Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheits-förderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz (PrävG), wurden mehrere neue Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt. Besonders der neu ins IfSG aufgenommene §23a („Personenbezogene Daten von Beschäftigten“) hinterlässt bei Verantwortlichen vieler Einrichtungen des Gesundheitswesens offene Fragen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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