Helme, Jacken, Hosen, Handschuhe und Stiefel gibt es in unterschiedlichen Varianten, Größen und Preisstufen, „von der Stange“ bis hin zu „Exklusiv“ mit besonderen Gestaltungsmerkmalen und Materialien. Doch bei allen Unterschieden gilt: Was schützen soll, muss passen! Der hohe Stellenwert von maßgeschneiderter PSA geht bereits aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) hervor. Dort ist festgelegt, dass die Beschaffer
in Unternehmen und Behörden nicht einfach Produkte kaufen und auf die
Mitarbeiter verteilen können, sondern die individuellen Bedürfnisse aller Beschäftigten ausloten und dementsprechend einkaufen müssen.
Einheitsgrößen und Sonderanfertigungen
Wenn die „Normgröße“ einmal nicht oder nicht richtig passt, können Sonderanfertigungen nötig werden. Nicht alle Menschen sind gleich und unterscheiden sich in vielen individuellen Merkmalen. Neben den Anforderungen an die PSA für sehr große und kleine oder ungewöhnlich schwere oder leichtgewichtige Menschen sind die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit körperlichem Handicap und anderen physischen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Und hier begegnet den Einkäufern und Sicherheitsfachkräften die eine oder andere Herausforderung, die man jedoch in Abstimmung mit dem Arbeitsschutzfachhändler gut meistern kann.
Keinesfalls sollten Unternehmen zu „Selbstbaulösungen“ greifen, das heißt vorhandene PSA so modifizieren, dass sie passt. Dafür gibt es zwei gute Gründe: Heutige PSA ist in der Regel ein Hightech-Produkt, dessen schützende Funktionen durch Eingriffe in Schnitt und Material oft komplett verändert werden. Darüber hinaus wird ein Unternehmen aus rechtlicher Perspektive dann selbst zum Hersteller. Bei einem Versagen der Schutzausrüstung kann man daher nicht mehr den eigentlichen Hersteller belangen. Vielmehr haftet das Anwenderunternehmen selbst. Der Grund: Durch die Veränderungen erlischt regelmäßig die Konformität mit den zu erfüllenden Normen und Vorschriften. Nichtkonforme Produkte sind laut der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ (kurz: PSA-Benutzungsverordnung oder PSA-BV) als nicht geeignet anzusehen.
Keine Beschaffungsprobleme
Für eine riskante „Marke Eigenbau“ gibt es heute nur noch wenige Gründe. Die Zeiten, in denen Übergrößen und andere Sondergrößen nur schwer zu beschaffen waren, sind vorbei, weiß Wolfgang Möwius, Vorsitzender der Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im Verband Technischer Handel (VTH): „Sondergrößen und Spezialanfertigungen gehören zum absoluten Standard. Für große Kunden haben wir diese sogar auf Lager, beispielsweise Schuhe in Größe 50. Weiterhin gehört die Beratung zu angepasstem Gehörschutz oder zu speziellen Schutzbrillen und anschließender Lieferung zu absoluten Standarddienstleistungen. Diese Serviceleistungen des Technischen Handels sind wichtige Vorteile im Vergleich zum Direktbezug bei Herstellern.“
Fachgruppenmitglied Peter Giesbrecht, Produktgruppenleiter PSA bei einem der führenden technischen Großhändler in Ost-Westfalen-Lippe und Brandenburg, weist auf die bestehende enge Kooperation des Technischen Handels mit Markenherstellern hin (siehe auch www.vth-qualitaetspartner.de). Sie ermögliche es, verlässliche Sonderlösungen zu entwickeln und bereitszustellen. Giesbrecht nennt Beispiele: „Für einen Arbeiter mit sechs Fingern an einer Hand wurden in einer Sonderproduktion spezielle Handschuhe hergestellt, die der Norm und den Anforderungen im Betrieb entsprachen. Für eine wissenschaftliche Angestellte konnten wir mithilfe einer laborchemischen Untersuchung des Herstellers allergenfreie Handschuhe und den richtigen Hautschutz ausliefern.“
Auch für kleine Betriebe
Einzelfälle bespricht der Außendienstler des Technischen Händlers meist im Rahmen seiner wiederkehrenden Routinebesuche mit dem Einkäufer oder der Sicherheitsfachkraft im jeweiligen Unternehmen, natürlich unter Anhörung des Betroffenen und in Rückkopplung mit dem Betriebsarzt. „Wir gehen aber ebenso auf Sonderanfragen ein, wenn sie zum Beispiel aus Handwerksunternehmen unter zehn Mitarbeitern kommen“, ergänzt Giesbrecht. Rada Djordjevic, geprüfte PSA-Beraterin bei einem Fachgroßhändler für Arbeitsschutz mit Hauptsitz in Lüneburg, bestätigt und konkretisiert: „Grundsätzlich ist die Beschaffung jeglicher Sondergrößen kein Problem. Jedoch muss darauf geachtet werden, ob der
Hersteller die Änderungen normkonform abbilden kann. Hersteller, die noch in Deutschland produzieren, haben da klare Vorteile in der Umsetzung.“
Je ungewöhnlicher eine Sonderanfrage ist, desto mehr Zeit sollten Einkäufer und Sicherheitsfachkräfte für die Beschaffung einplanen. „Erst nach individueller Prüfung des Spezialfalls und der möglichen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit können wir die beste Empfehlung aussprechen und die Anpassungen prüfen“, so Djordjevic. Auch wenn die Fachgruppenbetriebe über ein „hervorragendes Netzwerk“ verfügen und die Kooperation mit Markenherstellern und Zurichtungsbetrieben routiniert erfolgt, ist eine sonst meist mögliche Lieferung in 24 oder 48 Stunden natürlich nicht realisierbar.
Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung gemäß PSA-Versorgung am Beispiel Fußschutz
Der Technische Händler macht eine Bestandsaufnahme beim Kunden – gegebenenfalls an mehreren Standorten. Für die Neuausstattung wird unter anderem der Fußschutz in den Blick genommen; mit einem Schuhvermessungsgerät werden nicht nur die Fußlänge, sondern auch die ‑breite sowie mögliche medizinische Sachverhalte erfasst. Im Ergebnis werden passgenaue Schuhe ausgeliefert, zunächst aus dem sehr breiten Sortiment führender Lieferanten. Sollte eine Einlagenversorgung notwendig sein, wird der Orthopädieschuhmacher des jeweiligen Herstellers vom Technischen Händler exakt gebrieft.
Hier gibt es im übrigen neuartige Fertigungsmethoden, die Aufwand und Kosten im Rahmen halten. Ist der Bedarf erfasst, folgen Trageversuche einschließlich Einweisungen und mit eventuell notwendigen Optimierungen. Einkäufer und Sicherheitsfachkräfte können die Bedarfsermittlung im Vorfeld maßgeblich unterstützen, indem sie entsprechende (vertrauliche, anonymisierte) Bedarfslisten anfertigen und dem PSA-Fachberater bereitstellen. Dann kann dieser für Sonderfälle die entsprechende Mehrzeit einplanen und sich vorinformieren.
Linktipp
- Fachliche Website der VTH-Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“:
www.arbeitsschutzfach
handel.de