Folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) wurden verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS voraussichtlich ab Januar 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden bzew. teilweise schon veröffentlcht wurden.
Neufassung TRGS
- 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
- 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“
Änderungen und Ergänzungen TRGS
- 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“
- 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- 903 „Biologische Grenzwerte“
- 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“
TRGS 410 „Expositionsverzeichnis“
In Tabelle 3 sind die zwei Änderungen aus der TRGS 410 vom 08.01.2021 gegenübergestellt.
Im Zusammenhang mit dem Thema „Hautgefährdung durch hautresorptive und krebserzeugende Gefahrstoffe und Einsatz von Handschuhen“ ist wichtig zu wissen, dass die dazugehörige TRGS 401 „Hautkontakt“ aktuell überarbeitet wird. Die neue Version der TRGS 401 wird hilfreiche Konkretisierungen zum o.g. Thema enthalten.
Neufassung TRGS 510 Lagerung
Ende November 2020 hatte die Leiterin des Arbeitskreises – Dr. Cordula Wilrich – auf den 36. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstagen die Änderungen der Neufassung erläutert. Aufgrund der breiten Bedeutung dieser TRGS ist nach aktuellem Planungsstand davon auszugehen, dass diese TRGS auch auf den nächsten Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstagen im November 2021 ein Thema sein wird: Wenn Sie also mehr erfahren wollen bzgl. Praxisbeispiele zur Anwendung der TRGS 510 im Betrieb, dann reservieren Sie sich schon einmal dieses Datum im Kalender: 37. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheits-Tage vom 24. –26. November 2021 in München – dann hoffentlich wieder als Präsenzveranstaltung.
Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, hier auf alle Neuerungen einzugehen (siehe dazu Beitrag Dr. Cordula Wilrich Seiten 8–10 in Sicherheitsingenieur 2/2021). Praktischerweise werden alle wesentlichen Änderungen auf der letzten Seite der TRGS 510 kompakt auf einer Seite zusammengefasst. Anbei ein paar der wesentlichen Änderungen:
Das erweiterte Inhaltsverzeichnis auf den Seiten 2 und 3 (inkl. Seitenzahlen und Überschriften der 2. Ebene) ermöglicht einen schnelleren Überblick über die 56-seitige TRGS.
Neu sind unter anderem ein paar Begriffsbestimmungen zum Beispiel für „brennbar“ sowie mehrere geänderte Mengenschwellen.
Des Weiteren gibt es einen neu strukturierten Abschnitt Nr. 4.3, in dem alle Regelungen zum Thema Zugangsbeschränkungen zusammengefasst sind: In der Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt werden, welche Kombination von Maßnahmen sicherstellt, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang zum Lager haben. Für Industrieparks wurden ein paar ergänzende Anforderungen aufgenommen. Als Maßnahmen – siehe Bild zu Beginn des Artikels – kommen z.B. die folgenden in Betracht:
- abschließbare Schränke, Gebäude, Lagerbereiche, Räume,
- Kameraüberwachung,
- regelmäßige Kontrollgänge,
- Werkszaun mit Zugangskontrolle und Identitätsnachweis,
- Anmeldung, Unterweisung, Kennzeichnung.
Wenn Sie sich fragen, warum die „Bezeichnungen“ der LGK (Lagerklasse), in Textform also z.B.
- 1: „Explosive Stoffe“,
- 2A: „Gase“ usw.
vor der ersten Spalte „LGK“ der Zusammenlagerungstabelle gestrichen wurden, findet sich im Text der Tabelle 12 die Erklärung dazu: „Die korrekte Zuordnung der LGK ist nur basierend auf dem Fließschema gemäß Anhang 2 möglich.“ Beim Ablesen der LGK nur aus der Zusammenlagerungstabelle ergibt sich in manchen Fällen eine falsche LGK!
Der Entwurf der TRGS 510 (Ausgabe: Dezember 2020) ist aktuell (Stand: 17.01.2021) auf der BAuA-Internetseite „Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe“ verlinkt.
TRGS 900: Neue AGW
In Tabelle 4 sind die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ zusammengestellt.
Neuer DFG MAK-Wert für Chlormethan im Jahr 2020
In der DFG MAK-Liste 2020 wurde der MAK für Chlormethan von 50 auf 10 ppm abgesenkt. Diese Absenkung ist jetzt auch für die Übernahme in die TRGS 900 geplant. Parallel zu diesen Änderungen der AGW durch die deutsche MAK-Kommission werden auch in EU-Richtlinien regelmäßig neue oder abgesenkte Grenzwerte veröffentlicht: In der Richtlinie (EU) 2019/1831 (sog. fünfte Liste der Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte – IOELV) wird u.a. für Chlormethan ein IOELV von 20 ppm genannt.
Das Problem an dieser Stelle ist, dass diese EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten spätestens bis zum 20. Mai 2021 umgesetzt werden muss. Für Deutschland bedeutet das die Veröffentlichung des IOELV als AGW in der TRGS 900. Um diese Frist einhalten zu können wurde der AGW bereits in der November-Sitzung 2020 des AGS „vorab unter Vorbehalt“ beschlossen, da bei einem Beschluss in der nächsten AGS-Sitzung im Mai 2021 die o.g. Umsetzungsfrist nicht einzuhalten wäre.
