Die Neufassung [1] der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ berücksichtigt sowohl die Arbeitsaufträge des AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) als auch zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis. Im Folgenden werden die Kernelemente der TRGS 510 mit Hinblick auf die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Anwendungsbereich: Die
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