1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Sicherheitsingenieur »

REACH-Zulassungsverfahren

Alkylphenolethoxylate als nicht-ionische Tenside
REACH-Zulassungsverfahren für bestimmte Tenside in der In-vitro-Diagnostik

REACH-Zulassungsverfahren für bestimmte Tenside in der In-vitro-Diagnostik
Abwässer in Laboratorien und Krankenhäusern werden eventuell teurer, sofern diese bestimmte In-Vitro-Diagnostik-Kits nutzen. Foto: © studioDG – stock.adobe.com
In-Vit­ro-Diag­nos­tik-Kits (IVD-Kits) spie­len eine wichtige Rolle in der Unter­suchung von Krankheit­en. Dazu gehören unter anderem der Nach­weis von Tumor­mark­ern, Autoim­munerkrankun­gen oder Krankheit­ser­regern wie zum Beispiel des aktuellen SARS-CoV­‑2. Doch eventuell kommt auf Lab­o­ra­to­rien und Kranken­häuser zukün­ftig eine aufwändi­ge Samm­lung und teure Entsorgung der betr­e­f­fend­en Abwäss­er zu.

IVD-Kits beste­hen aus ein­er Kom­bi­na­tion von zum Teil pro­tein­halti­gen Reagen­zien. In Kom­bi­na­tion mit entsprechen­den Analy­segeräten des Anbi­eters ist es möglich, eine große Anzahl von Proben weit­ge­hend automa­tisiert zu unter­suchen. In der EU wer­den IVDs über die Verord­nung 2017/746 geregelt, und die Her­steller müssen zum Nach­weis der Kon­for­mität als Medi­z­in­pro­dukt aufwendi­ge Vali­dierungsstu­di­en durchführen.

In der IVD spie­len nicht-ion­is­che Ten­side, die unspez­i­fis­che Bindun­gen zwis­chen Pro­teinen ver­hin­dern und wäss­rige Lösun­gen sta­bil­isieren, eine wichtige Rolle. Etabliert habe sich u. A. Nonylphe­nol-ethoxy­late (abgekürzt NPE oder NPEO) und ins­beson­dere Octylphe­no­lethoxy­late (abgekürzt OPE oder OPEO). Sie wer­den sowohl für die Gewin­nung von Pro­teinen als auch als Bestandteil von IVD-Reagen­zien eingesetzt.

Chemisch han­delt es sich um alkylierte Phe­nolderivate, die an der Hydrox­yl-Gruppe mit ein­er Poly­ethyleng­lykolkette (siehe Struk­tur­formeln auf der näch­sten Seite) ver­bun­den sind. Die Stoff­beze­ich­nun­gen umfassen jew­eils eine Gruppe von Verbindun­gen mit unter­schiedlich­er Länge der Poly­mer­kette. Auch der Verzwei­gungs­grad der Alkylkette kann vari­ieren. NPE und OPE waren bish­er sehr ver­bre­it­et ver­wen­dete Ten­side in der chemis­chen Indus­trie, der Phar­main­dus­trie und in Lab­o­ran­wen­dun­gen. Bei der bekan­nten Labor­chemikalie Tri­ton™ X‑100 zum Beispiel han­delt es sich um 4-(1,1,3,3‑tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert mit durch­schnit­tlich n=9,5 Ethylenglykol-Einheiten.

Abb. 1: Struk­tur­formeln von NPE und OPE sowie die jew­eil­gen Ver­weise im REACH Anhang

Endokrinschädliche Eigenschaften führen zur Aufnahme in die REACH Kandidatenliste

Alkylphe­no­lethoxy­late wer­den in Kläran­la­gen und in der Umwelt biol­o­gisch abge­baut, wobei die Poly­mer­ket­ten schrit­tweise verkürzt wer­den. Übrig bleiben rel­a­tiv schw­er abbaubare Alkylphe­nole. Die Abbaupro­duk­te Nonylphe­nol (NP) bzw. Octylphe­nol (OP) gel­ten auf­grund ihrer hor­monellen Wirkung auf Wasseror­gan­is­men als so genan­nte „endocrine disruptors“.

