Das normale gesetzliche Haftungssystem sieht vor, dass ein Schädiger einem Geschädigten allen Schaden zu ersetzen hat, den er schuldhaft verursacht hat, also vorsätzlich oder fahrlässig. Zwischen Arbeitgebern und den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern ist das anders.
Weil Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten so teuer werden können, dass
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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