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Leiharbeitnehmer – keine Beschäftigten zweiter Klasse

Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeitnehmer — keine Beschäftigten zweiter Klasse

Leiharbeitnehmer - keine Beschäftigten zweiter Klasse
Foto: © imageteam/Fotolia
Am 1. April 2017 sind Änderun­gen des Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­set­zes (AÜG) in Kraft getreten. Dieser Beitrag beschreibt die Fol­gen für die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz und wie Sie dafür sor­gen, dass Lei­har­beit­nehmer sich­er und gesund arbeiten.

Adri­an Wortmann

Die Zahl der Lei­har­beit­er erre­icht ein Reko­rd­hoch: Dies zeigen aktuelle

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