Auch wenn NPE und OPE diese Eigen­schaft selb­st nicht haben, set­zten sie let­ztlich endokrin­schädliche Stoffe frei und wer­den daher inzwis­chen als eben­so umwelt­ge­fährlich ange­se­hen wie ihre freien Alkylphe­nole. Daher wur­den nicht nur NP und OP son­dern auch NPE und OPE mit Ver­weis auf REACH Artikel 57(f) (siehe ganz unten) in die Liste der für eine Zulas­sung in Frage kom­menden beson­ders besorgnis­er­re­gen­den Stoffe (SVHC1) – der REACH-Kan­di­daten­liste – aufgenommen.

Zulassungspflicht für NPE und OPE

NPE ist in vie­len Anwen­dun­gen ver­boten wie zum Beispiel in Reini­gungsmit­teln, in der Tex­til- und Led­erver­ar­beitung, in der Met­al­lver­ar­beitung und Papier­her­stel­lung. Die in der EU ver­wen­dete Menge ist aber weit­er­hin hoch. Auch OPE wird in großen Men­gen in der EU einge­set­zt und war bish­er nicht beschränkt. Angesichts der großen Men­gen und der endokrin­schädlichen Eigen­schaften der Abbaupro­duk­te wur­den daher bei­de Stoffe 2017 in den Anhang XIV der REACH-Verord­nung aufgenom­men. NPE mit dem Ein­trag Nr. 43 und OPE mit dem Ein­trag Nr. 42.

Das bedeutet, dass die weit­ere Ver­wen­dung der Stoffe nach einem im Anhang angegebe­nen Ablauf­da­tum ver­boten ist, es sei denn, für die jew­eilige Ver­wen­dung wurde eine Zulas­sung beantragt. Bei NPE und OPE ist das Ablauf­da­tum der 4. Jan­u­ar 2021, der Antrag musste ggf. bis zum 4. Juli 2019 ein­gere­icht werden.

Die Auf­nahme in den Anhang XIV kommt für viele Anwen­der einem Ver­bot des Stoffes gle­ich, denn die Antrag­stel­lung ist sehr aufwendig und lang­wierig und damit auch teuer. Eine Zulas­sung durch die Kom­mis­sion wird nur gewährt, wenn der Antrag­steller zeigen kann, dass entwed­er die Risiken der weit­eren Ver­wen­dung angemessen beherrscht wer­den oder, dass der sozio-ökonomis­che Nutzen der Ver­wen­dung die Risiken über­wiegt. Das Ziel ist es aber let­ztlich diese Stoffe wo möglich zu substituieren.

Dies bet­rifft auch die Ver­wen­dung von NPE und OPE in der In-Vit­ro-Diag­nos­tik. Es gibt eine vield­isku­tierte Aus­nahme von der Zulas­sung für wis­senschaftliche Forschung und Entwick­lung, die aus­drück­lich auch auf IVD angewen­det wer­den kann (siehe Q&A 1442 der ECHA). Viele Anbi­eter von IVD-Kits kamen jedoch zu dem Schluss, dass diese Aus­nahme auf ihre Pro­duk­te nicht oder nur teil­weise anwend­bar ist, weil sie voraus­set­zt, dass die Ver­wen­dung unter kon­trol­lierten Bedin­gun­gen erfol­gt. Kon­trol­lierte Bedin­gun­gen sind aber nur dann erfüllt, wenn die umwelt­ge­fährlichen Alkylphe­nole nicht in die Umwelt freige­set­zt wer­den kön­nen. Dazu müssten die NPE- bzw. OPE-halti­gen Lösun­gen nach der Analyse gesam­melt und entsorgt wer­den. Tat­säch­lich ist es aber in Laboren europaweit dur­chaus üblich und in Ein­klang mit den lokalen Abwasser­vorschriften, dass die stark verdün­nten Lösun­gen nach der Analyse in das kom­mu­nale Abwass­er ent­lassen wer­den. Dort wer­den die Ethoxy­late abge­baut und die rel­a­tiv sta­bilen Alkylphe­nole dann in Flüsse und Meere weit­er trans­portiert. Welch­er Anteil der Lösun­gen in das Abwass­er gelangt, ist in der Regel nicht bekannt.

