Obgleich das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 (1) ArbSchG) die Überprüfung von Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit als eine der zentralen Grundpflichten des Arbeitsgebers benennt, zeigte sich in der GDA-Dachevaluation 2019 noch einmal eine Reduzierung um drei Prozentpunkte zur ersten Erhebung von 2014. Nur etwa 13 Prozent aller Betriebe
Teilen: