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EMAS-Anforderungen

Überarbeitet
EMAS-Anforderungen

Die EU-Kom­mis­sion hat die Anforderun­gen an die Umwelt­berichter­stat­tung im Rah­men von EMAS (Eco-Man­age­ment and Audit Scheme) über­ar­beit­et. Stärk­er im Fokus sollen kün­ftig die bedeu­ten­den Umweltaspek­te und ‑auswirkun­gen ein­er Organ­i­sa­tion ste­hen. Dazu sind die Ziele und Maß­nah­men darzustellen, die die Organ­i­sa­tion zur Leis­tungsverbesserung und zur Sich­er­stel­lung der Recht­skon­for­mität im Umwelt­bere­ich fes­tlegt. Änderun­gen beim Anhang IV unter­stützen nun expliz­it die Verknüp­fung der Umwel­terk­lärung mit anderen Berichts­for­mat­en. Außer­dem kön­nen nun auch weit­ere sach­di­en­liche Infor­ma­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit den Tätigkeit­en, Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen ste­hen, in die Umwel­terk­lärung aufgenom­men werden.

www.emas.de

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