ein­er Höhe von 20 cm, die zum Beispiel beim Abrutschen von den unteren Leit­er­sprossen auftreten kön­nen, führen zu kri­tis­chen Belas­tun­gen, wenn sie für die Betrof­fe­nen vol­lkom­men uner­wartet passieren. Eine entsprechende Dämp­fung im Fersen­bere­ich kann dem ent­ge­gen­wirken. Für Fußschutz wurde deshalb das sicher­heit­stech­nis­che Kri­teri­um Energieauf­nah­mev­er­mö­gen im Fersen­bere­ich „E“ geschaf­fen. Das physikalis­che Maß für die Schutzwirkung des Energieauf­nah­mev­er­mö­gens muss min­destens 20 J betra­gen: Dies entspricht in etwa der Energie, die beim Auftr­e­f­fen ein­er 2 kg schw­eren Masse aus ein­er Höhe von einem Meter entsteht.

Die Prü­fung erfol­gt nach DIN EN ISO 20344 „PSA – Prüfver­fahren für Schuhe“. Dazu wird ein definiert­er Prüf­stem­pel einge­set­zt, der mit ein­er vorgegebe­nen Geschwindigkeit von 10±3 mm/min bis zu ein­er Kraft von 5000 N im Bere­ich des Absatzes von innen gegen den Schuhunter­bau gedrückt wird. Aus dem aufgeze­ich­neten Kraft-Weg-Dia­gramm wird das Energieauf­nah­mev­er­mö­gen bes­timmt. Unab­hängig davon wur­den von den Schuh­her­stellern auch Dämp­fungssys­teme und Sohlen­ma­te­ri­alien entwick­elt. Diese erhöhen zum einen den Kom­fort und das Wohlbefind­en der Beschäftigten beim Gehen und Ste­hen und haben zum anderen eine pos­i­tive Wirkung auf die Dämp­fung­seigen­schaften im Fersen­bere­ich. Auch Rück­en- und Gelenkbeschw­er­den kann durch entsprechende Dämp­fun­gen und Weich­bet­tun­gen vorge­beugt wer­den. Diese Dämp­fungssys­teme sind teil­weise auch in Abhängigkeit des Kör­pergewichts der Benutzer aus­tauschbar. Aus sicher­heit­stech­nis­ch­er Sicht sollte grund­sät­zlich und tätigkeit­sun­ab­hängig nur noch Fußschutz mit dieser Funk­tion­al­ität bere­it­gestellt werden.

Wasserdichtheit

Das Sym­bol für die Wasserdichtheit ist „WR“. Die Anforderun­gen an einen wasserdicht­en Schuh kann fak­tisch nur ein Schuh der Klas­si­fizierungsklasse II beziehungsweise in Teil­bere­ichen ein Hybrid­schuh erfüllen. Bei der Prü­fung wird getestet, ob die Gesamt­fläche des Wasser­durchtritts in den Schuh nicht größer als 3 cm² ist.

Knöchelschutz

Viele Beschäftigte ver­let­zen sich im Knöchel­bere­ich durch Gefährdun­gen wie Anstoßen. Davor schützen Schuhe mit der Zusatz­funk­tion Knöchelschutz „AN“. Bei der Bau­muster­prü­fung wird ein aus dem Knöchelschutzbere­ich des Schuhoberteils ent­nommenes Prüf­stück ein­er Auf­prall­prü­fung unter­zo­gen; die über­tra­ge­nen Kräfte wer­den gemessen. Der Durch­schnittswert der Prüfer­geb­nisse darf 10 kN nicht über­schre­it­en, und kein Einzel­w­ert darf größer als 15 kN sein. Der Knöchelschutz ist so am Schuh befes­tigt, dass er ohne Beschädi­gung des Schuhs nicht ent­fer­nt wer­den kann. Natür­lich bietet ein köchel­ho­her Fußschutz (Schuh­form B) schon einen erhöht­en Schutz gegenüber einem halb­ho­hen Schuh (Schuh­form A). Aus diesem Grunde emp­fiehlt sich in jedem Arbeits­bere­ich, in dem sich Beschäftigte am Knöchel anstoßen kön­nen, der Ein­satz von Schuhen der Form B. Eine weit­ere Erhöhung des Schutzes kann durch das kon­se­quente Tra­gen der Hose über den Knöchel­bere­ich hin­weg erre­icht werden.

Schnittfestigkeit

Schnit­tfeste Schuhe „CR“ müssen einen Schutzbere­ich von der Ablasskante bis min­destens 30 mm darüber und von der Zehenkappe bis zum Ferse­nende des Schuhs haben. Er geht min­destens 10 mm über das hin­tere Ende der Zehenkappe hin­aus. Zwis­chen der Zehenkappe und dem Schutz­ma­te­r­i­al darf keine Lücke beste­hen. Das Schutz­ma­te­r­i­al muss dauer­haft am Schuh befes­tigt sein. Wenn Teile aus unter­schiedlichen Mate­ri­alien als Schnittschutz ver­wen­det wer­den, müssen sie entwed­er aneinan­der befes­tigt sein oder sich über­lap­pen. Der­ar­tige Schuhe wer­den unter anderem von Bewehrern oder Glasern ver­wen­det. Diese Anforderung darf nicht mit „Schutz gegen Ket­ten­sä­gen­schnitte“ ver­wech­selt wer­den. Der­ar­ti­gen Schutz bieten nur Schuhe nach DIN EN ISO 17249:2013.

