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Neues aus dem AGS

Neue Berufungsperiode 2019–2022
Neues aus dem AGS

Neues aus dem AGS
Foto: Stöffler
In der ersten Sitzung der neuen Beru­fungspe­ri­ode von 2019–2022 tagte der Auss­chuss für Gefahrstoffe (AGS) im Mai nur einen statt wie nor­maler­weise üblich zwei Tage. Prax­is­rel­e­vant ist ins­beson­dere die Ver­ab­schiedung der über­ar­beit­eten TRGS 500 – Schutzmaßnahmen.

In der 64. Sitzung am 9. Mai 2019 hat der AGS die Neu­fas­sung der TRGS 500 „Schutz­maß­nah­men“ beschlossen und dem BMAS zur Bekan­nt­machung vorgeschlagen.

Neue Berufungsperiode

Für die neue Beru­fungspe­ri­ode von 2019–2022 wur­den als Vor­sitzen­der Dr. Mar­tin Kayser (BASF SE) und als stel­lvertre­tende Vor­sitzende Anni­ka Wörs­dör­fer (DGB) bestätigt.

Wieder drei Unterausschüsse

Berat­en wurde zudem die Ein­rich­tung bzw. Fort­führung der bish­eri­gen drei Unterausschüsse:

  • UA I „Gefahrstoff­man­age­ment“ (Vor­sitzende Dr. Ursu­la Vater, Regierung­sprä­sid­i­um Kassel),
  • UA II „Schutz­maß­nah­men“ (Vor­sitzen­der Dr. Oswald Losert, BG Rohstoffe und chemis­che Indus­trie) und
  • UA III „Gefahrstoff­be­w­er­tung“ (neue Vor­sitzende Dr. Brigitte Simon-Het­tich, Mer­ck Health­care KGaA)

Anzahl der Mitglieder

Die Anzahl der Mit­glieder und Stel­lvertreter wurde von 44 auf 40 reduziert mit neuer Verteilung: je vier Mit­glieder und je vier Stel­lvertreter der

  • Arbeit­ge­ber,
  • Arbeit­nehmer,
  • geset­zlichen Unfallversicherung,
  • Län­der­be­hör­den und
  • Sachver­ständi­gen.

Koordinierungskreis

Fort­ge­set­zt wird eben­falls der sog. Koor­dinierungskreis, der sich aus den AGS- bzw. UA-Vor­sitzen­den, sowie Vertretern des BMAS zusam­menset­zt. Seine Auf­gabe ist die Struk­turierung der Arbeit­en des AGS und der Unter­auss­chüsse und die Organ­i­sa­tion der Abstim­mung bzw. die Zusam­me­nar­beit mit anderen Gremien.

Steuerungskreis

Neu ist die Ein­rich­tung eines soge­nan­nten Steuerkreis­es, in dem die Zusam­me­nar­beit aller Auss­chüsse abges­timmt wer­den soll und der bei der Koor­dinierung von auss­chussüber­greifend­en Fragestel­lun­gen zum Ein­satz kommt, nachzule­sen in der Geschäft­sor­d­nung des AGS 2019–2022 – siehe Infokas­ten Links/Downloads.

Gemeinsamer Ausschusstag

Eben­falls neu war der am 8. Mai 2019 durchge­führte gemein­same Auss­chusstag, der die Zusam­me­nar­beit der ins­ge­samt fünf Arbeitss­chutz-Auss­chüsse beim BMAS verbessern soll. Diese fünf Auss­chüsse sind:

  • Auss­chuss für Biol­o­gis­che Arbeitsstoffe (ABAS),
  • Auss­chuss für Betrieb­ssicher­heit (ABS),
  • Auss­chuss für Arbeitsmedi­zin (AfAMed),
  • Auss­chuss für Gefahrstoffe (AGS) und
  • Auss­chuss für Arbeitsstät­ten (ASTA).

Eine beson­dere Wertschätzung für alle anwe­senden Auss­chuss­mit­glieder war die Über­re­ichung der per­sön­lich vom Bun­desmin­is­ter Huber­tus Heil unterze­ich­neten Beru­fung­surkunde durch Maria Brit­ta Loskamp, Lei­t­erin Abteilung III Arbeit­srecht und Arbeitss­chutz beim BMAS (Foto aller beim Auss­chusstag anwe­senden AGS-Mit­glieder – siehe Infokas­ten Links/Downloads).

