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Prüfung von Steigleitern

Gefährdungsbeurteilung
Schritt für Schritt: Prüfung von Steigleitern

Schritt für Schritt: Prüfung von Steigleitern
Bei der Benutzung von Steigleitern gibt es Gefährdungen durch Absturz. Diese müssen in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend berücksichtigt werden. Foto: © gavran333 – stock.adobe.com
Für Stei­gleit­ern gel­ten ver­schiedene Recht­snor­men. Welche dies im Einzel­nen sind, beschreibt der fol­gende Beitrag. Er zeigt auch, was bei der Gefährdungs­beurteilung zu beacht­en ist. Eine umfan­gre­iche Gefährdungs­beurteilung ist online ver­füg­bar und abrufbar.

Stei­gleit­ern, die als Zugang zu Däch­ern genutzt wer­den, gehören zu den baulichen Ein­rich­tun­gen. Sie unter­liegen damit den Bauord­nun­gen der Län­der. Sofern Stei­gleit­ern von Beschäftigten genutzt wer­den, wird das Bauord­nungsrecht durch die Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV) sowie Tech­nis­che Regeln für Arbeitsstät­ten (ASR) ergänzt. Dabei sind ins­beson­dere fol­gende ASR zu nennen:

  • ASR 1.8 „Verkehr­swege“ (Infor­ma­tio­nen zu Steigeisen­gän­gen und Stei­gleit­ern) sowie
  • ASR A2.3 „Fluchtwege, Notaus­gänge, Flucht- und Ret­tungs­plan“ (Infor­ma­tio­nen zum Ein­satz von Stei­gleit­ern als zweit­er Fluchtweg).

Die Anforderun­gen an Stei­gleit­ern haben sich in den ver­gan­genen Jahren deut­lich verän­dert. Waren früher beispiel­sweise Rund­stäbe als Trittstufen aus­re­ichend, müssen diese heute rutschfest sein. Eine gute Hil­festel­lung für die Ein­rich­tung, das Betreiben und die Wartung von Stei­gleit­ern enthält die DGUV-Infor­ma­tion 208–032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“.

Vor der Benutzung von Stei­gleit­ern muss

  • eine Sicht­prü­fung durch den Benutzer sowie
  • eine wiederkehrende Prü­fung durch den Arbeit­ge­ber erfolgen.

Wiederkehrende Prüfungen

Art, Umfang und Fris­ten der wiederkehren­den sicher­heit­stech­nis­chen Prü­fun­gen richt­en sich nach dem Ergeb­nis der Gefährdungs­beurteilung. Dabei müssen die Her­steller­hin­weise berück­sichtigt werden.

Doch was bedeutet dies in der Prax­is? Wie kann eine Gefährdungs­beurteilung Ein­fluss auf ein Prüfin­ter­vall von Stei­gleit­ern haben, und mit welchem Ergeb­nis? Wer sich auf die Suche nach ein­er Gefährdungs­beurteilung macht, und zum Beispiel bei Unfal­lver­sicherungsträgern anfragt, erhält i. d. R. eine CD geschickt, aus deren Inhalt sich aber nicht ableit­en lässt, wie eine Gefährdungs­beurteilung für Stei­gleit­ern über­haupt durchzuführen ist bzw. wie Prüf­fris­ten ermit­telt wer­den. Der Autor wurde genau mit dieser Frage kon­fron­tiert und durch ein Unternehmen der Tur­binen­baus­parte beauf­tragt, eine Gefährdungs­beurteilung für Stei­gleit­ern für die ver­schiede­nen Stan­dorte zu entwick­eln. Wie diese vier­seit­ige Gefährdungs­beurteilung für Stei­gleit­ern aussieht, ist unter www.sifa-sibe.de abruf­bar. Das Doku­ment umfasst fünf Abschnitte:

  • Abschnitt 1: Erfas­sung von all­ge­meinen Infor­ma­tio­nen über die zu prüfende Steigleiter
  • Abschnitt 2: Überblick über die rechtlichen Anforderun­gen an Stei­gleit­ern (Ein­führung eines Far­b­codes ana­log zu ein­er Gefährdungs­beurteilung mit Risikobe­w­er­tung); Unter­schei­dung zwis­chen Anforderun­gen, die zu einem unmit­tel­baren Auss­chluss (d. h. Sper­rung) der Leit­er führen und Anforderun­gen, die eine Nachbesserung der Stei­gleit­er erforder­lich machen.
  • Abschnitt 3: Kri­te­rien für ein möglich­es Prüfintervall
  • Abschnitt 4: Unterschriften
  • Abschnitt 5: Prüf­pro­tokoll für die in Abschnitt 3 fest­gelegte Intervallprüfung

Da bei der Benutzung von Stei­gleit­ern Gefährdun­gen durch Absturz beste­hen, müssen Stei­gleit­ern mit Schutzein­rich­tun­gen verse­hen sein. Diese sollen Abrutschen oder Abstürzen ver­hin­dern bzw. deren Auswirkun­gen reduzieren. Näheres zum The­ma in der DGUV-Infor­ma­tion 208–032 (lesen Sie zum The­ma „Ret­tung von Per­so­n­en“ auch den Beitrag auf den Seit­en 26 — 29 in dieser Ausgabe).


Autor: Mar­co Farnung
Geschäftsführer

sifar GmbH
E‑Mail: info@sifar.de

www.sifar.de

Foto: © sifar GmbH

Die Gefährdungs­beurteilung ist umfassend (vier Seit­en) und anpass­bar. Down­load nach Reg­istrierung unter

http://hier.pro/xniE6

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