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Geeignete PSA zum Schutz vor Elektrounfällen finden und anwenden

Schutz vor Körperdurchströmung und Störlichtbögen
Geeignete PSA zum Schutz vor Elektrounfällen finden und anwenden

Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen (PSA) zum Schutz vor elek­trischen Unfällen (Elek­troun­fällen) sind ein wichtiges Ele­ment des TOP-Schutzkonzepts für elek­tro­n­is­ches Per­son­al. Wie Sie die geeignete PSA find­en und anwen­den, lesen Sie im Folgenden.

Unter elek­trischen „Stro­mun­fällen“ ver­ste­ht man:

  • die gefährliche elek­trische Kör­per­durch­strö­mung und
  • den Stör­licht­bo­ge­nun­fall, der vor­rangig mit Ver­bren­nun­gen ver­bun­den ist.

Die Anzahl der tödlichen Stro­mun­fälle im Erfas­sungs­bere­ich der Beruf­sgenossen­schaft ETEM (Quelle: Insti­tut zur Erforschung elek­trisch­er Unfälle der BG ETEM) lag in den let­zten 20 Jahren zwis­chen einem und 13 Unfällen je Jahr. Daneben existiert eine hohe dreis­tel­lige Zahl von meldepflichti­gen Stro­mun­fällen. Der Ein­satz von PSA zum Schutz vor Kör­per­durch­strö­mung und Stör­licht­bö­gen ist also eine unbe­d­ingte Notwendigkeit für sicheres Arbeit­en an und in der Nähe von elek­trischen Anlagen.

PSA zum Schutz vor Körperdurchströmung

Bei der PSA zum Schutz vor Kör­per­durch­strö­mung han­delt es sich vor­rangig um elek­trisch isolierende PSA. Sie find­et ihren Ein­satz haupt­säch­lich beim anweisungspflichti­gen Arbeit­en unter Span­nung (AuS) an allen Niederspannungs-(NS)-Anlagen und an Mittelspannungs-(MS)-Freileitungen. Aber auch beim Arbeit­en in der Nähe unter Span­nung ste­hen­der Anla­gen und auch für Schalthand­lun­gen wird isolierende PSA verwendet.

Unter elek­trisch isolieren­der PSA ver­ste­ht man fol­gende Produkte:

  • Isolierende Hand­schuhe (gemäß EN 60903)
  • Isolierende Ärmel (EN 60984)
  • Isolierende Schutzbek­lei­dung (EN 50286)
  • Isolieren­des Schuh­w­erk (EN 50321)
  • Isolierende Helme (EN 50365)

Welche PSA für welche Tätigkeit benötigt wird, hängt von der aus­gewählten AuS-Tech­nolo­gie ab. Bei den meis­ten Arbeit­en im NS-Bere­ich wer­den nur der isolierende Hand­schuh und der Helm ver­wen­det. Die isolierende Schutzbek­lei­dung kommt haupt­säch­lich bei Arbeit­en an NS-Freileitun­gen zur Anwen­dung, während isolierende Ärmel beim Arbeit­en an MS-Freileitun­gen benutzt werden.

Elek­trisch isolierende PSA muss mit dem Dop­pel­dreieck und ein­er zusät­zlichen Klasse­nangabe gekennze­ich­net wer­den. Die Klasse­nangabe kennze­ich­net den Anwen­dungs­bere­ich der PSA hin­sichtlich der max­i­mal zuläs­si­gen Nennspan­nung der Anla­gen, an denen die PSA einge­set­zt wer­den kann. Der Anwen­dungs­bere­ich begin­nt bei

  • Klasse 00 (bis 500 V Wech­selspan­nung und 750 V Gle­ichspan­nung) und endet bei
  • Klasse 4 (bis 36 kV Wech­selspan­nung und 54 kV Gleichspannung).

Höhere Schutzk­lassen sind aus ergonomis­chen Grün­den aktuell nicht möglich. Die Auswahl der erforder­lichen Iso­la­tion­ss­chutzk­lasse der PSA erfol­gt dementsprechend anhand der Nennspan­nung der Anlage, an der gear­beit­et wer­den soll.