Arbeitsprogramm 2019–2022

Das neue Arbeit­spro­gramm des AGS befind­et sich zur Zeit noch in der Beratung und Abstim­mung. Es soll in der näch­sten AGS-Sitzung im Novem­ber final­isiert wer­den. Da das BMAS diesem Arbeit­spro­gramm erst noch zus­tim­men muss, find­et sich aktuell noch keine Veröf­fentlichung der The­men auf den BAuA-Inter­net­seit­en. Aus dem alten Arbeit­spro­gramm 2015–2018 lassen sich aber jet­zt schon die Veröf­fentlichung der fol­gen­den Rechtsvorschriften für die Beru­fungspe­ri­ode 2019–2022 ableiten:

Fortschrei­bung:

  • TRGS 910 – Risikobe­zo­genes Maß­nah­menkonzept für Tätigkeit­en mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstoffen
  • BekGS 409 – REACH, CLP und Gefahrstoffrecht/Arbeitsschutz

Anpas­sung: TRGS

  • 519 – Asbest – ASI-Arbeiten
  • 528 – Schweißtechn. Arbeiten
  • 559 – Min­er­alis­ch­er Staub

Über­ar­beitung: TRGS

  • 401 – Hautkontakt
  • 510 – Lagerung in orts­be­weglichen Behältern
  • 600 – Substitution

Beteiligung an TRGS

Sie haben keine Möglichkeit, Ihre Erfahrun­gen aus der betrieblichen Prax­is bei der Über­ar­beitung von TRGS mit einzubrin­gen? Doch, nur wis­sen das viele nicht. Deswe­gen, nutzen Sie die Möglichkeit der Beteili­gung: Wenn eine TRGS angepasst wer­den soll, wird dieser Hin­weis auf der BAuA-Inter­net­seite bekan­nt gegeben. Kom­mentare und Hin­weise der Anwen­der sind willkom­men – Link siehe Infokas­ten Links/Downloads. Diese Inter­net­seite wird in regelmäßi­gen Abstän­den aktualisiert.

Krebserzeugende Stoffe

Im Zusam­men­hang mit der Fortschrei­bung der TRGS 910 wird in den kom­menden vier Jahren unter anderem an einem Gesamtkonzept für Tätigkeit­en mit kreb­serzeu­gen­den Stof­fen am Arbeit­splatz gear­beit­et. In dieses Gesamtkonzept fließen auch die vie­len neuen auf europäis­ch­er Ebene rechtsverbindlichen Luft­gren­zw­erte (BOEL) für kreb­serzeu­gende Gefahrstoffe mit ein: Am 20.06.2019 wurde bere­its die 3. Welle zur Anpas­sung der Kreb­srichtlin­ie im EU-Amts­blatt veröf­fentlicht – Link siehe Infokas­ten Links/Downloads.

Schnittstelle REACH – Arbeitsschutz

Ein weit­eres Schw­er­punk­t­the­ma wird die Schnittstelle „REACH – Arbeitss­chutz“ darstellen. Der BDI hat angekündigt am 6. Novem­ber 2019 mit dem Bun­de­sanzeiger Ver­lag einen gemein­samen Work­shop zum The­ma „REACH ver­sus Arbeitss­chutz: Prob­leme – Her­aus­forderun­gen – Lösun­gen“ zu ver­anstal­ten – Link siehe Infokas­ten Links/Downloads.

Novellierte GefStoffV – 2021

Mit großer Span­nung wird (schon seit einiger Zeit) die Nov­el­lierung der Gef­Stof­fV erwartet. In Abhängigkeit vom Asbest­di­a­log und Umset­zung weit­er­er Richtlin­ien, wie zum Beispiel der BiozidRL, ist aktuell noch nicht abzuse­hen, wann die nov­el­lierte Gef­Stof­fV in Kraft treten wird. 2021?


Glossar:

  • AGS: Auss­chuss für Gefahrstoffe
  • BDI: Bun­desver­band der Deutschen Industrie
  • BMAS: Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales
  • BOEL(V): Bind­ing Occu­pa­tion­al Expo­sure Lim­it (Val­ue)
  • REACH: Reg­istrierung, Evaluierung, „Autorisierung“ (= Zulas­sung) und Beschränkung von Chemikalien
  • TRGS: Tech­nis­che Regel für Gefahrstoffe
  • UA: Unter­auss­chuss (des AGS)


Foto: privat

Autorin: Dr. Bir­git Stöffler

Sicher­heitsin­ge­nieurin,
Stlvtr. Mit­glied im AGS, Mit­glied im UAII

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