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Dürfen Aufsichtsbehörden beim Betreiber eine Maschine allein wegen fehlender CE-Kennzeichnung stilllegen?

Die Rechtslage, Teil 4
Dürfen Aufsichtsbehörden beim Betreiber eine Maschine allein wegen fehlender CE-Kennzeichnung stilllegen?

Dürfen Aufsichtsbehörden beim Betreiber eine Maschine allein wegen fehlender CE-Kennzeichnung stilllegen?
Die Stilllegung einer Maschine allein wegen fehlender CE-Kennzeichnung ist rechtswidrig. Foto: © Fokussiert – stock.adobe.com
Im let­zten Heft (Sicher­heitsin­ge­nieur 5/2019) ging es um die – per­so­n­en­be­zo­ge­nen – Schranken bei Sank­tio­nen wegen fehlen­der CE-Kennze­ich­nung: Auf­sichts­be­hör­den kön­nen nur vom Her­steller die Erfül­lung des Pro­duk­t­sicher­heit­srechts erzwin­gen, nicht vom Betreiber. In diesem Beitrag wird begrün­det, dass auch – sach­lich – die Hand­lungsmöglichkeit­en begren­zt sind: Eine Stil­l­le­gung beim Betreiber
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