PSA zum Schutz vor Störlichtbögen (PSAgS)

Von einem Stör­licht­bo­gen gehen ver­schiedene Effek­te aus, die zu ein­er Gefährdung von Per­so­n­en in unmit­tel­bar­er Nähe des Stör­licht­bo­gens führen. Hin­sichtlich der per­sön­lichen Schutz­maß­nah­men hat man sich auf die ther­mis­chen Wirkun­gen des Stör­licht­bo­gens konzen­tri­ert, weil von diesen mit höher­er Wahrschein­lichkeit irre­versible bis tödliche Ver­let­zun­gen aus­ge­hen (Def­i­n­i­tion von PSAgS: Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen zum Schutz vor den ther­mis­chen Gefahren des Störlichtbogens).

Prinzip­iell müssen bei der Beurteilung der Stör­licht­bo­genge­fährdung alle Arbeit­en berück­sichtigt wer­den, die an oder in der Nähe ein­er offe­nen Anlage, deren span­nungs­freier Zus­tand noch nicht her- oder sichergestellt wurde, mit direk­tem Kon­takt zur Anlage durchge­führt wer­den. Das kann unter anderem die Umset­zung der fünf Sicher­heit­sregeln oder das Arbeit­en unter Span­nung (AuS) sein. Energiere­iche und gefährliche Stör­licht­bö­gen kön­nen bei einem Großteil der NS-Anla­gen und an allen MS-Anla­gen in der öffentlichen und indus­triellen Energiev­er­sorgung sowie an leis­tungsstarken Bat­teriean­la­gen (zum Beispiel in der Elek­tro­mo­bil­ität) auftreten. PSAgS ist somit für fast jede Elek­tro­fachkraft relevant.

Die PSAgS selb­st beste­ht grund­sät­zlich min­destens aus einem

  • Gesichtss­chutz (gemäß EN 166 und GS-ET 29),
  • Hand­schutz (EN 60903 oder EN 407 in Verbindung mit GS-ET 42–1/2) und der
  • Bek­lei­dung (EN 61482–2).

Das in Europa genutzte, so soge­nan­nte Box-Test-Prüfver­fahren der PSAgS führt in der Typ­prü­fung zu ein­er Schutzein­teilung der PSAgS in die zwei Schutzklassen:

  • Klasse 1 (APC 1) und
  • Klasse 2 (APC 2).

Die Schwere der Auswirkun­gen eines Stör­licht­bo­gens ist prinzip­iell abhängig von der im Stör­licht­bo­gen umge­set­zten Licht­bo­genen­ergie, die im Falle eines Stör­licht­bo­ge­nun­falls an der Anlage auftritt. Je größer diese Energie ist, desto größer ist die Gefahr schw­er­er Ver­bren­nun­gen. Die Auswahl der erforder­lichen PSA-Schutzk­lasse erfol­gt dem­nach nach der im Fehler­fall zu erwartenden Licht­bo­genen­ergie am Arbeit­splatz und nicht anhand der Kurz­schlus­sleis­tung oder der Nennspan­nung der Anlage. Die Auswahl der Stör­licht­bo­gen­schutzk­lasse der PSAgS erfol­gt dann auf der Grund­lage des in der DGUV Infor­ma­tion 203–077 (siehe Link­tipp oben) beschriebe­nen Berech­nungsal­go­rith­mus´. Die im Jahr 2020 veröf­fentlichte neue Ver­sion dieses Doku­ments wird neben der Stör­licht­bo­genen­ergieberech­nung für Wech­selspan­nungsan­la­gen zusät­zlich auch einen Berech­nungsal­go­rith­mus für Gle­ichspan­nungsan­la­gen bein­hal­ten. Weit­er­hin wer­den erst­ma­lig konkrete Aus­sagen zu den unteren Gren­zen der Anwen­dung von PSAgS gemacht und es ist eine Risiko­be­tra­ch­tung hinzuge­fügt wor­den, um die Licht­bo­genge­fahr an Anla­gen mit hohen Kurz­schlussen­ergien ein­schätzen zu können.


Linktipp


Foto: BSD GmbH

Autor: Dr.-Ing. Thomas Jordan
Forschung und Entwick­lung, BSD Bil­dungs- und Ser­vicezen­trum GmbH
t.jordan@bsd-dresden.de

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