Am 1. Januar 2018 ist das neue Planungsvertragsrecht in Kraft getreten. Passend dazu ist in der VBI-Schriftenreihe eine Broschüre erschienen, die Ingenieuren und Architekten hilft, das neue Vertragsrecht in der Planungspraxis sicher anzuwenden. Sie bildet den Text der neuen gesetzlichen Regelungen der §§ 650p ff. BGB vollständig ab.
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