Viele Unternehmen haben schon mal einen Brandalarm miterlebt. Nicht selten wird dieser durch einen Störlichtbogen in einem elektrischen Betriebsraum ausgelöst. Leider bedeutet ein Feuer in einem elektrischen Betriebsraum häufig einen wochenlangen Stillstand, bis alle Reparatur- und Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Einige Unternehmen können durch ihre Produktionsnetzwerke weiterhin ihre Kunden über andere Werke beliefern, trotzdem stellt ein Ausfall in solchen Dimensionen eine wirtschaftlich kritische Situation für jedes Unternehmen dar.
Eine besondere Herausforderung sind hierbei Bestandsbauten, welche keine oder eine veraltete Brandschutztechnik aufweisen. In neu erbauten Elektroräumen kann hingegen oft auf eine Löschanlage verzichtet werden, wenn geeignete Brandvermeidungs- und Brandfrüherkennungssysteme eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielweise Rauchansaugsysteme. Auch die Verwendung von flammhemmenden Kabeln oder die Vermeidung von Brandlasten sind geeignete Kompensationsmaßnahmen. Weiterhin kann durch die konsequente Nutzungstrennung und feuerbeständige Bauteile ein möglicher Schaden minimiert werden. Im Zuge der dringend angeratenen Risikoanalyse stellt sich früher oder später die Frage nach einer Löschanlage und bei der Entscheidung dafür auch nach deren Art und Ausführung.
Doch wie lässt sich ein bestehender Elektroraum am besten gegen einen Brandschaden schützen? Was ist zu tun, wenn die Brandschutztechnik veraltet ist oder den Anforderungen der Versicherung nicht mehr genügt?
Die besondere Herausforderung liegt hier in der bereits bestehenden Infrastruktur. Ein Austausch von Standardkabeln hin zur flammhemmenden Ausführung würde beispielsweise nicht nur enorme Kosten, sondern vor allem lange Stillstände mit sich bringen, die ein Unternehmen auf jeden Fall vermeiden möchte. Bei immer weiter ausgebauten Nutzungseinheiten mit Vergrößerung der Brandlast besteht ohne Anpassung der Löschanlage die Gefahr des Unterlaufens durch das Schadfeuer.
Problematisch wäre auch eine veraltete Brandschutztechnik. Als Beispiel ist hier eine korrodierte Sprinkleranlage zu nennen. Der Einsatz von Sprinkleranlagen weist ohnehin schon Nachteile auf, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Wasser stromleitend ist und damit Einsatzkräfte und Mitarbeiter gefährdet sowie elektrische Einrichtungen durch den Kontakt mit Wasser großen Schaden erleiden können. Ist die Sprinkleranlage zusätzlich durch Korrosion beschädigt, kann neben der Möglichkeit eines Wasserschadens durch ein Leck auch die vollständige Funktion der Löschanlage im Schadensfall nicht mehr gewährleistet sein, da abgelöster Rost die Rohre und Sprinkler verstopfen könnte.
Da bei dem Unternehmen Cargill die Sicherheit an erster Stelle steht, wurde sich am Standort in Barby in Sachsen-Anhalt bereits dieser Thematik angenommen, sodass hier eine Erneuerung der Löschanlagen geplant wird, bevor alterungsbedingte Schäden auftreten. Um die gesetzlichen, versicherungsrechtlichen und unternehmerischen Vorgaben in Einklang zu bringen und die am besten geeignete Löschanlage für Elektroräume systematisch ausfindig zu machen, wurde eine Studienabschlussarbeit zu diesem Thema ausgeschrieben. Den hierin aufgezeigten Weg zur Herangehensweise an diese Fragestellungen wird der Artikel im Folgenden aufzeigen.
Die Notwendigkeit der Löschanlage
Über den individuellen Vorgaben des Unternehmens und des Versicherers stehen gesetzliche Vorgaben. Grundsätzlich sind Löschanlagen laut Gesetzgeber keine Pflicht in elektrischen Betriebsräumen. Bei Bestandsbauten muss immer auch das Baurecht betrachtet werden. Ist die bestehende Löschanlage ein Teil des Brandschutzkonzeptes, so ist sie in aller Regel auch Teil der Baugenehmigung. Das hat zur Folge, dass jede gravierende Änderung an der Löschanlage angezeigt und erneut genehmigt werden muss. [2] Der Rückbau einer bestehenden Löschanlage stellt also keine Option dar, wenn keine geeigneten Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. Darüber hinaus gibt es in Werken ohne eigene Feuerwehr keine Möglichkeit, eine lückenlose und schnelle Brandbekämpfung (ohne Löschanlage) sicherzustellen.
