Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber die Überprüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 neu geregelt und die zur Prüfung befähigten Personen nach ihrem Aufgabengebiet und ihrem Wissens- und Kenntnisstand in drei Qualifikationsgruppen unterteilt. Doch wer darf nun was prüfen und welche
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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