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Denunziation oder nicht?

Kommunikation über ein unbeliebtes Thema
Denunziation oder nicht?

Denunziation oder nicht?
Verstöße zu Recht melden, oder denunzieren? Wo ist die Grenze? Ein Thema, das in Unternehmen und durch Arbeitsschutzabteilungen thematisiert werden sollte. Foto: ©Christophe Fouquin – stock.adobe.com
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denun­ziant!? Das Sprich­wort ist bekan­nt, aber hat es auch seine Berech­ti­gung? Auch im Arbeitss­chutz? Oder han­delt es sich bei Mel­dun­gen von Auf­fäl­ligkeit­en um ein berechtigtes Ein­greifen, um das Unternehmen und die Betrof­fe­nen zu schützen? Wie wird der neg­a­tive Vor­wurf, dass es sich um eine Denun­zi­a­tion han­delt – aus­geschlossen und Mitar­beit­er zur Zusam­me­nar­beit mit der Arbeitss­chutz­abteilung oder der Führung angehalten?

Unternehmen bieten vielfältige Möglichkeit­en arbeitssicher­heit­srel­e­vante Tatbestände zu melden. Fachkräfte für Arbeitssicher­heit (Sifa) zeigen per­sön­liche Präsenz, geben der Auf­gabe ein „Gesicht“ und bieten sich für Gespräche an. In größeren Unternehmen sind sog­ar Kon­tak­t­möglichkeit­en mit der Com­pli­ance über eine anonyme Hot­line bere­it­gestellt. Hin­weise auf die Möglichkeit­en Infor­ma­tio­nen weit­er zu geben find­en sich in Inter­net, Intranet und wer­den bei Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen thematisiert.

Bei der Frage, welche Auf­fäl­ligkeit­en gemeldet wer­den sollen, ist die Antwort rasch zur Hand. Im Zweifels­fall bess­er zu viel als zu wenig, denn es geht im Arbeitss­chutz ja um den Schutz von Leib, Leben und Gesund­heit. Soweit zur Theorie.

Eine andere Frage wird im Betrieb­sall­t­ag allerd­ings kaum the­ma­tisiert, näm­lich die Frage nach der Ethik. Die zur Mel­dung mehr oder weniger motivierten und ange­hal­te­nen Mitar­beit­er ken­nen eventuell sog­ar die kon­se­quente Ver­fol­gung bei Arbeitss­chutzver­stößen und den damit ver­bun­de­nen Fol­gen für diejeni­gen, welche entsprechende Vor­gaben nicht ein­hal­ten. Jahre­lang geduldetes Ver­hal­ten oder schein­bar unbe­deu­tende Verge­hen kön­nen zur Abmah­nung oder Kündi­gung, let­ztlich zur Beendi­gung der beru­flichen Kar­riere führen.

Ver­stöße fall­en über­wiegend in der Zusam­me­nar­beit mit ver­traut­en Kol­le­gen auf. Nicht anonyme Dritte, son­dern Mitar­beit­er oder Vorge­set­zte wer­den auf­fäl­lig. Wer­den diese mit­tels ein­er Mel­dung nicht „ans Mess­er geliefert“? Stellt eine Mel­dung dann eine Denun­zi­a­tion dar? Bei dieser Bew­er­tung fühlen sich Betrof­fe­nen fast immer alleine. Dabei wer­den die Mitar­beit­er, welche loy­al zum Unternehmen ste­hen und an sich und andere entsprechende ethis­che Ansprüche stellen, von Gewis­sens­bis­sen geplagt und prüfen selb­stkri­tisch, ob ihre Mel­dung nicht eine Denun­zi­a­tion sein kön­nte. Deshalb soll­ten Ver­ant­wortliche und Arbeitss­chutz­abteilun­gen dur­chaus auch gemein­sam über den Sachver­halt „Denun­zi­a­tion“ informieren und Hin­weise geben, welche Entschei­dung die ethisch „Richtige“ ist.

Merkmale der Denunziation

Deutsch­lands Geschichte weist total­itäre Regime auf. Wer vor 25 Jahren, unter Ein­hal­tung beste­hen­der Geset­zte, in Magde­burg oder Pots­dam jeman­den denun­zierte, der eine regierungskri­tis­che Äußerung gemacht hat­te, kon­nte so die Exis­tenz eines Men­schen zer­stören. Hier war der Vor­wurf der Denun­zi­a­tion (lat. denun­tio, „Anzeige erstat­ten“) gerecht­fer­tigt. Deshalb ist es wichtig zu wis­sen, ger­ade hier in Deutsch­land, was Denun­zi­a­tion ist und bedeutet, aber auch was nicht.