Durch Regelungen in der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dürfen nur Elektrofachkräfte oder durch Elektrofachkräfte beaufsichtigte Personen elektrische Anlagen den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichten, ändern und instandhalten. [3] Weiterhin dürfen auch nur unterwiesene Personen die Elektroräume überhaupt betreten (DIN VDE 105–100 bzw. DIN VDE 1000-10). Da elektrotechnisch unterwiesene Personen nur wenige vorab bestimmte Arbeiten in Schalträumen in der Niederspannung ausführen dürfen, können diese Personen keine Räume spannungsfrei schalten. Die Räume müssen aus Personenschutzgründen für einen Löschangriff jedoch zwingend spannungsfrei sein. Daher ist die Anwesenheit einer Elektrofachkraft auch am Wochenende und in den Nachtstunden in die Notfallplanung einzubeziehen. Eine Anfahrt aus der Bereitschaft kann schnell zu Verzögerungen von 30 bis 60 Minuten führen. Das bedeutet, dass in einigen möglichen Brandszenarien der vom Brand betroffene Raum erst nach dem Eintreffen der Elektrofachkraft betreten werden kann, was zu einer längeren Brandeinwirkung und damit verbundener Schadensausweitung führen kann.
Auch die professionellen Brandbekämpfungskräfte aus Freiwilliger Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr werden einen brennenden elektrischen Betriebsraum erst betreten, wenn dieser vom Betreiber schriftlich als spannungsfrei bestätigt wurde. Weiterhin besteht das Problem, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen bei einem Alarm durch die Brandmeldeanlage (BMA) nur in Niederspannungsräumen überprüfen können, wie groß das Schadensausmaß ist und folglich, ob externe Hilfskräfte angefordert werden müssen oder ob das Feuer durch Handfeuerlöscher bzw. die Löschanlagen gelöscht werden kann.
Insgesamt stellt der Verzicht auf eine Löschanlage also ein hohes Risiko dar, wenn aufgrund eines Bestandsbaus keine entsprechenden Kompensationsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Begrenzung der Brandausbreitung durch geringe Brandlast und Kapselung von Bauteilen getroffen werden können. Durch Störlichtbögen, Wärmestau oder Sabotage kann sich ein Feuer ungehindert ausbreiten. Die Wiederbeschaffungs- und Reinigungszeiten für elektrische Bauteile können jedoch unerwartet lang sein. Möglicherweise erholt sich ein Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr von einem solchen Betriebsausfall, sodass die Investition in eine Löschanlage die einzige sinnvolle Möglichkeit ist, um mögliche Brandschäden auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren.
Die richtige Löschanlage
Welche Löschanlage am besten für die Nutzung in einem elektrischen Betriebsraum ist hängt nicht nur von den Eigenschaften der Löschanlage ab, sondern auch von werksinternen Bedingungen. Beispielsweise kann der Platzbedarf vor Ort eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Löschmittels einnehmen. Um die beste Variante einer Löschanlage in einem elektrischen Schaltraum (exkl. Transformatorräume) auszumachen, kann beispielsweise die sogenannte gewichtete Punktbewertung nach Sandro Wartzack angewendet werden. Diese wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit von Lösungsalternativen zu entwickeln. [4] Im Zuge der Bachelorarbeit wurde diese auf die Thematik der technischen Brandschutzlösungen für Elektroräume angewendet und mit passenden Faktoren untermauert.
Die Vorgehensweise bei der gewichteten Punktbewertungen lässt sich in sechs Schritte unterteilen:
- Im ersten Schritt werden die Kriterien zur Bewertung bestimmt. Diese werden aus den Anforderungen an die Löschanlage zugeschnitten.
- Im zweiten Schritt wird die Gewichtung der Bewertungskriterien festgelegt. Diese liegt bei jedem Kriterium zwischen null und eins. Die Summe der Gewichtungen muss dabei eins ergeben.
- Im dritten Schritt werden die Eigenschaften der Varianten bezüglich der Kriterien beschrieben.
- Anschließend werden die Varianten im vierten Schritt nach einer Punkteskala bewertet. Fünf Punkte stellen ein besonders gutes Ergebnis dar, ein Punkt ist ein schlechtes Ergebnis.
