An vielen Arbeitsplätzen ist das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Pflicht. Zählen die Umkleide- und Wegezeiten, die für das Anlegen der PSA im Betrieb benötigt werden, zur Arbeitszeit und sind als solche zu vergüten? Um diese Frage wurde vor dem Bundesarbeitsgericht gestritten.
Der Kläger ist
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