Der Beschluss erfolgte deshalb „unter Vorbehalt“, da es bei neuen oder abgesenkten MAK-Werten eine sog. Kommentierungsfrist bis zum jeweiligen Jahresende (2020) gibt. Deshalb kann erst Anfang 2021 endgültig entschieden werden, ob die Absenkung von 50 auf 10 ppm in die TRGS 900 übernommen wird. Sollten Kommentare eingehen, die gegen 10 ppm sprechen, wird fristgerecht mindestens der IOELV von 20 ppm in der TRGS 900 „formal umgesetzt“.
TRGS 910: Neue bzw. geänderte AK und TK
In Tabelle 5 sind die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 910 vom 13.01.2021 zusammengestellt. Achtung: In der Spalte „Erklärungen“ in der Tabelle 3 wird auf die korrekten EU-Richtlinien verwiesen. In der Version der TRGS 910 vom 13.01.2021 werden in den Bemerkungen f) und g) noch falsche EU-Richtlinien zitiert (Stand 27.01.2021).
TRGS 910: nicht immer Faktor 10 zwischen AK und TK
Wenn sich wie bei den beiden Stoffen Epichlorhydrin und MOCA nicht der Faktor 10 zwischen dem
- Akzeptanzrisiko von 4 : 10.000 zum
- Toleranzrisiko von 4 : 1.000
ergibt, kommen dafür zwei Gründe in Betracht:
- Neben Krebs verursachen viele Gefahrstoffe noch weitere Gesundheitsschäden, zum Beispiel Reizungen oder Organschädigungen. Die abgeleiteten Grenzwerte sollen aber natürlich nicht nur gegen Krebs, sondern gegen alle Gesundheitsschäden schützen. Ausschlaggebend für die Höhe der TK ist bei Epichlorhydrin daher nicht die eigentliche TK (4:1.000) von 6 ppm (23 mg/m³) sondern der niedrigere Wert von 2 ppm (8 mg/m³), der sich aufgrund der Reizwirkungen ergibt, was im dazugehörigen Begründungspapier nachgelesen werden kann.
- Bei BOELV besteht die Verpflichtung, dass jeder EU-Mitgliedsstaat mindestens diese Werte national umsetzen muss („Mindeststandard“). Eine Abweichung zu höheren nationalen Werten ist NICHT erlaubt, eine Abweichung zu niedrigeren Werten dagegen immer. BOELV werden in Deutschland meistens in die TRGS 910 übernommen, seltener in die TRGS 900.
Bei der nationalen Umsetzung der IOELV (für Stoffe mit Wirkschwellen, sog. gesundheitsbasierte Grenzwerte) sind auch höhere nationale Werte erlaubt. IOELV werden in die TRGS 900 übernommen.
Autorin: Dr. Birgit Stöffler
Sicherheitsingenieurin, Stlvtr. Mitglied im AGS, Mitglied im UAII
Glossar:
- AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe
- AGW: Arbeitsplatzgrenzwert (aus TRGS 900)
- AK: Akzeptanzkonzentration (gem. TRGS 910)
- BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- BOELV: Binding Occupational Exposure Limit Value: Verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert
- CMR: Krebserzeugend, Keimzellmutagen, Reproduktionstoxisch
- DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
- GW: Grenzwert
- IFA: Institut für Arbeitsschutz der DGUV
- IOELV: Indicative Occupational Exposure Limit Value: Arbeitsplatz-Richtgrenzwert („nicht verbindlicher“ Arbeitsplatzgrenzwert)
- LGK: Lagerklasse
- MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
- RL: (EU-)Richtlinie
- TK: Toleranzkonzentration (gem. TRGS 910)
- TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe
Infokasten: Links/Download
- BOELV: Übersicht aller EU-RL: Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission: https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeitsplatzgrenzwerte/verbindliche-arbeitsplatzgrenzwerte-der-eu-kommission/index.jsp und https://roempp.thieme.de/lexicon/RD-02–04033
- DFG MAK-Liste 2019: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/9783527826155
- DFG MAK-Liste 2020: https://series.publisso.de/sites/default/files/documents/series/mak/lmbv/Vol2020/Iss1/Doc001/mbwl_2020_deu.pdf bzw. https://series.publisso.de/de/pgseries/overview/mak/lmbv/curIssue
- EU-AGW: https://roempp.thieme.de/lexicon/RD-05–00214
- IOELV: Übersicht aller EU-RL: Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte: https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeitsplatzgrenzwerte/auslaendische-und-eu-grenzwerte/index.jsp; bzw. https://roempp.thieme.de/lexicon/RD-09–00200
- RL (EU) 2019/130: u.a. Epichlorhydrin: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0130
- RL (EU) 2019/983: u.a. MOCA: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0983
- RL (EU) 2019/1831: u.a. Chlormethan: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1831
- Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstage: https://www.sv-veranstaltungen.de/de/event/mgst/
- Neues vom AGS: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/Neues-vom-AGS.html (Stand: Januar 2021)
- TRGS – alle aktuell gültigen: www.baua.de/trgs
- TRGS 510: ENTWURF, Stand: Dezember 2020: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/Neues-vom-AGS.html
- TRGS 910: Begründungspapier Epichlorhydrin, (Ausgabe: Januar 2021): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/910/910-epichlorhydrin.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- TRGS 910: Begründungspapier MOCA, (Ausgabe: Januar 2021): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/910/910-moca.pdf?__blob=publicationFile&v=2