- Beim fünften Schritt werden die vergebenen Punkte mit den jeweiligen Gewichtungen multipliziert.
- Der sechste Schritt besteht aus der Addition der im fünften Schritt errechneten Punktzahlen für jede Variante. Die Variante mit der höchsten Punktzahl ist die beste Lösungsmöglichkeit für das vorliegende Problem.
Das Schlüsselelement der gewichteten Punktbewertung sind die Bewertungskriterien, welche für alle Varianten von Löschanlagen unter den vorliegenden Werksbedingungen bepunktet werden.
Um eine geeignete Löschanlage für die Anwendung im Elektroraum auszumachen, stellte sich heraus, dass die folgenden Kriterien betrachtet werden müssen.
Lebenszykluskosten: Löschanlagen bringen einem Unternehmen primär keinen Umsatz ein, sodass auch Investitionen in diesem Bereich möglichst kosteneffizient ausfallen sollen. Falls mit einem großen Verlust im Schadensfall gerechnet wird, können jedoch Investitionen im Bereich des technischen Brandschutzes ein Unternehmen vor schlimmen wirtschaftlichen Einbußen und dem Verlust der Reputation bei Produktionsausfällen bewahren. Um die ökonomischste Variante zu finden, müssen zwingend die gesamten Lebenszykluskosten betrachtet werden. Dazu gehören folgende Kosten: Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung/Service, Reparatur/Ersatz, Energie, Bedienung (Personal/Training), Ausschuss, Ausfallrisiko, Umweltkosten und Entsorgung [5]. Auch Ausgaben für Korrosionsvorbeugung und Frostschutz müssen kalkuliert werden, um großen Schäden vorzubeugen. Im Falle einer (Fehl-)Auslösung soll die Löschanlage schnell wieder verfügbar sein, sodass eventuell eine Löschmittelreserve oder eine schnelle Belieferung durch den Löschmittelhersteller gegeben sein muss. Zusätzlich können die konkreten Kosten auch stark vom gewählten Anbieter abhängen. Außerdem ist beispielsweise die Herstellung der Raumdichtheit oder die benötigten Druckentlastungsflächen bei Gaslöschanlagen ein Kostenfaktor, der ohne spezielle Untersuchungen und Berechnungen nicht bestimmt werden kann.
Personenschutz: Bezüglich des Personenschutzes werden die Leitfähigkeit des Löschmittels und die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen betrachtet. Durch die Leitfähigkeit lassen sich Rückschlüsse auf die Gefährdung durch einen Stromschlag ziehen. Dabei ist ein wichtiges Kriterium bei Gaslöschanlagen der NOAEL (no observed adverse effect level). Das ist die höchste Löschgaskonzentration in Vol.-%, bei der noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt werden. [6]
Platzbedarf: Je nach Standort kann der verfügbare Raum für eine Löschanlage durch Bestandsbauten stark begrenzt oder sehr teuer sein, wie zum Beispiel in einem attraktiven Industriegebiet. Je nach Eigenschaften des Löschmittels unterscheidet sich auch der Platzbedarf. Faktoren wie Aggregatzustand bei der Lagerung oder das benötigte Volumen an Löschmittel, damit es seine vollständige Löschwirkung erreicht, spielen dabei eine große Rolle.
Sekundärschaden: Der Sekundärschaden beschreibt die Kosten, die benötigte Zeit und die eingesetzten Mittel, bis ein elektrischer Betriebsraum nach der Auslösung der Löschanlage wieder in Betrieb genommen werden kann. Alle brandbedingten Schäden werden dabei außenvorgelassen.
Nachhaltigkeit: Dieses Kriterium bewertet die Nachhaltigkeit einer Löschmethode. Betrachtet wird das Global Warming Potential (GWP), welches das Treibhausgaspotenzial eines Stoffes in Bezug auf CO₂ angibt. Aber auch die Toxizität der Löschmittel sowie die Zusammensetzung und Menge der entstehenden Brandgase werden berücksichtigt.
Löschzeit: Mit diesem Kriterium wird die Löschzeit der Löschmittel bewertet. Betrachtet wird die Zeit ab der Branddetektion. Die Löschzeit umfasst je nach Löschmittel die Vorwarnzeit, die Flutungszeit und die Dauer, bis das Feuer erlischt. Dieses Kriterium ist wichtig, da mit zunehmender Branddauer auch die Schwere des Brandereignisses zunimmt. Auch die Brandtemperaturen werden immer höher und folglich liegen mehr toxische Zerfallsprodukte vor.
