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Rechtssicherheit und digitale Unterweisungen

Tricks und Tipps
Mehr Rechtssicherheit durch digitale Unterweisungen?

Mehr Rechtssicherheit durch digitale Unterweisungen?
Digitalisierung um der Digitalisierung Willen? Dann besser beim Bewährten bleiben. Foto: © 3dkombinat – stock.adobe.com
Um vor­ab mal einen Irrtum aufzuk­lären: Es gibt keine dig­i­tal­en Unter­weisun­gen, es gibt nur Dig­i­tal­isierung bei Unter­weisun­gen, heißt Soft­ware­plat­tfor­men, die helfen Unter­weisun­gen, welche von Men­schen erstellt wor­den sind, an die betr­e­f­fend­en Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er zu verteilen und gegebe­nen­falls nachzuhalten.

Zu Unter­weisun­gen, welche rechtssich­er doku­men­tiert wer­den müssen, zählen Arbeitssicher­heit und alle damit rel­e­van­ten The­men wie Brand­schutz, Gefahrstoffe, Erste Hil­fe, Daten­schutz und andere für Ihre Branche gel­tenden geset­zlichen Vorschriften.

Und da sind wir auch schon beim ersten Punkt – Arbeitssicher­heit­sun­ter­weisun­gen sind stinke­lang­weilig und dig­i­tal noch lang­weiliger, und dann ständig diese berühmten 20%, hin­ter denen man ständig hin­ter­her sein muss, damit sie es irgend­wie mit­machen! Das ken­nt jede Sifa, jede SiGeKo und auch jed­er im Unternehmen, der Arbeitssicher­heit­sun­ter­weisun­gen durch­führt. Jed­er ken­nt die berühmten 20%, die in der let­zten Rei­he pen­nen oder auf ihrem Mobil­tele­fon spie­len oder die gar nicht erschienen sind und hin­ter denen jet­zt herge­laufen wer­den muss.

20% verur­sachen 80% der Risiken (altes Pare­to-Knowhow), weil diese Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er häu­fig zeigen, dass ihnen vieles völ­lig egal ist. Und es sind häu­fig nicht wenige Führungskräfte bis hin in die Geschäft­sleitung darunter.

Und wenn dann eine Sicher­heits­fachkraft (intern oder extern) nach­fragt, begin­nt die Märchen­stunde: Es war ein­mal eine Führungskraft, die hat­te sooo viel zu tun und über­haupt keine Zeit … oder die Mitar­bei­t­erin, der nie etwas passiert … oder dem Chef, der in so etwas keinen Sinn sieht und fordert, die Geset­zte müssen geän­dert wer­den – ja, dann geh doch zu Net­to oder nach Berlin!

Also mal Hand auf Herz, Chefs: Arbeitssicher­heit begin­nt beim Arbeitsweg und endet beim Arbeitsweg, bein­hal­tet Führen von Fir­men-PKWs eben­so wie den Umgang mit Gefahrstof­fen oder den Schutz vor gefährlichen oder lebens­bedro­hen­den Gefährdun­gen durch entsprechende PSA. Und mit­tler­weile auch sehr wichtig: die Arbeit im Home-Office!

Also, am ein­fach­sten erhal­ten Sie Rechtssicher­heit, indem sich alle Mitar­beit­er, Führungskräfte bis hin zur Geschäft­sleitung an den geset­zlich vorgeschriebe­nen Prozess hal­ten, heißt unter­weisen mit arbeit­splatzbe­zo­ge­nen Inhal­ten gemäß den geset­zlichen Vor­gaben. In weni­gen Fällen schreibt das Gesetz eine Präsen­zun­ter­weisung vor, in anderen Fällen empfehlen wir eine Präsen­zun­ter­weisung oder wollen Sie, dass Ihre Mitar­beit­er mit­tels VR Brille die Ret­tungswege erkun­den? Und ein ganz wichtiger Punkt ist das Gespräch mit der Führungskraft! Was nicht heißt, dass Mitar­beit­er einen Test beste­hen müssen, um unter­wiesen zu sein!

