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Neue Grenzwerte aus TRGS 900 und 910 und neue Version der TRGS 505 Blei

Neue Grenzwerte aus TRGS 900 und 910 und neue Version der TRGS 505 Blei
Neues aus dem AGS

Bei sein­er 68. Sitzung am 4. und 5. Mai 2021 hat der Auss­chuss für Gefahrstoffe u. a. Änderun­gen und Ergänzun­gen der TRGS 900 und TRGS 910 ver­ab­schiedet. Die 68. AGS-Sitzung fand zum zweit­en Mal in dig­i­taler Form statt.

Fol­gende Tech­nis­che Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) wur­den ver­ab­schiedet, die nach rechts­förm­lich­er Prü­fung durch das BMAS voraus­sichtlich ab Som­mer 2021 im Gemein­samen Min­is­te­ri­al­blatt (und im Inter­net) veröf­fentlicht werden.

Änderungen und Ergänzungen TRGS

  • TRGS 900 „Arbeit­splatz­gren­zw­erte“
  • TRGS 910 „Risikobe­zo­genes Maß­nah­menkonzept für Tätigkeit­en mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstoffen“

Im Nach­gang zur 67. AGS-Sitzung hat der AGS außer­dem eine Neu­fas­sung der TRGS 505 Blei im schriftlichen Ver­fahren beschlossen. Mit deren Bekan­nt­machung wird auch der schon früher erfol­gte Beschluss bzgl. der BGW-Absenkung für Blei in die TRGS 903 aufgenommen.

TRGS 900: Änderungen und Ergänzungen

In Tabelle 1 sind die Änderun­gen und Ergänzun­gen der TRGS 900 „Arbeit­splatz­gren­zw­erte“ zusammengestellt.

TRGS 910: Änderungen und Ergänzungen

In Tabelle 2 sind die Änderun­gen und Ergänzun­gen der TRGS 910 zusammengestellt.

Blei: TRGS 505 und TRGS 903

Für Blei ist sowohl die TRGS 505 mit den dazuge­höri­gen Schutz­maß­nah­men als auch die TRGS 903 mit dem biol­o­gis­chen Gren­zw­ert zu beacht­en. „Nicht den zweit­en Schritt vor dem ersten Schritt machen“: So kön­nte man den im Fol­gen­den beschriebe­nen Zusam­men­hang zwis­chen der TRGS 505 und der TRGS 903 angeben.

Die let­zte Ver­sion der TRGS 505 Blei stammte aus dem Jahr 2007. Dort wur­den als biol­o­gis­che Gren­zw­erte fol­gende Blut­blei­w­erte genannt:

  • 400 μg/l bei männlichen Beschäftigten
  • 300 μg/l bei weib­lichen Beschäftigten

In der früheren Ver­sion der TRGS 903 waren die dazuge­höri­gen BGW genannt:

  • 400 μg/l bzw.
  • 300 μg/l für Frauen 45 Jahre.

In der let­zten Spalte der Tabelle („Fes­tle­gung Begrün­dung“) befand sich eine wichtige Bemerkung: „7 Beibehal­tung des bish­eri­gen BGW als Umset­zung der RL 98/24/EG, Neufest­set­zung in Vor­bere­itung“. Für die aufmerk­sam Lesenden wurde hier bere­its auf eine anste­hende Verän­derung dieser Werte hingewiesen.

Aber auch schon vor 2021 gab es eine Möglichkeit, den inzwis­chen abge­senk­ten BGW in Erfahrung zu brin­gen: Auf den Inter­net­seit­en der BAuA find­en sich für ein paar der BGW die „Begrün­dun­gen zu biol­o­gis­chen Gren­zw­erten“ – siehe „Infokas­ten Links/Download“.

Und jet­zt nicht abschreck­en lassen von einem 92 Seit­en lan­gen Begrün­dungspa­pi­er – Aus­gabe Okto­ber 2017: Wichtige Infor­ma­tio­nen find­en sich meis­tens auf der ersten oder auf der let­zten Seite: In diesem Fall ste­ht der entschei­dende Satz direkt auf Seite 1: „Der BGW (Wert im biol­o­gis­chen Mate­r­i­al) nach TRGS 903 beträgt 150 µg/l (PbB) *).“

Und auch hier lohnt es sich wieder den Inhalt des Sternchens hin­ter PbB durchzule­sen, der da lautet: „Die Absenkung des BGW für Blei auf 150 µg/l wurde beschlossen und wird mit Bekan­nt­machung der entsprechend über­ar­beit­eten TRGS 505 „Blei“ in die TRGS 903 übernommen.“

Der abge­senk­te BGW von Blei wurde bere­its in der 60. AGS-Sitzung im Mai 2017 ver­ab­schiedet, weshalb das Begrün­dungspa­pi­er den „Stand: Mai 2017“ hat.

