Folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) wurden verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS voraussichtlich ab Sommer 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Änderungen und Ergänzungen TRGS
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“
Im Nachgang zur 67. AGS-Sitzung hat der AGS außerdem eine Neufassung der TRGS 505 Blei im schriftlichen Verfahren beschlossen. Mit deren Bekanntmachung wird auch der schon früher erfolgte Beschluss bzgl. der BGW-Absenkung für Blei in die TRGS 903 aufgenommen.
TRGS 900: Änderungen und Ergänzungen
In Tabelle 1 sind die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ zusammengestellt.
TRGS 910: Änderungen und Ergänzungen
In Tabelle 2 sind die Änderungen und Ergänzungen der TRGS 910 zusammengestellt.
Blei: TRGS 505 und TRGS 903
Für Blei ist sowohl die TRGS 505 mit den dazugehörigen Schutzmaßnahmen als auch die TRGS 903 mit dem biologischen Grenzwert zu beachten. „Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt machen“: So könnte man den im Folgenden beschriebenen Zusammenhang zwischen der TRGS 505 und der TRGS 903 angeben.
Die letzte Version der TRGS 505 Blei stammte aus dem Jahr 2007. Dort wurden als biologische Grenzwerte folgende Blutbleiwerte genannt:
- 400 μg/l bei männlichen Beschäftigten
- 300 μg/l bei weiblichen Beschäftigten
In der früheren Version der TRGS 903 waren die dazugehörigen BGW genannt:
- 400 μg/l bzw.
- 300 μg/l für Frauen 45 Jahre.
In der letzten Spalte der Tabelle („Festlegung Begründung“) befand sich eine wichtige Bemerkung: „7 Beibehaltung des bisherigen BGW als Umsetzung der RL 98/24/EG, Neufestsetzung in Vorbereitung“. Für die aufmerksam Lesenden wurde hier bereits auf eine anstehende Veränderung dieser Werte hingewiesen.
Aber auch schon vor 2021 gab es eine Möglichkeit, den inzwischen abgesenkten BGW in Erfahrung zu bringen: Auf den Internetseiten der BAuA finden sich für ein paar der BGW die „Begründungen zu biologischen Grenzwerten“ – siehe „Infokasten Links/Download“.
Und jetzt nicht abschrecken lassen von einem 92 Seiten langen Begründungspapier – Ausgabe Oktober 2017: Wichtige Informationen finden sich meistens auf der ersten oder auf der letzten Seite: In diesem Fall steht der entscheidende Satz direkt auf Seite 1: „Der BGW (Wert im biologischen Material) nach TRGS 903 beträgt 150 µg/l (PbB) *).“
Und auch hier lohnt es sich wieder den Inhalt des Sternchens hinter PbB durchzulesen, der da lautet: „Die Absenkung des BGW für Blei auf 150 µg/l wurde beschlossen und wird mit Bekanntmachung der entsprechend überarbeiteten TRGS 505 „Blei“ in die TRGS 903 übernommen.“
Der abgesenkte BGW von Blei wurde bereits in der 60. AGS-Sitzung im Mai 2017 verabschiedet, weshalb das Begründungspapier den „Stand: Mai 2017“ hat.
Es fällt auf, dass es früher zwei BGW gab. Einen BGW für
- männliche Beschäftigte bzw. für
- gebärfähige Frauen ( 45 Jahre).
In der neuen TRGS 505 ist folgende Ergänzung zu finden: „Dieser Wert [150 µg/l] gilt nicht für Beschäftigte im gebärfähigen Alter“ oder anders formuliert: „Bei Einhaltung des BGW kann eine Gefährdung für das ungeborene Kind nicht ausgeschlossen werden“.
Für Blei und Bleiverbindungen ergibt sich ein Beschäftigungsverbot sowohl aus
- der TRGS 505, Abschnitt „7 Beschäftigungsbeschränkungen“ als auch aus
- dem Mutterschutzgesetz (§ 11 für schwangere und § 12 für stillende Frauen).
Der Hintergrund der stark verzögerten Inkraftsetzung des abgesenkten BGW lässt sich wie folgt erklären: Erst mit der neuen Version der TRGS 505 stehen auch entsprechende „strenge“ Schutzmaßnahmen zur Verfügung, um den abgesenkten BGW auch einhalten zu können. Das ist gemeint mit: „Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt in Kraft treten lassen“:
- Schritt 1: Neue Schutzmaßnahmen aus neuer TRGS 505;
- Schritt 2: BGW-Absenkung in TRGS 903.
Im Mai 2021 wurde die neue Version der TRGS 505 Blei (Ausgabe: März 2021) veröffentlicht.
Diese neue Version der TRGS 505 enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen zur Unterschreitung des Biologischen Grenzwertes (BGW) von jetzt nur noch 150 μg Blei/L Blut.
Jetzt werden Sie sich als Sicherheitsfachkraft vielleicht fragen, was interessiert mich die TRGS 505, wenn doch in meinen Betrieben gar kein Blei oder Bleigemische verwendet werden?
Nun ja, die TRGS 505 gehört zu den TRGS der 500er-Reihe – also zu den TRGS, die Schutzmaßnahmen beschreiben. Daher liegt die Vermutung nahe, dass hier aktuell gültige und eventuell sogar neuere Erkenntnisse zum Thema Schutzmaßnahmen veröffentlicht wurden, die bestimmt auch übertragbar sind auf Gefahrstoffe mit gleichen Gefahren wie bei Blei.
Bei Blei steht das persönliche Verhalten bezüglich Sauberkeit im direkten Zusammenhang mit der Höhe des Blutbleispiegels. Deshalb enthält die neue Version der TRGS 505 detaillierte Informationen zu vielen Hygienemaßnahmen.
Anhang 4 zur TRGS 505 enthält zudem eine Musterbetriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung.
Ausblick: Novellierung der GefStoffV
Die Novellierung der GefStoffV steht in den Startlöchern. Im Sommer soll endlich der Referentenentwurf erstellt sein, der dann durch die betroffenen Kreise kommentiert werden kann.
Wesentliche Änderungen wird es zu den Themen Risikokonzept (d. h. Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Stoffe) und Asbest geben.
Autorin: Dr. Birgit Stöffler
Sicherheitsingenieurin,
stellv. Mitglied im AGS, Mitglied im UAII
Glossar
- AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe
- AGW: Arbeitsplatzgrenzwert (aus TRGS 900)
- AK: Akzeptanzkonzentration (gem. TRGS 910)
- BGW: Biologischer Grenzwert
- BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- GW: Grenzwert
- Pb: Blei
- PbB: Blutblei
- RL: (EU-)Richtlinie
- TK: Toleranzkonzentration (gem. TRGS 910)
- TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe
Links/Download
- Neues aus dem AGS (Stand: 07.06.2021): https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/Neues-vom-AGS.html
- Mutterschutzgesetz – Ausfertigungsdatum: 23.05.2017: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/MuSchG.pdf
- RL (EU) 98/24/EG: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31998L0024&from=EN
- TRGS 505: Blei: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-505.html
- TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html
- TRGS 903: Biologische Grenzwerte (BGW): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-903.html
- TRGS 903: Begründungen zu biologischen Grenzwerten: Blei und anorganische Bleiverbindungen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/903/903-blei.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html