Natürlich ist Arbeitsschutz Aufgabe des Unternehmens. Das steht – unter anderem – im Arbeitsschutzgesetz und in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Vor Ort handeln die Führungskräfte im Auftrag des Unternehmens, unterstützt unter anderem durch die Sicherheitsbeauftragten. Die Pfalzwerke wollen allerdings mehr als es das Gesetz vorschreibt, indem sie am Verhalten und
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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