Im ethis­chen Ver­ständ­nis, und auch in unser­er Geschichte, wird Denun­zi­a­tion fest­gestellt, wenn in einem nicht frei­heitlichen Sys­tem Men­schen in aggres­siv­er Weise bei staatlichen Vol­lzugs­be­hör­den beschuldigt wer­den. Dabei ist dem anzeigen­den Denun­ziant klar, dass er den Betrof­fe­nen damit der Gefahr der (poli­tis­chen) Ver­fol­gung aus­set­zt. Diese Def­i­n­i­tion gilt es für den unternehmerischen All­t­ag umzudeuten. Unternehmen müssen und sollen arbeitss­chutzrel­e­van­ten Geset­zes- und Regelver­stößen kon­se­quent begeg­nen. Wer den Fortbe­stand des Unternehmens im All­ge­meinen, aber auch ganz konkret seinen Arbeit­splatz, seine Gesund­heit und die sein­er Kol­le­gen gefährdet, darf nicht die Worthülse „Denun­zi­a­tion“ benutzen, um Han­deln oder auch Nicht-Han­deln zu rechtfertigen.

Schlicht pauschal zu proklamieren, dass es in deutschen Unternehmen auf­grund der frei­heitlich demokratis­chen Gesellschaft­sor­d­nung Denun­zi­a­tion nicht geben kann, macht es allerd­ings zu ein­fach. Nur ein näher­er Blick auf die Def­i­n­i­tions­be­standteile der Denun­zi­a­tion ermöglicht die Bew­er­tung des einzel­nen Vor­ganges. Tabelle 1 führt diese Merk­male auf. Im Rah­men der im Fol­gen­den vorgestell­ten Schu­lun­gen und Gespräche wer­den diese Merk­male diskutiert.

Formale Verantwortlichkeit

Wer hier­ar­chisch vorge­set­zt ist, denun­ziert nicht. Wer sich der Ver­ant­wor­tung stellt, Mitar­beit­er zu führen und Arbeitssicher­heit zu ver­ant­worten, stellt sich dieser Auf­gabe frei­willig, wobei die Kon­trolle ein Bestandteil jed­er Führungsauf­gabe ist. Die Möglichkeit ein­er frühzeit­i­gen Prü­fung der Arbeitssicher­heit nach Über­nahme der Ver­ant­wor­tung ist für eine neue Führungskraft die Chance, das The­ma Sicher­heit und Gesund­heit von Anfang an als wichtig und nach­haltig in die Köpfe der Mitar­beit­er zu bekommen.

Mit der Akzep­tanz der Ver­ant­wor­tung hat eine Führungskraft die Mitar­beit­er darauf aufmerk­sam zu machen, dass Kon­trol­lauf­gaben zu sein­er Posi­tion gehören. Und dass diese Kon­trol­lauf­gaben expliz­it auch Sachver­halte der Arbeitssicher­heit bein­hal­ten – und bei Ver­stößen entsprechend sank­tion­iert wer­den. Dabei ist es hil­fre­ich, sich schwieri­gen, unan­genehmen Tatbestän­den zügig zu stellen, wer­den diese doch son­st unmerk­lich in die ferne Zukun­ft verschoben.

Folgen für das Unternehmen

Jed­er Mitar­beit­er sollte wis­sen, dass Arbeitss­chutzver­stöße Fol­gen nach sich ziehen: Denn die Gesund­heit der Mitar­beit wird gefährdet, empfind­liche Strafen dro­hen, die Rep­u­ta­tion des Unternehmens wird bedro­ht. Schein­bar kleine Auf­fäl­ligkeit­en kön­nen zur Aufdeck­ung von sys­tem­a­tis­chen Sicher­heit­slück­en führen. Die Mel­dung eines Einzelfalls kann über die damit ver­bun­dene Unter­suchung zur Aufdeck­ung weit­er­er, vielle­icht schw­er­wiegen­der und sys­tem­a­tis­ch­er Schwach­stellen beitragen.

Persönlicher Vorteil des Meldenden

Eine Mel­dung nach „Oben“ kann zu per­sön­lichen Vorteilen des Melden­den führen, da auf­grund kon­se­quenter Maß­nah­men ein schw­er­wiegen­der Ver­stoß zur Ablö­sung des Betrof­fe­nen führen kann. So lässt sich ein lästiger Konkur­rent oder ein unbe­liebter Vorge­set­zter als willkommen­er Begleit­ef­fekt „entsor­gen“.

Es ist men­schlich, dass die Bere­itschaft zur Mel­dung steigt, wenn die Kon­se­quen­zen einen unbe­liebten Kol­le­gen tre­f­fen, als wenn ein ver­trauter, befre­un­de­ter Arbeit­skol­lege betrof­fen ist oder wenn die Möglichkeit beste­ht, dass die Posi­tion frei wird, welche der Meldende sel­ber beset­zten möchte. Allerd­ings sollte sich der Meldende bewusst machen, dass nicht er die Fol­gen eines Fehlver­hal­tens ver­ant­wortet, son­dern der­jenige, welch­er falsch gehan­delt hat, vor allem, wenn eine Führungskraft oder Arbeitss­chutz­abteilung wieder­holt die Kon­se­quen­zen entsprechen­den Ver­hal­tens aufzeigt.

