Die gesetzlich geforderte Unterweisung der Beschäftigten durchführen und gleichzeitig die Regeln des Infektionsschutzes einhalten wie persönliche Kontakte vermeiden oder ausreichend Abstand halten – für viele Arbeitgeber und deren Berater eine Mammutaufgabe. Hinzu kommt, dass die Gefährdungsbeurteilung an die neue Situation anzupassen ist, was wiederum zur Unterweisung der Beschäftigten führt.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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