Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten am Arbeitsplatz, das die Würde der betroffenen Person verletzt, eine sexuelle Belästigung. Bereits eine anzügliche Bemerkung kann als Belästigung empfunden werden.
„Komm, setz dich doch auf meinen Schoß“, ruft der ältere Kollege der Auszubildenden bei
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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