Zulassungsanträge für IVD

Da die meis­ten Labore, die NPE- oder OPE-haltige IVD-Kits ver­wen­den, mit der Beantra­gung der Zulas­sung über­fordert wären, haben sich viele Her­steller entsch­ieden, entsprechende Anträge, die die Endan­wen­dung abdeck­en, auszuar­beit­en und bei der ECHA einzure­ichen2. Hier­bei ergeben sich für die Antrag­steller ins­beson­dere fol­gende Herausforderungen:

  • Die emit­tierten Lösun­gen sind zwar extrem verdün­nt, für die beobachteten endokri­nen Effek­te kann aber kein sicher­er Konzen­tra­tionswert abgeleit­et wer­den (der soge­nan­nte PNEC3). Ein Risiko für die Umwelt kann daher trotz­dem nicht aus­geschlossen werden;
  • Wenn die Menge an tat­säch­lich emit­tierten Ten­si­d­en nicht bekan­nt ist, muss der Her­steller davon aus­ge­hen, dass 100% der in IVD-Kits einge­set­zten Menge in die Umwelt gelangt (worst case scenario);
  • Zwar gibt es diverse alter­na­tive Ten­side, die keine ver­gle­ich­bare Prob­lematik aufweisen, die Her­steller dür­fen aber die Stoffe nicht ein­fach erset­zen. Die Reg­istrierung als Medi­z­in­pro­dukt ist spez­i­fisch für die jew­eilige Zusam­menset­zung, eine Änderung kann die Funk­tion­al­ität und Zuver­läs­sigkeit der Tests beein­trächti­gen. Wenn ein Anbi­eter sein betr­e­f­fend­es Analy­sesys­tem also nicht ein­stellen will, muss er die Stoffe min­destens so lange weit­er­ver­wen­den, bis er ein neu entwick­eltes alter­na­tives Pro­dukt reg­istri­ert hat. Auch die Laufzeit­en der Analy­segeräte sind rel­e­vant. Ein neues Pro­dukt für eine alte Plat­tform aufwendig zu vali­dieren ist wirtschaftlich unsinnig.

Da die Risiken für die Umwelt wie oben beschrieben nicht angemessen beherrscht wer­den kön­nen, mussten die Antrag­steller im Rah­men ein­er sozio-ökonomis­chen Analyse zeigen, dass der Nutzen durch die weit­ere Ver­wen­dung die Risiken aufwiegt. Dies bein­hal­tet sowohl Nutzen der Diag­nos­tik für die Gesellschaft als auch die mit der Her­stel­lung und Ver­mark­tung ver­bun­de­nen Arbeit­splätze und wirtschaftlichen Aspek­te für die betrof­fe­nen Unternehmen. Anhand eines Sub­sti­tu­tion­s­plans mussten die Antrag­steller erk­lären, was sie dafür tun, die zulas­sungspflichti­gen Stoffe zu erset­zen und bis wann. Bei den meis­ten Antrag­stellern ist eine schrit­tweise Sub­sti­tu­tion über 2 bis 12 Jahre vorgesehen.