Sanktionserwartungen

Sank­tion­ser­wartun­gen sind unmit­tel­bar mit dem vorheri­gen Punkt verknüpft. Pauschal­isierte Bestra­fun­gen durch das Unternehmen ohne Berück­sich­ti­gung der Motive und des Arbeit­sum­felds führen allerd­ings schnell zum Ein­druck ein­er „Bestra­fung“. Dies ver­stärkt den Ein­druck ein­er Denun­zi­a­tion, weshalb von ein­er Mel­dung zurück­geschreckt wird. Auch deshalb gilt es durch die Fachkraft für Arbeitssicher­heit zu gewährleis­ten, dass die Maß­nah­men nicht als drakonis­chen Strafen aufge­fasst wer­den, son­dern das Gefährdungspo­ten­tial, die Dauer der Ver­stoßes und der Zusam­me­nar­beit Berück­sich­ti­gung find­en – und dass Arbeitss­chutzver­stöße keine Bagatellen sind. Eracht­en Unbeteiligte die Lösung als angemessen, fällt es diesen sehr viel ein­fach­er Vor­würfe zu melden, als wenn bei ger­ingfügi­gen Ver­stößen die beru­fliche Exis­tenz des Verur­sach­ers bedro­ht wird.

Meldung an …

Wer erin­nert sich nicht an den Vor­wurf in der Schule eine „Pet­ze“ zu sein, wenn man einem Lehrer das Fehlver­hal­ten eines Mitschülers meldete. Vor diesem Hin­ter­grund erscheint es oft­mals angemessen­er, den betr­e­f­fend­en Mitar­beit­er per­sön­lich anzus­prechen, anstatt sofort die Fachkraft für Arbeitssicher­heit oder den Vorge­set­zten zu informieren. Diese Auf­gabe fällt im Betrieb­sall­t­ag oft den Sicher­heits­beauf­tragten zu.

Zwar kann es im Einzelfall eine gute Lösung sein, wenn bspw. ein Kol­lege ein­ma­lig keine Schutzaus­rüs­tung benutzt, im Zweifels­fall sollte aber der Vorge­set­ze oder die Arbeitss­chutz­abteilung informiert wer­den – vor allem ist es wichtig, die Kollegen/Sicherheitsbeauftragten davor zu war­nen, eigene Unter­suchun­gen und Alle­ingänge als „Hil­f­ssh­er­iff“ durchzuführen- um anschließend die Ergeb­nisse vorzule­gen. Diese Gefahr dro­ht vor allem bei Vorge­set­zten, die in ihrem
Ver­ant­wor­tungs­bere­ich eigen­ständig für „Ord­nung“ sor­gen wollen, und von Arbeitss­chutz und den zugrun­deliegen­den (psy­chol­o­gis­chen) Motiv­en keine wirk­liche Ahnung haben.

Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und Sicher­heitsin­ge­nieure ver­fü­gen über das notwendi­ge Know-how, um gerichts­feste Infor­ma­tio­nen zu erfassen, Gespräche mit „Beschuldigten“ zu führen, die Ergeb­nisse in einen weit­eren Zusam­men­hang einzuord­nen und notwendi­ge Maß­nah­men umzuset­zen, welche den Einzelfall würdi­gen, aber über diesen hin­aus gehen.

Führung und Denunziation

Von entschei­den­der Bedeu­tung, den Vor­wurf ein­er Denun­zi­a­tion zu entkräften ist das Ver­hal­ten der Unternehmensleitung beim Befol­gung von Geset­zen und Verord­nun­gen. Dies schließt auch ein, den Pri­mat des Rechts über die Wirtschaft zu akzep­tieren, sprich auch mal einen Euro weniger zu ver­di­enen (z.B. PSA kaufen und pfle­gen), dafür aber die Gesund­heit der Mitar­beit­er zu schonen.

Kom­men die Mitar­beit­er zu der Ansicht, dass Arbeitss­chutzver­stöße von Vorge­set­zten toleriert, gedeckt oder sog­ar sel­ber vorgenom­men wer­den, ist es nut­z­los an die Mitar­beit­er zu appel­lieren, diese Ver­hal­tensweisen zu unter­lassen. Um Theodor W. Adorno zu zitieren: Es gibt nicht das gute Leben im schlecht­en. Wer für sich selb­st den Arbeitss­chutz passend „zurecht­biegt“, sollte von keinem anderen Geset­zestreue einfordern.

