Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ muss ein Unternehmer die bei der Arbeit auftretenden Gefährdungen ermitteln und die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen. Die Beurteilung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Möglich ist, dass von einer Tätigkeit Gefährdungen ausgehen, die Fußschutz mit Zusatzanforderungen notwendig machen. Unternehmer, die hier die richtige Auswahl treffen, machen einen großen Schritt in Richtung Sicherheit.
Sicherheitstechnische Zusatzanforderungen im Überblick
Neben Grundanforderungen gibt es zahlreiche normgerechte optionale Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen. Tabelle 1 stellt diese Anforderungen überblickartig mit den zugehörigen Symbolen für die Kennzeichnung dar. Die DIN EN ISO 20345:2011 „PSA – Sicherheitsschuhe“ und die DIN EN ISO 20347:12 „PSA – Berufsschuhe“ schreiben für die jeweilige Anforderung die Mindestanforderungen fest. Die Schutzfunktion ist damit begrenzt. Dies ist sowohl den technischen Möglichkeiten als auch der Aufrechterhaltung der Tragbarkeit sowie ergonomischen Aspekten geschuldet.
Durchtrittsicherheit
Die Zusatzanforderung Durchtrittsicherheit „P“ hat die Aufgabe, das Eindringen von spitzen und scharfen Gegenständen durch die Schuhsohle in die Fußunterseite zu verhindern. Für die durchtrittsichere Einlage ist kein bestimmter Werkstoff vorgeschrieben. Maßgebend ist die beim Durchdrücken eines Prüfnagels (Durchmesser 4,5 mm) erforderliche Kraft, die größer als 1100 N sein muss. 1100 N entsprechen in etwa der Gewichtskraft einer Masse von 110 kg oder der auftretenden Kraft eines 80 bis 90 kg schweren Menschen beim Gehen. Trotzdem sind die Fälle selten, in denen die durchtrittsichere Einlage vom Nagel durchdrungen wird. Finden textile Einlagen zur Durchtrittsicherheit Verwendung, so muss bei Gegenständen, deren Durchmesser weniger als 4,5 mm beträgt, in der Regel von einem reduzierten Schutz gegen Durchstich ausgegangen werden. Der Schutz sinkt mit dem Abnehmen des Durchmessers des durchdringenden Gegenstandes. Aus diesem Grunde ist in Bereichen, in denen dünnere Gegenstände als 4,5 mm Durchmesser als Gefährdung vorliegen, eine Einlage zur Durchtrittsicherheit aus Metall zu empfehlen, zum Beispiel im Baubereich für Schal‑, Dach- oder Zimmererarbeiten.
Leitfähigkeit
Leitfähige Schuhe „C“ haben eine obere Grenze des Widerstandes von 105 Ω. Beschäftigte sollten elektrisch leitfähige Schuhe tragen
- wenn die Notwendigkeit besteht, eine elektrostatische Aufladung (zum Beispiel bei der Handhabung von Explosionsstoffen) in schnellstmöglicher Zeit durch ein Ableiten der elektrostatischen Ladung über die Sohle zu vermindern und
- wenn die Gefahr eines elektrischen Schocks durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile vollkommen ausgeschlossen ist.
Antistatik
Beschäftigte sollten antistatische Schuhe „A“ tragen, wenn
- die Notwendigkeit besteht, eine elektrostatische Aufladung durch Ableiten der elektrischen Ladung zu vermindern, so dass die Gefahr der Zündung (zum Beispiel durch entflammbare Substanzen oder Dämpfe durch Funken) ausgeschlossen wird und
- wenn die Gefahr eines elektrischen Schlages durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile nicht vollständig ausgeschlossen ist.
Ein Wert von 105 Ω wird grundsätzlich als unterste Grenze für den Widerstand eines Produktes festgelegt, um einen begrenzten Schutz gegen gefährliche elektrische Körperdurchströmungen (Schläge) bei Arbeiten bis zu 250 V zu gewährleisten. Die obere Grenze liegt bei 109 Ω. Antistatische Schuhe bieten keinen hinreichenden Schutz gegen eine elektrische Körperdurchströmung, da sie nur einen Widerstand zwischen Boden und Fuß aufbauen. Der elektrische Widerstand des Schuhs kann sich durch Biegen, Verschmutzen oder Feuchtigkeit beträchtlich ändern. Schuhe der Klassifizierung I (zum Beispiel aus Leder) können bei längerer Tragezeit Feuchtigkeit absorbieren und unter feuchten und nassen Bedingungen leitfähig werden. Wird der Schuh unter Bedingungen benutzt, bei denen das Sohlenmaterial kontaminiert wird, muss der Unternehmer festlegen, wie die elektrischen Eigenschaften der Schuhe vor Betreten des gefährlichen Bereiches zu prüfen sind.