Im Regelfall wird dies bei Präsen­zun­ter­weisun­gen gle­ich mit­gemacht mit dem berühmten Satz: Gibt’s noch Fra­gen? Nein! Dann tra­gen Sie sich mal in die Liste ein und schreiben Ihren Namen und dann unter­schreiben Sie daneben. Was passiert mit dieser Liste: Sie lan­det auf einem Schreibtisch und wird irgend­wann in Excel erfasst (wenn Sie fortschrit­tlich sind) oder ein­fach nur irgend­wo abgelegt. Das steigert im Nor­mal­fall schon ein­mal Ihre Rechtssicher­heit um 80%! Und dazu brauchen Sie keine Digitalisierung!

Wenn Sie sich aber den Prozess ein­fach­er und schlanker gestal­ten wollen und auch allen inter­nen und exter­nen eige­nen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern und betrieb­s­frem­den Dien­stleis­tern und Besuch­ern die Möglichkeit geben wollen, an Arbeitssicherheits‑, Sicher­heit­sun­ter­weisun­gen teil­nehmen zu kön­nen, dann brauchen Sie Digitalisierung!

Denn, wie wir alle wis­sen sind dann die Unter­weisun­gen, wie bei einem großen Web­shop, 7 Tage die Woche, 24 Stun­den am Tag ver­füg­bar, und das heißt nicht, dass diese außer­halb der Arbeit­szeit erledigt wer­den. Nein! Vor allem hat auch der Betrieb­srat im Rah­men der Mitbes­tim­mung hier ein gewichtiges Wort mitzureden.

Wie vorgehen?

Ein paar ein­fache Tricks und Tipps, um Rechtssicher­heit und Akzep­tanz zu steigern:

