Obgleich das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 (1) ArbSchG) die Überprüfung von Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit als eine der zentralen Grundpflichten des Arbeitsgebers benennt, zeigte sich in der GDA-Dachevaluation 2019 noch einmal eine Reduzierung um drei Prozentpunkte zur ersten Erhebung von 2014. Nur etwa 13 Prozent aller Betriebe
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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