Risikoanalysen im Sinne einer Kombination aus möglichen Schäden oder unerwünschten Ereignissen und den dazu gehörenden Eintrittswahrscheinlichkeiten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber dennoch häufig gemacht. Dabei stellen sich die Wahrscheinlichkeitsangaben in der Regel als unzureichend dar. Nachfolgend wird eine Methode vorgestellt, diesem Mangel abzuhelfen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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