Dieser Artikel ist der erste von drei Beiträgen zum Thema „Hubarbeitsbühne“. In großen Höhen erlauben Hubarbeitsbühnen sicheres Arbeiten – vorausgesetzt, sie werden fachkundig ausgewählt und sicherheitsgerecht betrieben. Grundlage hierfür sind die betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetSichV) verpflichten den Betreiber einer Hubarbeitsbühne dazu,
Unsere Webinar-Empfehlung
15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
Teilen: