Der letzte Teil der Serie galt den Handlungspflichten bei Erkennbarkeit eines Sicherheitsrisikos – und es wurde deutlich, dass die hier erforderlichen Abwägungen und Wertungen extrem schwierig sein können. Aber kann man nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte nur rechtmäßige Vorgaben setzt und Weisungen gibt?
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