Bewertung der Zulassungsanträge durch Fachgremien

Ein­gere­ichte Zulas­sungsanträge wer­den durch zwei Fach­gremien der ECHA bew­ertet: den Auss­chuss für Risikobe­w­er­tung – RAC (Risk Assess­ment Com­mit­tee) und den Auss­chuss für Sozio-ökonomis­che Analyse – SEAC (Com­mit­tee for Socio Eco­nom­ic Analy­sis). Deren Stand­punk­te („opin­ions“) wer­den auf der Seite der ECHA veröf­fentlicht und sind die Grund­lage für die Entschei­dung der EU-Kom­mis­sion im Ausschussverfahren.

Stand­punk­te der Fach­gremien liegen inzwis­chen für viele der Anträge für NPE oder OPE in IVD-Anwen­dun­gen vor, weit­ere befind­en sich noch in der Prü­fung. Dabei zeich­net sich ab, dass RAC und SEAC zwar die Zulas­sung generell unter­stützen, der RAC jedoch angesichts der verbleiben­den Risiken für die Umwelt in vie­len Anträ­gen dies nur unter zusät­zlichen Aufla­gen emp­fiehlt. Diese betr­e­f­fen die Samm­lung und Entsorgung NPE- bzw. OPE-haltiger Abwäss­er und deren sep­a­rate Entsorgung, um die Emis­sio­nen in die Umwelt zu ver­ringern. Entsch­ieden wurde Stand Novem­ber 2020 noch über keinen dieser Anträge.

Aufwendige Abwassertrennung für Krankenhäuser und Labore?

Der RAC fordert zwar keine bes­timmte Maß­nahme zur Min­imierung der Umwel­tein­träge, das einzig ver­lässliche und halb­wegs prak­tik­able Ver­fahren ist aber, die NPE/OPE-halti­gen Abwäss­er als gefährlichen Abfall zur Ver­bren­nung zu entsor­gen. Bei der Ver­bren­nung wer­den die Stoffe nach­weis­lich zerstört.

Dies erscheint bei Ver­bräuchen von weni­gen Mil­li­litern Lösung pro Test zumut­bar, jedoch ist zu bedenken, dass auf einem Analy­sesys­tem täglich eine große Anzahl Tests in der Regel unter Ein­satz mehrere IVD-Kits im Wech­sel durchge­führt wer­den, und nur ein Teil davon enthält NPE oder OPE. Da in diesem Fall sämtliche Abwäss­er gesam­melt wer­den müssen, kann sich die tägliche Menge an Abwass­er zur Entsorgung stark ver­größern. Auch gibt es in der EU viele Labore, die eine große Anzahl Analy­sesys­teme par­al­lel laufen lassen. Gle­ichzeit­ig wird die Konzen­tra­tion von NPE bzw. OPE im Abwass­er über die Jahre durch die schrit­tweise Sub­sti­tu­tion immer weit­er abnehmen. Let­ztlich kann der logis­tis­che Aufwand für die Samm­lung und die Kosten für Trans­port und Entsorgung der Abwäss­er erhe­blich sein. Ganz zu schweigen von CO2-Emis­sio­nen, die durch den Trans­port und die Ver­bren­nung von im Wesentlichen hochverdün­nten wäss­ri­gen Lösun­gen verur­sacht werden.

Betrof­fene Antrag­steller bekla­gen daher, dass durch diese Auflage unver­hält­nis­mäßig hohe Kosten für das Gesund­heitssys­tem entste­hen wür­den. Außer­dem kann man sich fra­gen, warum der aufwendi­ge Zulas­sungsantrag let­ztlich auf die kon­trol­lierten Bedin­gun­gen hin­aus­laufen soll, die die Voraus­set­zun­gen für die Aus­nahme von der Zulas­sung für die wis­senschaftliche Forschung auch ohne Antrag erfüllen wür­den (siehe oben).

Ander­er­seits wird die Samm­lung und sep­a­rate Entsorgung von Kranken­haus- und Lab­orab­wässern auch aus anderen Grün­den als notwendi­ge Maß­nahme disku­tiert. Denn NP und OP sind noch nicht ein­mal die poten­testen hor­mon­ak­tiv­en Sub­stanzen, die über diesen Weg in Gewäss­er gelan­gen kön­nen. Weit­ere Mikroschad­stoffe wie Arzneimit­tel, gesund­heitss­chädliche Nach­weis­reagen­zien, Mikro­plas­tik oder andere per­sis­tente Stoffe kön­nen enthal­ten sein4.