Elektrische Isolierung
Elektrisch isolierende Schuhe „I“ sollen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen oder in deren Nähe in Verbindung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen (zum Beispiel Isoliermatten und Isolierhandschuhen) gegen elektrische Schocks schützen und eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füße verhindern. Sie müssen der elektrischen Klasse 00 beziehungsweise der elektrischen Klasse 0 entsprechen. Ein Wert von 109 Ω wird grundsätzlich als unterste Grenze für den Widerstand eines Produktes spezifiziert.
Wärme- und Kälteisolierung
Schuhe, die den Anforderungen an die Wärmeisolierung genügen, sind mit „HI“ gekennzeichnet. Die Isolierung erfolgt über den Schuhunterbau (Sohle). Die Prüfung wird mit einer Kontakttemperatur von 150° C durchgeführt. Gemessen wird der Temperaturanstieg im Schuh nach 30 Minuten. Es darf gegenüber der Temperatur von (23 ± 2)° C zu einer maximalen Erhöhung von 22° C kommen. Eine Höchsttemperatur im Innern des Schuhes von 42° C gilt medizinisch noch als unbedenklich. Solches Schuhwerk tragen Beschäftigte, die sich auf heißen Untergründen bewegen, beispielsweise Abdichter, Dachdecker oder Asphaltierer.
Zum Schutz gegen Kälte sind Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau ausgerüstet (Kennzeichnung „CI“). Die Prüfung erfolgt bei einer Außentemperatur von –17° C und einer Temperatur im Schuhinnern von +23° C. Die Anforderung kälteisolierender Unterbau gilt als erfüllt, wenn der Temperaturabfall nach 30 Minuten im Schuhinnern auf der Oberfläche der Brandsohle nicht mehr als 10° C beträgt. Solches Schuhwerk tragen Beschäftigte, die sich auf kalten Untergründen bewegen, beispielsweise in Kältekammern oder im Winter bei Tätigkeiten im Freien.
Schutz des Fersenbeins
Das Fersenbein ist ein sehr fragiles Element am Fuß: Es kann bei entsprechender Belastung beziehungsweise Beanspruchung leicht brechen. Bereits Stürze aus einer Höhe von 20 cm, die zum Beispiel beim Abrutschen von den unteren Leitersprossen auftreten können, führen zu kritischen Belastungen, wenn sie für die Betroffenen vollkommen unerwartet passieren. Eine entsprechende Dämpfung im Fersenbereich kann dem entgegenwirken. Für Fußschutz wurde deshalb das sicherheitstechnische Kriterium Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich „E“ geschaffen. Das physikalische Maß für die Schutzwirkung des Energieaufnahmevermögens muss mindestens 20 J betragen: Dies entspricht in etwa der Energie, die beim Auftreffen einer 2 kg schweren Masse aus einer Höhe von einem Meter entsteht.
Die Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 20344 „PSA – Prüfverfahren für Schuhe“. Dazu wird ein definierter Prüfstempel eingesetzt, der mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit von 10±3 mm/min bis zu einer Kraft von 5000 N im Bereich des Absatzes von innen gegen den Schuhunterbau gedrückt wird. Aus dem aufgezeichneten Kraft-Weg-Diagramm wird das Energieaufnahmevermögen bestimmt. Unabhängig davon wurden von den Schuhherstellern auch Dämpfungssysteme und Sohlenmaterialien entwickelt. Diese erhöhen zum einen den Komfort und das Wohlbefinden der Beschäftigten beim Gehen und Stehen und haben zum anderen eine positive Wirkung auf die Dämpfungseigenschaften im Fersenbereich. Auch Rücken- und Gelenkbeschwerden kann durch entsprechende Dämpfungen und Weichbettungen vorgebeugt werden. Diese Dämpfungssysteme sind teilweise auch in Abhängigkeit des Körpergewichts der Benutzer austauschbar. Aus sicherheitstechnischer Sicht sollte grundsätzlich und tätigkeitsunabhängig nur noch Fußschutz mit dieser Funktionalität bereitgestellt werden.
Wasserdichtheit
Das Symbol für die Wasserdichtheit ist „WR“. Die Anforderungen an einen wasserdichten Schuh kann faktisch nur ein Schuh der Klassifizierungsklasse II beziehungsweise in Teilbereichen ein Hybridschuh erfüllen. Bei der Prüfung wird getestet, ob die Gesamtfläche des Wasserdurchtritts in den Schuh nicht größer als 3 cm² ist.
