Die EU-Kommission hat die Anforderungen an die Umweltberichterstattung im Rahmen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) überarbeitet. Stärker im Fokus sollen künftig die bedeutenden Umweltaspekte und ‑auswirkungen einer Organisation stehen. Dazu sind die Ziele und Maßnahmen darzustellen, die die Organisation zur Leistungsverbesserung und zur Sicherstellung der Rechtskonformität im Umweltbereich festlegt. Änderungen beim Anhang IV unterstützen nun explizit die Verknüpfung der Umwelterklärung mit anderen Berichtsformaten. Außerdem können nun auch weitere sachdienliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen stehen, in die Umwelterklärung aufgenommen werden.
Überarbeitet
EMAS-Anforderungen
12. November 2019
1 Minuten Lesezeit
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