Es fällt auf, dass es früher zwei BGW gab. Einen BGW für

  • männliche Beschäftigte bzw. für
  • gebär­fähige Frauen ( 45 Jahre).

In der neuen TRGS 505 ist fol­gende Ergänzung zu find­en: „Dieser Wert [150 µg/l] gilt nicht für Beschäftigte im gebär­fähi­gen Alter“ oder anders for­muliert: „Bei Ein­hal­tung des BGW kann eine Gefährdung für das unge­borene Kind nicht aus­geschlossen werden“.

Für Blei und Bleiverbindun­gen ergibt sich ein Beschäf­ti­gungsver­bot sowohl aus

  • der TRGS 505, Abschnitt „7 Beschäf­ti­gungs­beschränkun­gen“ als auch aus
  • dem Mut­ter­schutzge­setz (§ 11 für schwan­gere und § 12 für stil­lende Frauen).

Der Hin­ter­grund der stark verzögerten Inkraft­set­zung des abge­senk­ten BGW lässt sich wie fol­gt erk­lären: Erst mit der neuen Ver­sion der TRGS 505 ste­hen auch entsprechende „strenge“ Schutz­maß­nah­men zur Ver­fü­gung, um den abge­senk­ten BGW auch ein­hal­ten zu kön­nen. Das ist gemeint mit: „Nicht den zweit­en Schritt vor dem ersten Schritt in Kraft treten lassen“:

  • Schritt 1: Neue Schutz­maß­nah­men aus neuer TRGS 505;
  • Schritt 2: BGW-Absenkung in TRGS 903.

Im Mai 2021 wurde die neue Ver­sion der TRGS 505 Blei (Aus­gabe: März 2021) veröffentlicht.

Diese neue Ver­sion der TRGS 505 enthält beson­dere Schutz­maß­nah­men für Tätigkeit­en mit Blei, anor­gan­is­chen Bleiverbindun­gen und blei­halti­gen Gemis­chen zur Unter­schre­itung des Biol­o­gis­chen Gren­zw­ertes (BGW) von jet­zt nur noch 150 μg Blei/L Blut.

Jet­zt wer­den Sie sich als Sicher­heits­fachkraft vielle­icht fra­gen, was inter­essiert mich die TRGS 505, wenn doch in meinen Betrieben gar kein Blei oder Bleigemis­che ver­wen­det werden?

Nun ja, die TRGS 505 gehört zu den TRGS der 500er-Rei­he – also zu den TRGS, die Schutz­maß­nah­men beschreiben. Daher liegt die Ver­mu­tung nahe, dass hier aktuell gültige und eventuell sog­ar neuere Erken­nt­nisse zum The­ma Schutz­maß­nah­men veröf­fentlicht wur­den, die bes­timmt auch über­trag­bar sind auf Gefahrstoffe mit gle­ichen Gefahren wie bei Blei.

Bei Blei ste­ht das per­sön­liche Ver­hal­ten bezüglich Sauberkeit im direk­ten Zusam­men­hang mit der Höhe des Blut­bleispiegels. Deshalb enthält die neue Ver­sion der TRGS 505 detail­lierte Infor­ma­tio­nen zu vie­len Hygienemaßnahmen.

Anhang 4 zur TRGS 505 enthält zudem eine Muster­be­trieb­san­weisung gemäß Gefahrstoffverordnung.

Ausblick: Novellierung der GefStoffV

Die Nov­el­lierung der Gef­Stof­fV ste­ht in den Startlöch­ern. Im Som­mer soll endlich der Ref­er­ente­nen­twurf erstellt sein, der dann durch die betrof­fe­nen Kreise kom­men­tiert wer­den kann.

Wesentliche Änderun­gen wird es zu den The­men Risikokonzept (d. h. Schutz­maß­nah­men für kreb­serzeu­gende Stoffe) und Asbest geben.


Foto: privat

Autorin: Dr. Bir­git Stöffler

Sicher­heitsin­ge­nieurin,

stel­lv. Mit­glied im AGS, Mit­glied im UAII


Glossar

  • AGS: Auss­chuss für Gefahrstoffe
  • AGW: Arbeit­splatz­gren­zw­ert (aus TRGS 900)
  • AK: Akzep­tanzkonzen­tra­tion (gem. TRGS 910)
  • BGW: Biol­o­gis­ch­er Grenzwert
  • BMAS: Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales
  • GW: Gren­zw­ert
  • Pb: Blei
  • PbB: Blut­blei
  • RL: (EU-)Richtlinie
  • TK: Tol­er­anzkonzen­tra­tion (gem. TRGS 910)
  • TRGS: Tech­nis­che Regel für Gefahrstoffe

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