  1. Leg­en Sie saubere Prozesse fest – Dig­i­tal­isierung hil­ft beste­hende funk­tion­ierende Prozesse zu vere­in­fachen, nicht diese zu repari­eren oder gar einzuführen – Shit in – Shit out!
  2. Alle Führungskräfte bis hin zur Geschäft­sleitung acht­en darauf, dass diese Prozesse auch durch sie einge­hal­ten wer­den, denn nur wenn Sie als Geschäft­sleitung Ihre Ver­ant­wor­tung für Sicher­heit wahrnehmen, dann tun dies auch Ihre Mitar­beit­er – Lead­ing by Exam­ple (Jack Welch, CEO Gen­er­al Elec­tric Copo­ra­tion bis 2002)
  3. Wenn Sie daran denken eine Plat­tform einzuführen, involvieren Sie frühzeit­ig den Betrieb­srat und einige Key Play­er aus der Mitarbeiterschaft.
  4. Unter­weisun­gen, die eine Präsen­zver­anstal­tung erfordern, müssen in Präsenz oder per Videokon­ferenz durchge­führt wer­den, aber Sie kön­nen dig­i­tal doku­men­tiert wer­den, was das Herum­schick­en von Unter­schrift­slis­ten obso­let macht.
  5. Unter­schrift­slis­ten und Unter­weisungsnach­weise müssen ein­deutig einem Mitar­beit­er oder ein­er Mitar­bei­t­erin, und zwar nur ein­er Per­son zuor­den­bar sein, heißt wenn Sie zwei Peter Maier im Unternehmen haben, dann brauchen Sie klare Ein­deutigkeit beim Nachweis.
  6. Dig­i­tale Sig­na­turen und keine hand­schriftlichen Noti­zen: Viele der Auf­sichtsper­so­n­en und auch der Rechtsabteilun­gen der Beruf­sgenossen­schaften erwarten rechtssichere Unter­schriften. Wenn Sie in die §§ 26 und 26a des BGs hinein­schauen, erwarten Sie Sig­naturkarten und andere Zer­ti­fizierungsver­fahren, die ein Unternehmen sel­ten leis­ten kann. Daher stellen Sie sich­er, dass beim Erstellen des Nach­weis­es für die Unter­weisun­gen alle Angaben mit drauf sind, vor allem die, die Ihr(e) Auf­sichts­beamte® fordert, und dass Sie das Gespräch zur Unter­weisung zwis­chen Mitar­bei­t­erIn und Führungskraft bestätigt haben.
  7. Was Sie unbe­d­ingt beacht­en müssen: Unter­weisun­gen müssen kon­form zum Arb­SchG und den Vor­gaben der BGen sein und vor allem: Alle Unter­wiese­nen müssen im Rah­men eines direk­ten Aus­tauschs mit der Führungskraft oder Sifa die Möglichkeit bekom­men, ihre Fra­gen zu Unter­weisun­gen stellen zu kön­nen, und dies muss auch doku­men­tiert sein!
  8. Nuggetlearn­ing: Unser Tipp, Unter­weisun­gen müssen kurz und knack­ig sein und in einem Zeitraum von 5 bis 15 Minuten abgeschlossen sein, dann machen auch viele mit – lieber 12 x 10 Minuten als zwei Stun­den am Stück, das fördert die intrin­sis­che Motivation.
  9. Mobiles Arbeit­en: Unter­weisun­gen müssen auf allen Geräten vernün­ftig bear­beit­bar sein. Die heißt, es erfordert eine native App mit opti­miert­er Anzeige des Inhalts und nicht eine Web App, die je nach Brows­er gut oder weniger gut les­bar ist.
  10. Arbeit­splatzbe­zo­gen: Inhalte müssen arbeit­splatzbe­zo­gen sein, somit müssen auch extern zugekaufte Inhalte, wie Stan­dar­d­un­ter­weisun­gen, anpass­bar sein.
  11. Mitar­beit­er sollen vor jed­er dig­i­tal­en Unter­weisung bestäti­gen, dass sie über ihre Rechte und Pflicht­en aufgek­lärt wur­den und dies ver­standen haben und nach jed­er Unter­weisung ein­mal bestäti­gen, dass sie diese Unter­weisung selb­st­ständig durchge­führt haben.
  12. Revi­sion­ssichere Inhalte: Unter­weisungsin­halte dür­fen nicht OTF (on-the-fly) änder­bar sein, und es muss klar doku­men­tiert wer­den, welche® Mitar­bei­t­erIn welche Unter­weisung bear­beit­et hat, was meist kri­tisch ist.
  13. Bar­ri­ere­freier Zugang: Was nutzt Ihnen ein Haufen Train­ings und Kurse, die hin­ter sich­er ver­schlosse­nen Fire­walls liegen und sich ein(e) Mitar­bei­t­erIn erst­mal über ein VPN ein­loggen muss oder ein von der IT zer­ti­fiziertes Mobil­gerät braucht, um sich einzu­loggen, dann sich noch ein­mal ein­loggen muss und und … make it easy, dann bekom­men Sie auch take it easy.
  14. Benutzer­fre­undlichkeit: Eine dig­i­tale Plat­tform muss es jedem, der über entsprechende Rechte ver­fügt, erlauben, Inhalte auch kurzfristig zu ändern und zu pri­or­isieren, damit Kol­le­gen auch nach Erstel­lung ein­er neuen Gefährdungs­beurteilung schnell unter­wiesen wer­den können.
  15. In-House: Eine dig­i­tale Lösung darf nicht dazu führen, dass alle Arbeit­en nur extern erledigt wer­den kön­nen, wie zum Beispiel das Ändern von zugekauften Inhal­ten. Das führt zu Zeitver­lust und kostet auch häu­fig eine Menge Geld.
  16. Nutzer­fre­undlichkeit: Lang­weilen Sie Ihre Mitar­beit­er nicht mit end­losen Videos und Hochglanz­train­ings, alle haben heute viel zu tun und alle wollen schnell fer­tig wer­den und sich nicht mit lästi­gen Hard­wareprob­le­men oder end­losen Down­load­zeit­en rumschlagen.
  17. Und nochmals: Bevor Sie dig­i­tal­isieren, fix­en Sie Ihre Prozesse, denn was vorher nicht richtig läuft, wird durch Dig­i­tal­isierung auch nicht richtig laufen. Jed­er muss seine Ver­ant­wor­tung ken­nen und auch bere­it sein, diese zu leben!

Autor: Dipl.-Ing. & Dipl.-Wirt.-Ing.
Achim Schaller

In sein­er beru­flichen Lauf­bahn mit dem The­ma Führung und Änderung hat er viele Erfahrun­gen als Vor­stand und Geschäfts­führer gemacht. Die Ein­bindung aller Mitar­beit­er in Arbeitssicher­heit und Com­pli­ance und eine rechtssichere Doku­men­ta­tion sind für ihn der Schlüs­sel zu weniger Unfällen und mehr Rechtssicherheit.

Kon­takt und Links: as@moraleda.de, www.moraleda.de

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