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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV

Geänderte Anforderungen und neue Pflichten für Betreiber
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Verord­nung über Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (AwSV) ist da und ist mit den für Indus­trie und Gewerbe gel­tenden Anforderun­gen am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die Verord­nung löst dann die bish­er gel­tenden 16 Län­derverord­nun­gen ab. Die neue AwSV gilt für pri­vate Heizöl behäl­ter eben­so wie
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