Wasserdurchtritt und ‑aufnahme

An das Schuhoberteil von Schuhen aus Led­er oder anderen Mate­ri­alien (Klas­si­fizierungsart I) darf eine zusät­zliche Anforderung an den Wasser­durchtritt und die Wasser­auf­nahme „WRU“ gestellt wer­den. Wichtig ist: Diese Schuhe sind nicht wasserdicht („WR“)! Der Wasser­durchtritt durch das Mate­r­i­al sowie die Wasser­auf­nahme des Mate­ri­als wer­den in ein­er zusam­men­hän­gen­den Prü­fung ermit­telt. Hierzu wird aus dem Mate­r­i­al des Schuhoberteils eine definierte Fläche (Prüf­stück) her­aus­ge­tren­nt. Unter Ver­wen­dung eines saugfähi­gen Tuchs wird dann der Wasser­durchtritt durch das Mate­r­i­al (Prüf­stück) ermit­telt. Dabei darf die Wasser­masse, die nach der 60-minüti­gen Prü­fung das Prüf­stück durch­drun­gen hat und von dem saugfähi­gen Tuch aufgenom­men wurde, nicht größer als 0,2 g sein. Für die Bes­tim­mung der Wasser­auf­nahme wird das Prüf­stück gewogen. Gegenüber dem Gewicht zum Test­be­ginn, darf die Massen­zu­nahme nicht größer als 30 Prozent sein. Solche Schuhe sind für Tätigkeit­en im Außen­bere­ich mit Wit­terung­se­in­fluß (leichte Nässe) gut geeignet.

Beständigkeit gegen Kontaktwärme

Sohlen aus Gum­mi- oder Poly­mer­ma­te­r­i­al sowie aus Led­er, die mit „HRO“ gekennze­ich­net sind, bieten einen ther­mis­chen Schutz vor ein­er Tem­per­atur von bis zu 300° C bei einem kurzzeit­i­gen Kon­takt von bis zu 60 Sekun­den. Solche Schuhe mit „Beständigkeit gegen Kon­tak­twärme“ tra­gen Beschäftigte, die sich auf heißen Unter­grün­den bewe­gen, beispiel­sweise Abdichter, Dachdeck­er oder Asphaltierer.

Kraftstoffbeständigkeit

Kraft­stoff­beständigkeit „FO“ bedeutet, dass die Lauf­sohle des Schuhs einen hin­re­ichen­den Wider­stand gegen aliphatis­chen Kohlen­wasser­stoff­be­standteil von Erdöl bietet. Diese Schuhe wer­den zum Beispiel von Beschäftigten in Raf­fine­r­ien und Autow­erk­stät­ten sowie von Schorn­ste­in­fegern, Dachdeck­ern oder Tankwa­gen­fahrern getragen.

Mittelfußschutz

Der Fußbere­ich hin­ter der Zehenkappe (Mit­tel­fuß) kann Gefährdun­gen, zum Beispiel durch her­ab­fal­l­ende Gegen­stände aus­ge­set­zt sein. In diesen Fällen kann ein Fußschutz mit der Zusatz­funk­tion Mit­tel­fußschutz „M“ Ver­wen­dung find­en. Der Mit­tel­fußschutz verteilt die bei Stoßein­wirkung entste­hen­den Kräfte über Sohle, Zehenkappe und einen möglichst großen Bere­ich des Fußes. Bei der Bau­muster­prü­fung wird ein 20 kg schw­er­er Fal­lkör­p­er aus ein­er ver­tikal zum Auf­schlag­punkt gemesse­nen Höhe fal­l­en­ge­lassen, die eine Auf­schla­gen­ergie von (100 ± 2) J ergibt. Bei der Auf­prall­prü­fung wird die Min­de­stresthöhe im Schuh im Mit­tel­fußbere­ich bes­timmt. Der Mit­tel­fußschutz ist so am Schuh befes­tigt, dass er ohne Beschädi­gung des Schuhs nicht ent­fer­nt wer­den kann. Er ist der Form des Schuhs an der Fußin­nen- und Fußaußen­seite angepasst. Schuhe mit dieser Schutz­funk­tion sind dort zu empfehlen, wo die Gefahr von her­ab­fal­l­en­den Teilen auf den Bere­ich hin­ter der Zehenkappe gegeben ist. Gute Erfahrun­gen damit wur­den zum Beispiel in Schlossereien und Met­all­baube­trieben, aber auch im Berg­bau gesammelt.

