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Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2

Maßnahmen gegen Brände
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2

Im Mai 2018 trat die neue Arbeitsstät­ten­regel ASR A2.2 „Maß­nah­men gegen Brände“ in Kraft. Tech­nis­che Neuerun­gen im Bere­ich der Feuer­löschgeräte haben eben­so Ein­gang in das staatliche Arbeitsstät­ten­regel­w­erk gefun­den wie organ­isatorische Maß­nah­men des betrieblichen Brand­schutzes, die sich in der Prax­is bere­its bewährt haben, aber oft mit der Frage „Wo ste­ht das?“
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