Das Ergebnis der gewichteten Punktmethode wird, wie in Abbildung 1 exemplarisch abgebildet, als schnell erfassbare Übersicht der Vor- und Nachteile präsentiert. Die Gewichtungen hängen von den individuellen Bedingungen des jeweiligen Werkes/Unternehmens ab. Die anschließende Bewertung richtet sich dabei nach keinen festen Orientierungswerten, stattdessen werden die einzelnen Löschanlagen im Verhältnis zueinander bewertet. Bei der gewichteten Punktmethode für die Elektroräume des Cargill Werkes in Barby zeigt das Ergebnis, dass die Novec1230-Löschanlage derzeit die beste am Markt verfügbare Löschanlage für diese Anwendung ist.
Nachdem die Entscheidung für eine Löschanlage mit Hilfe der gewichteten Punktmethode getroffen wurde, sind die folgenden drei Schritte in der weiteren Planung unbedingt zu bedenken:
- Angebote für die am besten bepunkteten Löschanlagen einholen
- Fachplaner und die Versicherung bei der Planung miteinbeziehen
- Rückbau bzw. Stilllegung der aktuellen Brandschutztechnik planen und bereits vorhandene Infrastruktur verwenden
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass Löschanlagen eine sehr sinnvolle technische Brandschutzmaßnahme in elektrischen Betriebsräumen darstellen. Während in Neubauten auch durch andere Maßnahmen ein hohes Sicherheitsniveau erzeugt werden kann, ist dies in Bestandsbauten selten der Fall. Es ist stets zu bedenken, dass elektrische Betriebsräume einen wichtigen Teil der Infrastruktur darstellen, ohne den das Unternehmen stillsteht.
Darüber hinaus sollten organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten geprüft und geübt werden, damit das Personal im Ernstfall mit den Gefahren Feuer und Rauch, aber auch mit Elektrizität umgehen kann und entsprechende Maßnahmen frühestmöglich eingeleitet werden. Eine Notfallplanung unter Einbeziehung interner und externer Rettungskräfte im Vorfeld ist empfehlenswert.
Literatur
- E+S Rückversicherung AG, Brandschutz in Elektroräumen.
- C.-W. Otto, „Bauordnungsrecht“ in Handbuch für Bauingenieure, Handbuch für Bauingenieure, K. Zilch et al., Hg., Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2019, S. 1–25.
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 1997.
- B. Bender und K. Gericke, Hg., Pahl/Beitz Konstruktionslehre: Methoden und Anwendung erfolgreicher Produktentwicklung, 9. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2021.
- G. O. Koppeter, „Lebenszykluskosten von Brandmeldeanlagen in Eisenbahntunnel am Beispiel des Koralmtunnels“. Diplomarbeit, Hochschule Mittweida, Mittweida, 2016.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Hg., „DGUV Information 205–026: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“, 2018. [Online]. Verfügbar unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3248. Zugriff am: 3. Februar 2021.
- S.-L. Pries, „Bewertung der Notwendigkeit von Löschanlagen in elektrischen Versorgungs- und Schalträumen eines Produktionsbetriebes. Empfehlung und Gegenüberstellung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen durch technische Einrichtungen und Anlagen.“. Bachelorarbeit, Otto-von-Guericke-Universität, Magdeburg, 2021.
Autorin: Sophie-Louise Pries
(B.Sc. in Sicherheit und Gefahrenabwehr)
Werksstudentin bei der Cargill Deutschland GmbH am Standort Barby (Elbe) im Bereich Environment, Health & Safety
E‑Mail: Sophie_Louise_Pries@cargill.com
Sophie-Louise Pries (B.Sc. in Sicherheit und Gefahrenabwehr) arbeitet als Werksstudentin bei der Cargill Deutschland GmbH am Standort Barby (Elbe) im Bereich Environment, Health & Safety. Ihre Bachelorarbeit schrieb sie in Kooperation mit dem Unternehmen über das Thema „Bewertung der Notwendigkeit von Löschanlagen in elektrischen Versorgungs- und Schalträumen eines Produktionsbetriebes. Empfehlung und Gegenüberstellung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen durch technische Einrichtungen und Anlagen“. [7]
Die Ergebnisse aus ihrer sehr guten Abschlussarbeit stießen unternehmensintern weit über den Standort hinaus auf großes Interesse. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die künftige strategische Ausstattung von Elektroräumen mit Brandschutztechnik ist derzeit in der Diskussion.