Knöchelschutz
Viele Beschäftigte verletzen sich im Knöchelbereich durch Gefährdungen wie Anstoßen. Davor schützen Schuhe mit der Zusatzfunktion Knöchelschutz „AN“. Bei der Baumusterprüfung wird ein aus dem Knöchelschutzbereich des Schuhoberteils entnommenes Prüfstück einer Aufprallprüfung unterzogen; die übertragenen Kräfte werden gemessen. Der Durchschnittswert der Prüfergebnisse darf 10 kN nicht überschreiten, und kein Einzelwert darf größer als 15 kN sein. Der Knöchelschutz ist so am Schuh befestigt, dass er ohne Beschädigung des Schuhs nicht entfernt werden kann. Natürlich bietet ein köchelhoher Fußschutz (Schuhform B) schon einen erhöhten Schutz gegenüber einem halbhohen Schuh (Schuhform A). Aus diesem Grunde empfiehlt sich in jedem Arbeitsbereich, in dem sich Beschäftigte am Knöchel anstoßen können, der Einsatz von Schuhen der Form B. Eine weitere Erhöhung des Schutzes kann durch das konsequente Tragen der Hose über den Knöchelbereich hinweg erreicht werden.
Schnittfestigkeit
Schnittfeste Schuhe „CR“ müssen einen Schutzbereich von der Ablasskante bis mindestens 30 mm darüber und von der Zehenkappe bis zum Fersenende des Schuhs haben. Er geht mindestens 10 mm über das hintere Ende der Zehenkappe hinaus. Zwischen der Zehenkappe und dem Schutzmaterial darf keine Lücke bestehen. Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Wenn Teile aus unterschiedlichen Materialien als Schnittschutz verwendet werden, müssen sie entweder aneinander befestigt sein oder sich überlappen. Derartige Schuhe werden unter anderem von Bewehrern oder Glasern verwendet. Diese Anforderung darf nicht mit „Schutz gegen Kettensägenschnitte“ verwechselt werden. Derartigen Schutz bieten nur Schuhe nach DIN EN ISO 17249:2013.
Wasserdurchtritt und ‑aufnahme
An das Schuhoberteil von Schuhen aus Leder oder anderen Materialien (Klassifizierungsart I) darf eine zusätzliche Anforderung an den Wasserdurchtritt und die Wasseraufnahme „WRU“ gestellt werden. Wichtig ist: Diese Schuhe sind nicht wasserdicht („WR“)! Der Wasserdurchtritt durch das Material sowie die Wasseraufnahme des Materials werden in einer zusammenhängenden Prüfung ermittelt. Hierzu wird aus dem Material des Schuhoberteils eine definierte Fläche (Prüfstück) herausgetrennt. Unter Verwendung eines saugfähigen Tuchs wird dann der Wasserdurchtritt durch das Material (Prüfstück) ermittelt. Dabei darf die Wassermasse, die nach der 60-minütigen Prüfung das Prüfstück durchdrungen hat und von dem saugfähigen Tuch aufgenommen wurde, nicht größer als 0,2 g sein. Für die Bestimmung der Wasseraufnahme wird das Prüfstück gewogen. Gegenüber dem Gewicht zum Testbeginn, darf die Massenzunahme nicht größer als 30 Prozent sein. Solche Schuhe sind für Tätigkeiten im Außenbereich mit Witterungseinfluß (leichte Nässe) gut geeignet.
Beständigkeit gegen Kontaktwärme
Sohlen aus Gummi- oder Polymermaterial sowie aus Leder, die mit „HRO“ gekennzeichnet sind, bieten einen thermischen Schutz vor einer Temperatur von bis zu 300° C bei einem kurzzeitigen Kontakt von bis zu 60 Sekunden. Solche Schuhe mit „Beständigkeit gegen Kontaktwärme“ tragen Beschäftigte, die sich auf heißen Untergründen bewegen, beispielsweise Abdichter, Dachdecker oder Asphaltierer.
Kraftstoffbeständigkeit
Kraftstoffbeständigkeit „FO“ bedeutet, dass die Laufsohle des Schuhs einen hinreichenden Widerstand gegen aliphatischen Kohlenwasserstoffbestandteil von Erdöl bietet. Diese Schuhe werden zum Beispiel von Beschäftigten in Raffinerien und Autowerkstätten sowie von Schornsteinfegern, Dachdeckern oder Tankwagenfahrern getragen.
