Grundlage aller Maßnahmen zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor gesundheitsgefährlichen Stäuben sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen. Darauf sollten auch Sicherheitsbeauftragte achten und gegebenenfalls ihre Vorgesetzten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen. Kaum hilfreich ist es, wenn punktuell „irgendwelche“ Staubschutz-Maßnahmen umgesetzt werden, ohne in die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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