Die Klägerin, Teamleiterin in einer Modefirma, begehrte mit ihrer Klage die Anerkennung eines Sturzes auf einer Eisbahn als Arbeitsunfall. Alle Mitarbeiter ihrer Einkaufsabteilung hatten vorzeitig ihre Arbeit beendet und als teambildende Maßnahme einen Ausflug zur Eisbahn unternommen. Beim Betreten der Eisfläche kam die Klägerin ins Rutschen, fiel hin und
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