Mittelfußschutz
Der Fußbereich hinter der Zehenkappe (Mittelfuß) kann Gefährdungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände ausgesetzt sein. In diesen Fällen kann ein Fußschutz mit der Zusatzfunktion Mittelfußschutz „M“ Verwendung finden. Der Mittelfußschutz verteilt die bei Stoßeinwirkung entstehenden Kräfte über Sohle, Zehenkappe und einen möglichst großen Bereich des Fußes. Bei der Baumusterprüfung wird ein 20 kg schwerer Fallkörper aus einer vertikal zum Aufschlagpunkt gemessenen Höhe fallengelassen, die eine Aufschlagenergie von (100 ± 2) J ergibt. Bei der Aufprallprüfung wird die Mindestresthöhe im Schuh im Mittelfußbereich bestimmt. Der Mittelfußschutz ist so am Schuh befestigt, dass er ohne Beschädigung des Schuhs nicht entfernt werden kann. Er ist der Form des Schuhs an der Fußinnen- und Fußaußenseite angepasst. Schuhe mit dieser Schutzfunktion sind dort zu empfehlen, wo die Gefahr von herabfallenden Teilen auf den Bereich hinter der Zehenkappe gegeben ist. Gute Erfahrungen damit wurden zum Beispiel in Schlossereien und Metallbaubetrieben, aber auch im Bergbau gesammelt.
Fazit
Die vorgenannten Erläuterungen zeigen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Grenzen des jeweiligen Kriteriums kennen sollten. Selbstverständlich geben die Hersteller hierzu Auskunft. Sie haben hinreichende Informationen zu der Erfüllung der jeweiligen Anforderung, alleine schon durch die Baumusterprüfung, die in einem entsprechenden Prüfbericht dokumentiert ist. Ebenso empfiehlt sich ein Blick in die entsprechenden Normen. Die Schutzfunktionen des Schuhs müssen Bestandteil der Unterweisung sowie der Betriebsanweisung sein. Hier werden auch Kriterien genannt, die eine Ablegereife des Schuhs begründen. Das Muster einer Betriebsanweisung findet sich auf der Internetseite des Sachgebietes Fußschutz unter www.dguv.de (Webcode d26986).
Darüber hinaus können sich auch aus dem Betriebsprozess oder aus betrieblichen Randbedingungen weitere Anforderungen an den Schuh ergeben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten hier unter anderem an die Reinigung im Hinblick auf die Einhaltung von Hygienevorgaben oder auch die ESD-Anforderung an Fußschutz denken (elektrostatische Entladung).
Kategorien von Fußschutz
Zur Erleichterung der Kennzeichnung wurden Kategorien von Fußschutz mit den meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen klassifiziert. Diese Kombinationen haben sich in der Vergangenheit in der Praxis bewährt. Die Tabellen 2 und 3 zeigen diese Kombinationen für Berufsschuhe (O) und Sicherheitsschuhe (S). Dies bedeutet beispielsweise, dass ein S3-Schuh neben den Grundanforderungen für Schuhe der Klassifizierungsart I über die Zusatzanforderungen geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme, Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle verfügt. Selbstverständlich kann der Schuh einer entsprechenden Kategorie weitere Zusatzanforderungen aufweisen. Diese sind in der Kennzeichnung mit dem zugehörigen Symbol anzugeben, wie z. B. „SB P“, „S2 P“ oder „S3 Hi HRO“. Diese Angaben sind Bestandteil der Kennzeichnung.
Neues aus der Forschung
Badepantinen:
Im Auftrag des Sachgebietes Fußschutz hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) einen großen Feldversuch zur Rutschhemmung von Badepantinen durchgeführt (freiwillige Teilnahme der Hersteller). Demnach wird die Rutschhemmung durch Badepantinen im Vergleich zum Barfußlaufen deutlich verbessert. Die Anforderung der Rutschhemmung nach den Fußschutznormen wird oftmals erfüllt. Mehr Infos unter www.dguv.de (Webcode d1046472). Die Ergebnisse sollen in die DGUV Regel 112–191 einfließen.
Möglichkeiten der Fixierung von Fußschutz:
Das Sachgebiet Fußschutz hat einen großen Feldversuch in Zusammenarbeit mit der Firma Boa® durchgeführt. Neben der praktischen Bewertung wurde das Boa® Verschlusssystem auch unter Laborbedingungen geprüft. Mehr Informationen unter www.dguv.de (Webcode d1046472). Die Ergebnisse soll in die DGUV Regel 112–191 einfließen.
Kombination Schnittschutzgamaschen mit orthopädischen Maßschuhen
Das Sachgebiet Fußschutz entwickelt in Zusammenarbeit mit GENIUS-Gamaschen, dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik sowie den beiden Instituten KWF und IFA eine Kombination von Schnittschutzgamaschen und orthopädischen Maßschuhen.
Ergonomisch geformte Zehenkappen
Verschiedene Schuhhersteller haben die Form der Zehenkappen verändert. Dadurch sind die kleineren Zehen besser geschützt. Darüber hinaus folgt die Form der Zehenkappe dem Knickverhalten des Schuhs beim Knien (vgl. Abbildung 2)