1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Recht »

Bereitschaftszeit

Aktuelle Rechtsprechung des EuGH
Wann ist Bereitschaftszeit als Arbeitszeit und wann als Ruhezeit anzusehen?

Wann ist Bereitschaftszeit als Arbeitszeit und wann als Ruhezeit anzusehen?
Immer wieder müssen sich Gerichte mit dem Thema Bereitschaftszeit auseinandersetzen. Foto: © fotomek – stock.adobe.com
Im Rah­men der Ruf­bere­itschaft erken­nt der EuGH grund­sät­zlich nur tat­säch­lich durchge­führte Arbeit als Arbeit­szeit im Sinne der Arbeit­szeitrichtlin­ie 2003/88 an. Jedoch kann Ruf­bere­itschaft ins­ge­samt als Arbeit­szeit einzustufen sein, wenn die Möglichkeit der Arbeit­nehmer, sich während der Bere­itschaft per­sön­lichen und sozialen Inter­essen zu wid­men, eingeschränkt ist. Das hat der EuGH
Weit­er­lesen mit SifaPlus!
Jet­zt einen Monat GRATIS testen und Zugriff
auf alle SifaPlus-Beiträge und das große Archiv erhalten!
Ange­bot sichern>
Sie sind bere­its Digital-Abonnent?
Hier anmelden»
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de