Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben im Dezember 2017 ein Projekt zum Vollzug der REACH-Verordnung gestartet. Den Schwerpunkt der Kontrollen bilden die Pflichten zur Information über die besonders besorgniserregenden Stoffe („SVHC“) in Erzeugnissen. Importeuren ist somit angeraten, alle eingesetzten Materialien in der Lieferkette systematisch zu erfassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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