Fazit

Die vor­ge­nan­nten Erläuterun­gen zeigen, dass Fachkräfte für Arbeitssicher­heit die Gren­zen des jew­eili­gen Kri­teri­ums ken­nen soll­ten. Selb­stver­ständlich geben die Her­steller hierzu Auskun­ft. Sie haben hin­re­ichende Infor­ma­tio­nen zu der Erfül­lung der jew­eili­gen Anforderung, alleine schon durch die Bau­muster­prü­fung, die in einem entsprechen­den Prüf­bericht doku­men­tiert ist. Eben­so emp­fiehlt sich ein Blick in die entsprechen­den Nor­men. Die Schutz­funk­tio­nen des Schuhs müssen Bestandteil der Unter­weisung sowie der Betrieb­san­weisung sein. Hier wer­den auch Kri­te­rien genan­nt, die eine Ablegereife des Schuhs begrün­den. Das Muster ein­er Betrieb­san­weisung find­et sich auf der Inter­net­seite des Sachge­bi­etes Fußschutz unter www.dguv.de (Web­code d26986).

Darüber hin­aus kön­nen sich auch aus dem Betrieb­sprozess oder aus betrieblichen Randbe­din­gun­gen weit­ere Anforderun­gen an den Schuh ergeben. Fachkräfte für Arbeitssicher­heit soll­ten hier unter anderem an die Reini­gung im Hin­blick auf die Ein­hal­tung von Hygien­evor­gaben oder auch die ESD-Anforderung an Fußschutz denken (elek­tro­sta­tis­che Entladung).


Kategorien von Fußschutz

Zur Erle­ichterung der Kennze­ich­nung wur­den Kat­e­gorien von Fußschutz mit den meistver­bre­it­eten Kom­bi­na­tio­nen von Grund- und Zusatzan­forderun­gen klas­si­fiziert. Diese Kom­bi­na­tio­nen haben sich in der Ver­gan­gen­heit in der Prax­is bewährt. Die Tabellen 2 und 3 zeigen diese Kom­bi­na­tio­nen für Beruf­ss­chuhe (O) und Sicher­heitss­chuhe (S). Dies bedeutet beispiel­sweise, dass ein S3-Schuh neben den Grun­dan­forderun­gen für Schuhe der Klas­si­fizierungsart I über die Zusatzan­forderun­gen geschlossen­er Fersen­bere­ich, Anti­s­ta­tik, Energieauf­nah­mev­er­mö­gen im Fersen­bere­ich, Wasser­durchtritt, Wasser­auf­nahme, Durchtrittsicher­heit und pro­fil­ierte Lauf­sohle ver­fügt. Selb­stver­ständlich kann der Schuh ein­er entsprechen­den Kat­e­gorie weit­ere Zusatzan­forderun­gen aufweisen. Diese sind in der Kennze­ich­nung mit dem zuge­höri­gen Sym­bol anzugeben, wie z. B. „SB P“, „S2 P“ oder „S3 Hi HRO“. Diese Angaben sind Bestandteil der Kennzeichnung.


Neues aus der Forschung

Bade­pan­ti­nen:

Im Auf­trag des Sachge­bi­etes Fußschutz hat das Insti­tut für Arbeitss­chutz der DGUV (IFA) einen großen Feld­ver­such zur Rutschhem­mung von Bade­pan­ti­nen durchge­führt (frei­willige Teil­nahme der Her­steller). Dem­nach wird die Rutschhem­mung durch Bade­pan­ti­nen im Ver­gle­ich zum Bar­fußlaufen deut­lich verbessert. Die Anforderung der Rutschhem­mung nach den Fußschutznor­men wird oft­mals erfüllt. Mehr Infos unter www.dguv.de (Web­code d1046472). Die Ergeb­nisse sollen in die DGUV Regel 112–191 einfließen.

Möglichkeit­en der Fix­ierung von Fußschutz:

Das Sachge­bi­et Fußschutz hat einen großen Feld­ver­such in Zusam­me­nar­beit mit der Fir­ma Boa® durchge­führt. Neben der prak­tis­chen Bew­er­tung wurde das Boa® Ver­schlusssys­tem auch unter Laborbe­din­gun­gen geprüft. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.dguv.de (Web­code d1046472). Die Ergeb­nisse soll in die DGUV Regel 112–191 einfließen.

Kom­bi­na­tion Schnittschutzga­m­aschen mit orthopädis­chen Maßschuhen

Das Sachge­bi­et Fußschutz entwick­elt in Zusam­me­nar­beit mit GENIUS-Gam­aschen, dem Zen­tralver­band Orthopädi­eschuhtech­nik sowie den bei­den Insti­tuten KWF und IFA eine Kom­bi­na­tion von Schnittschutzga­m­aschen und orthopädis­chen Maßschuhen.

Ergonomisch geformte Zehenkappen

Ver­schiedene Schuh­her­steller haben die Form der Zehenkap­pen verän­dert. Dadurch sind die kleineren Zehen bess­er geschützt. Darüber hin­aus fol­gt die Form der Zehenkappe dem Knick­ver­hal­ten des Schuhs beim Knien (vgl. Abbil­dung 2)

Abb. 2: Herkömm­liche Zehenkappe (links) und ergonomisch geformte Zehenkappe (rechts)
Foto: © Andreas Vogt

Autor

Andreas Vogt

Leit­er des Sachge­bi­etes Fußschutz der DGUV

E‑Mail: andreas.vogt@bgbau.de

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