Ohne Messungen am Arbeitsplatz lassen sich die Belastungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oftmals nicht beurteilen. Doch wie lassen sich die Regelungen, die für die Messung von Gefahrstoffen relevant sind, umsetzen? Dies steht im Mittelpunkt des fünften Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ der BAuA.
Das Gefahrstoffsymposium findet am 18. und 19. September 2018 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund statt. Zum Symposium laden die Arbeitsgruppe Analytik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und die BAuA ein.
Die Tagungsgebühr beträgt bei einer Buchung bis zum 31. Mai 2018 170 Euro, inklusive Tagungsunterlagen und Abendveranstaltung am 18. September.
Weitere Informationen und Anmeldungen:
www.bgrci.de/veranstaltungen/tagungen/‧symposium-gefahrstoffe-am-arbeitsplatz/