Vorge­set­zte, Fachkräfte für Arbeitssicher­heit und Sicher­heitsin­ge­nieure müssen ihrer Vor­bild­funk­tion gerecht wer­den, im Großen wie im Kleinen. Dies zeigt sich konkret, wenn bspw. einzelne Mitar­beit­ern oder Vorge­set­zte „schnell“ durch die Pro­duk­tion laufen und auf die notwendi­ge Schutzaus­rüs­tung verzicht­en, während anderen dies dage­gen ver­boten wird.

Ansprache in Schulungen

Wird das The­ma „Denun­zi­a­tion oder nicht“ in Schu­lun­gen ange­sprochen, ste­hen keine fer­ti­gen Lösun­gen im Mit­telpunkt. Vielmehr sollen die Mitar­beit­er bei der Beant­wor­tung dieser, nicht immer ein­fachen Frage unter­stützt wer­den. Hier­bei wird sich oft eine Verbindung mit anderen Sachver­hal­ten anbi­eten, so dass gemein­sam mit der Com­pli­ance oder dem Daten­schutz das The­ma „Denun­zi­a­tion“ behan­delt wird.

Im Rah­men ein­er Schu­lung kön­nen ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen erläutert und ergeb­nisof­fen disku­tiert wer­den. In z.B. einem ersten Schritt kön­nen die Teil­nehmer ihre spon­tane Ein­schätzung abgegeben, was Denun­zi­a­tion ist und was nicht, woran sich die Diskus­sion anschließt. Die Schu­lung­steil­nehmer wer­den ihre Mei­n­un­gen, Ideen und Lösun­gen aufzeigen, der Schu­lende diese in Form der in Tabelle 2 dargestell­ten Punk­te zusam­men­fassen. Dabei wer­den Beispiele unternehmensin­di­vidu­ell angepasst, um sowohl auf das Geschäftsmod­ell als auch einzelne Vorkomm­nisse, einge­hen zu können.

Schlussendlich wer­den die Beteiligten befragt wer­den, ob sich ihre Mei­n­ung und Wahrnehmung zum The­ma „Arbeitss­chutzver­stöße melden, oder Denun­zi­a­tion“ geän­dert hat, und ob ihrer Wahrnehmung nach sich Denun­zi­a­tion im Unternehmen ereignet hat beziehungsweise ereignen könnte.

Pro und Contra Meldungszwang

Kein Mitar­beit­er kann zur Mel­dung von Auf­fäl­ligkeit­en gezwun­gen wer­den. Im Nach­hinein und im Zweifelfall proklamiert ein Mitar­beit­er für sich, dass er die Sit­u­a­tion nicht entsprechend eingeschätzt oder schlicht nichts bemerkt hat. Vorge­set­zte und Arbeitss­chutz­abteilun­gen kön­nen die Möglichkeit erhöhen, entsprech­ene Mel­dun­gen zu erhal­ten, indem die Vorgänge und Reak­tio­nen seit­ens des Unternehmens durch eine sach­liche, trans­par­ente und als angemessen wahrgenommene Vorge­hensweise erläutert wer­den. Dabei gilt es, nicht frontale Unter­rich­tun­gen durchzuführen, son­dern auch Mut­maßun­gen und Gerüchte, welche im Unternehmen umher gehen, aufzu­greifen und darauf zur reagieren. Dies gilt vor allem dann, wenn z.B. der „Flur­funk“ meldet, dass langjährige, loyale Mitar­beit­er wegen schein­bar belan­glos­er Verge­hen „drakonisch bestraft“ wur­den. Solche Gerüchte ermöglichen es Inter­essierten, den Pauschalvor­wurf der Denun­zi­a­tion auch dort zu adressieren, wo dieser keines­falls ange­bracht ist.

Schlussfolgerung

Lösun­gen sind nicht schwarz oder weiß, son­dern allen­falls grau, so wie die Arbeitswelt und das Ver­ständ­nis der Arbeitssicher­heit. Von entschei­den­der Bedeu­tung für Sifa und Sicher­heitsin­ge­nieur ist, dass das The­ma Denun­zi­a­tion nicht der „Gerüchteküche“ über­lassen wird, son­dern eine offene Diskus­sion ein­geleit­et und gestal­tet wird.

Beim aufgezeigten Vorge­hen kann nicht aus­geschlossen wer­den, dass Mitar­beit­er einzelne rel­e­vante Vor­fälle als Denun­zi­a­tion deuten und die Weit­er­gabe von Infor­ma­tio­nen ver­weigern. Den­noch ist eine Unternehmen­skul­tur (inklu­sive guter Arbeitssicher­heit), die ethis­che Ansprüche nicht nur bei den Mitar­beit­ern ein­fordert, son­dern sich diesen eigen­ver­ant­wortlich stellt und vor­lebt, langfristig wirkungsvoller.


Autor:

Thomas Schnei­der

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