Ob die Kom­mis­sion in ihren Entschei­dun­gen den Empfehlun­gen des RAC fol­gen wird, ist noch unklar. Sie ist anders als der RAC ange­hal­ten, die Ver­hält­nis­mäßigkeit von Maß­nah­men in ihren Entschei­dun­gen zu berück­sichti­gen. Das Ablauf­da­tum ist wie gesagt der 4. Jan­u­ar 2021. Beantragte Ver­wen­dun­gen, über die bis zu diesem Datum nicht entsch­ieden wurde, dür­fen weit­er erfol­gen, solange der Antrag nicht abgelehnt wurde. Wenn die Kom­mis­sion die Aufla­gen aber in ihre Entschei­dung übern­immt, wird den betrof­fe­nen Anwen­dern – Laboren und Kranken­häusern – möglicher­weise nur eine kurze Frist gewährt, um sich auf die kon­se­quente Samm­lung und Entsorgung der Abwäss­er einzustellen.

Fußnoten

1 SVHC = Sub­stances of very high con­cern nach REACH Artikel 59(1)

2 Der Stand aller ein­gere­icht­en Anträge und die veröf­fentlicht­en Doku­mente kön­nen auf der ECHA-Seite unter https://echa.europa.eu/de/applications-for-authorisation-previous-consultations abgerufen werden.

3 PNEC = Pre­dict­ed no effect concentration

4 Siehe z. B. https://www.umweltbundesamt.de/
pub­lika­tio­nen/­mass­nah­men-zur-ver­min­derung-des-ein­trages-von‑0


Foto: © Jalost Stu­dios, Hamburg

Autorin: Ker­stin Heitmann

Com­pli­ance for Chemicals

heitmann@com4chem.de

 www.com4chem.de


REACH Artikel 57 Nr. (f)

Stoffe – wie etwa solche mit endokri­nen Eigen­schaften oder solche mit per­sis­ten­ten, bioakku­mulier­baren und tox­is­chen Eigen­schaften oder sehr per­sis­ten­ten und sehr bioakku­mulier­baren Eigen­schaften, die die Kri­te­rien der Buch­staben d oder e nicht erfüllen –, die nach wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen wahrschein­lich schw­er­wiegende Wirkun­gen auf die men­schliche Gesund­heit oder auf die Umwelt haben, die eben­so besorgnis­er­re­gend sind wie diejeni­gen ander­er in den Buch­staben a bis e aufge­führter Stoffe, und die im Einzelfall gemäß dem Ver­fahren des Artikels 59 ermit­telt werden.


ECHA Q&A ID 1442

Does the exemp­tion for the use of Annex XIV sub­stances in sci­en­tif­ic research and devel­op­ment (SRD) under Arti­cle 56(3) of REACH also apply to ana­lyt­i­cal activ­i­ties using in vit­ro diag­nos­tic (IVD) med­ical devices (as defined in Direc­tive 98/79/EC) at a lab­o­ra­to­ry scale?

Yes. The use of an Annex XIV sub­stance when it is required, on its own or in a mix­ture, as part of an in vit­ro diag­nos­tic (IVD) method (e.g. in a reagent, cal­i­bra­tor, con­trol mate­r­i­al or kit) is con­sid­ered as sci­en­tif­ic research and devel­op­ment and is there­fore exempt­ed from autho­ri­sa­tion require­ments if this activ­i­ty is car­ried out under con­trolled con­di­tions and in a vol­ume not exceed­ing one tonne per year per legal enti­ty. (https://echa.europa.eu/de/support/qas-support/browse/-/qa/70Qx/view/scope/REACH/Authorisation)

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de